Hallo
Hatte einen Vollkaskoschaden ;-(( und zum Glück wurde der schaden auch gleich von meiner Versicherung Reguliert.
Nun Habe Ich den Schaden nicht Repariert und somit auf Kostenvoranschlag abgerechnet.
Nun Habe in der Versicherung Regulierungs Schreiben gelesen das sollte ein neuer Schaden eintreffen müsste Ich Nachweise vorlegen das der Schaden Repariert wurde bevor der neue schaden Reguliert wurde.
Jetzt komme Ich ins Grübeln ist nun der Schaden auf der Gleiche Stelle gemeint?? oder wenn ein neuer schaden am ganzen Pkw passiert?
Kenn mich net aus und würde mich auf ne antwort freuen .
gruss