Lieber Michael,
im NORMALFALL läuft es bei einer Zahnzusatzversicherung nicht so ab, dass man einen höheren Beitrag (Risikoaufschlag) bezahlt, sondern dass der betroffene Behandlungsbedarf einfach ausgeschlossen wird.
Also wenn ein spezieller Zahn (z.B. 36) eine Krone benötigt, wird diese Behandlung gar nicht bezahlt und das wird im Versicherungsschein auch so festgehalten.
Wenn aber doch ein Beitragsaufschlag angeboten wird, sollte man das VOR Abschluß des Vertrages klären - mit sogenannten „Probeanträgen“ z.B.
Dann weiß man ja, wie hoch in etwa der Aufschlag sein wird. Dann kann man sich das Ganze selbst ausrechnen, ob sich das lohnt.
Wichtig ist auch VORHER zu klären, inwieweit die Gesellschaft den Aufschlag wieder rausnimmt - z.B. wenn der schon festgelegte Behandlungsbedarf erledigt ist oder nach Einreichen eines speziellen Attests.
Mein persönlicher Anspruch an eine Zahnzusatzversicherung lautet „entweder richtig oder gar nicht“! Versicherungen, die z.B. 20% des Betrages übernehmen, den die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) vorgeleistet hat - sind in meinen Augen schwachsinnig. Entweder man macht es richtig oder eben man lässt es. Die richtigen ober besser gesagt sinnvollen Verträge sind aber auch nicht unter 20 Euro im Monat zu bekommen - also ist da das vorherige Rechnen angebracht!
Ich hoffe, ich hab Dich jetzt nicht vollends verwirrt.
Liebe Grüße
Daniela