Versicherung privat (ZA)

Liebe/-r Experte/-in,
Mich würde interessieren, ob es Sinn macht, wenn man schon vorliegenden Behandlungsbedarf im Gebiß hat (dadurch höherer Beitrag), eine ZUSATZVERSICHERUNG, diese enthält aber auch Krankenhaustagegeld und Sehhilfen bis z. insgesamt 1375 € pro 3 Jahre, abzuschließen. Oder sollte man besser die ZA-Rechnung (vorauss. ca. 1000 €) selbst zahlen und dafür eben einen kleineren Beitrag zu zahlen haben? D. h., es kommt darauf an, wie lange man den höheren Beitrag zahlen muß UND ob sich das weiter verlängert, wenn man IN der Zeit dann wieder eine ZA-Behandlung hat.

Danke
Michael

Hallo,

die Antwort haben Sie sich doch schon selbst gegeben. Eine Frage der Mathematik…

Lieber Michael,

im NORMALFALL läuft es bei einer Zahnzusatzversicherung nicht so ab, dass man einen höheren Beitrag (Risikoaufschlag) bezahlt, sondern dass der betroffene Behandlungsbedarf einfach ausgeschlossen wird.

Also wenn ein spezieller Zahn (z.B. 36) eine Krone benötigt, wird diese Behandlung gar nicht bezahlt und das wird im Versicherungsschein auch so festgehalten.

Wenn aber doch ein Beitragsaufschlag angeboten wird, sollte man das VOR Abschluß des Vertrages klären - mit sogenannten „Probeanträgen“ z.B.
Dann weiß man ja, wie hoch in etwa der Aufschlag sein wird. Dann kann man sich das Ganze selbst ausrechnen, ob sich das lohnt.
Wichtig ist auch VORHER zu klären, inwieweit die Gesellschaft den Aufschlag wieder rausnimmt - z.B. wenn der schon festgelegte Behandlungsbedarf erledigt ist oder nach Einreichen eines speziellen Attests.

Mein persönlicher Anspruch an eine Zahnzusatzversicherung lautet „entweder richtig oder gar nicht“! Versicherungen, die z.B. 20% des Betrages übernehmen, den die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) vorgeleistet hat - sind in meinen Augen schwachsinnig. Entweder man macht es richtig oder eben man lässt es. Die richtigen ober besser gesagt sinnvollen Verträge sind aber auch nicht unter 20 Euro im Monat zu bekommen - also ist da das vorherige Rechnen angebracht!

Ich hoffe, ich hab Dich jetzt nicht vollends verwirrt.

Liebe Grüße
Daniela

Hallo. Danke!!!

Dann kann man sich das Ganze selbst ausrechnen, ob sich das
lohnt.
Wichtig ist auch VORHER zu klären, inwieweit die Gesellschaft
den Aufschlag wieder rausnimmt - z.B. wenn der schon
festgelegte Behandlungsbedarf erledigt ist oder nach
Einreichen eines speziellen Attests.

Hmmm, eben: Es wird nur DANN eine gute V. sein, wenn richtig augenfällig ist, wie FRÜH sie den wieder rausnimmt UND ihn auch nicht AUFSCHIEBT, wenn man wieder etwas „HAT“ :smile:

Mein persönlicher Anspruch an eine Zahnzusatzversicherung
lautet „entweder richtig oder gar nicht“! Versicherungen, die
z.B. 20% des Betrages übernehmen, den die GKV (gesetzliche
Krankenversicherung) vorgeleistet hat - sind in meinen Augen
schwachsinnig. Entweder man macht (…)

DARIN sehe ich indirekt ein Bauteil von o. genanntem.

Hallo Michael,

ich bin auf diesem Gebiet leider kein Experte, aber ich habe mich in letzter Zeit tatsächlich mit dieser Frage beschäftigt. Für mich ist die Zahnzusatzversicherung zwar in Frage gekommen, dafür ist ja auch das einstiegsalter wichtig und die schon fehlenden Zähne, bei mir fehlt einer und ich zahle 23.50 im Monat, beim Abschluss der Versicherung muss man 3 Monate warten bevor man eine Leistung von der Versicherung erhält, bei einigen Versicherungen ist es so das die ganze Versicherungsleistung erst nach 3 Jahren der Versicherungszugehörigkeit gezahlt wird, vorher nur prozentual. Wichtig ist auch wieviel Prozent der Zahnarzt Summe vom Kassenanteil übernommen wird. Inzwischen bin ich fast zu dem Schluss gekommen, das es sinnvoller ist sich selbst jeden Monat die 23 € zurück zulegen und dann davon die Rechung zu zahlen. Inwieweit das bei einer Anstehenden Rechung von der Versicherung übernommen wird, muss man individuell mit der Versicherung klären, da man da ganz schnell aufs Glatteis geführt wird.
Wie gesagt ich bin kein Experte, aber ich hoffe vielleicht doch etwas geholfen zu haben.
Grüße
Peggy

Guten Tag. Danke.

OK… Ich bin am Überlegen (Was ich tue). Kopf raucht noch nicht.

Ich kann Deinen Beitrag nachvollziehen. Kleiner Themawechsel: Bei Z.-Zus.-V.-Tarifierung scheint es einen nicht sehr großen (Ich meine versicherungstechnisch gesehen, also 45% der Anbieter) mit Tarifen zu geben, die unterbietbar sind, aber der Service (Zahler!) ist besser als erwartet (Beispiel a. meiner Familie). 70% der Anbieter haben irgendwelche Nachteile, dazu gehören die Rest-55%.

OK, ich habe ganz vergessen, daß ich nicht Antworter bin :smile: .