Versicherung PKW

Hallo

Hatte einen Vollkaskoschaden ;-(( und zum Glück wurde der schaden auch gleich von meiner Versicherung Reguliert.

Nun Habe Ich den Schaden nicht Repariert und somit auf Kostenvoranschlag abgerechnet.

Nun Habe in der Versicherung Regulierungs Schreiben gelesen das sollte ein neuer Schaden eintreffen müsste Ich Nachweise vorlegen das der Schaden Repariert wurde bevor der neue schaden Reguliert wurde.

Jetzt komme Ich ins Grübeln ist nun der Schaden auf der Gleiche Stelle gemeint?? oder wenn ein neuer schaden am ganzen Pkw passiert?

Kenn mich net aus und würde mich auf ne antwort freuen .

gruss

Hallo Giuliano,

die Versicherung möchte lediglich sicher gehen, dass nicht ein und der selbe Schaden doppelt reguliert wird. Hast du aktuell vorne rechts einen Schaden und später kommt einer hinten links dazu, dann ist das weniger ein Problem. Sollte der Schaden aber annähernd an der gleichen Stelle des Autos auftreten, dann könnte sich die Versicherung darauf berufen, dass ggf. bereits durch den 1. Unfall dieser Schaden hervorgerufen wurde. Das Gegenteil kannst du nur Beweisen, wenn der Wagen repariert wurde, was schriftlich zu belegen wäre. Das ist der ganze Hintergrund.

Gruß aus Berlin.

Alexander Haid
Versicherungsmakler