nehmen wir an:
jemand bekommt eine anzeige wegen fahrerflucht.
angeblich anderes fahrzeug beschädigt.
eigenes fahrzeug hatte einen schaden welcher nachweislich weit vorher verursacht worden war.
anklage (anwalt eingeschaltet) versicherung (wie hier schon in einem anderen thread bemerkt - hochgestuft ohne das versicherungsnehmer das VORERST bemerkte)
gegenüberstellungen - anderer schaden NICHT mehr vorhanden - polizist meint bei gegenüberstellung schaden könne nicht vom fahrzeug des angeklagten verursacht worden sein.
na ja abschließend urteilte der richter - stellte verfahren ein, es kann keine fahrerflucht nachgewiesen werden.
strafrechtlich also erledigt!
jetzt kommt aber die VERSICHERUNG - also bin ich doch am richtigen board -
der gegner will „seinen schaden“ ersetzt bekommen und zwar von der versicherung des vers.nehmers.
diese will regulieren, obwohl der versicherungsnehmer sich 100%ig unschuldig bezeichnet und diese regulierung nicht möchte.
zudem hatte der rechtsanwalt des vers.nehmers schon weit vor dem urteil schriftlich erwähnt, vers.nehmer würde den schaden im urteilsfall selbst übernehmen, damit die prämie nicht steigt.
hat der vers.nehmer nun diese regulierung nun hinzunehmen???
oder kann er der versicherung auferlegen die klage abzuwarten, durchzuführen, bzw. den schaden selbst zu übernehmen.
vers.nehmer würde es dann gern zivilrechtlich (rechtschutzversichert) mit einer klage auf sich nehmen.
vielen dank wenn da jemand ne tolle antwort - bzw. antworten hat
AchSoNaDenn
diese will regulieren, obwohl der versicherungsnehmer sich
100%ig unschuldig bezeichnet und diese regulierung nicht möchte.
Der Geschädigte hat einen direkten Anspruch gegen die KFZ-Haftplficht des schädigers. Die Versicherung entscheidet, ob sie zahlt oder prozessiert, der VN hat da keinen Einfluß.
dem urteil schriftlich erwähnt, vers.nehmer würde den schaden
im urteilsfall selbst übernehmen, damit die prämie nicht steigt.
Diese Möglichkeit hat er auf jeden Fall.
hat der vers.nehmer nun diese regulierung nun hinzunehmen???
Ja.
oder kann er der versicherung auferlegen die klage abzuwarten, durchzuführen, bzw.
Nein.
den schaden selbst zu übernehmen.
Ja.
vers.nehmer würde es dann gern zivilrechtlich
(rechtschutzversichert) mit einer klage auf sich nehmen.
die Rechtsschutz übernimmt das aber nicht. Die Abwehr von
Ansprüchen geht immer die Haftpflicht an.
mein „Kann er machen“ bezog sich auf das Klagen, danach war gefragt. Ich habe nicht sagen wollen, dass die RS das übernimmt (woher sollte ich das wissen ?).
wenn „jemand“ einen Anwalt eingeschaltet hat: erübrigt sich dann nicht eine Frage in diesem Forum?!
na ja abschließend urteilte der richter - stellte verfahren
ein, es kann keine fahrerflucht nachgewiesen werden.
Das heißt nicht, dass der Schaden nicht verursacht wurde. Ein Polizist kann jedenfalls kaum als „Sachverständiger“ angehört werden.
hat der vers.nehmer nun diese regulierung nun hinzunehmen???
oder kann er der versicherung auferlegen die klage abzuwarten,
durchzuführen, bzw. den schaden selbst zu übernehmen.
Ganz einfach: dem VR schriftlich mitteilen, dass „jemand“ den VR von der Leistungspflicht entbindet, d. h. die Ersatzverpflichtung zu 100% übernimmt, und auch den Rechtsstreit auf eigene Kosten führt. Der VR wird i. d. R. eine Kaution, Bankbürgschaft oder Hinterlegung auf einem Treuhandkonto verlangen.
Besser wäre, den VR einfach mal nach den Gründen zu fragen, die ihn bewegen, den Anspruch des Gegners auszugleichen. Meistens sind diverse Zeugen vorhanden, und dann sind die Aussichten für einen Prozess quasi „0“…
warum hier in der JEMAND Form geschrieben wird:
(auszug www) Achtung
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter FAQ:1129
— zum Anwalt! na klar wird einer eingeschaltet. Oder lässt man sich wenn unschuldig einfach als Schuldigen hinstellen!? Jedoch das war ja das STRAFRECHT!
Das heißt nicht, dass der Schaden nicht verursacht wurde.
Fakt ist, der Schaden wurde nicht verursacht. Gutachter Nr.1 sieht vorhandenen Schaden als NICHT an einem Fahrzeug erzeugt.
Polizist bei Gegenüberstellung meint, der Schaden könne NICHT durch das Fahrzeug entstanden sein.
hat der vers.nehmer nun diese regulierung nun hinzunehmen???
oder kann er der versicherung auferlegen die klage abzuwarten,
durchzuführen, bzw. den schaden selbst zu übernehmen.
Ganz einfach: dem VR schriftlich mitteilen, dass „jemand“ den
VR von der Leistungspflicht entbindet, d. h. die
Ersatzverpflichtung zu 100% übernimmt, und auch den
Rechtsstreit auf eigene Kosten führt. Der VR wird i. d. R.
eine Kaution, Bankbürgschaft oder Hinterlegung auf einem
Treuhandkonto verlangen.
interessante Antwort. Aber was bedeutet das mit der KAUTION? Sorry, aber es gibt schließlich viele Dinge zwischen Himmel und Erde, die ein „Normalo“ nicht weiß - daher die Frage
Besser wäre, den VR einfach mal nach den Gründen zu fragen,
die ihn bewegen, den Anspruch des Gegners auszugleichen.
Meistens sind diverse Zeugen vorhanden, und dann sind die
Aussichten für einen Prozess quasi „0“…
Nee… auch das ist nicht so… In diesem fiktiven Fall geht es darum, dass es LEIDER keine Zeugen gibt, weder da noch da!!! Lediglich eine Behauptung des angeblich Geschädigten.
Danke nochmal
einen fiktiven Fall zu beschreiben ist etwas umständlich, aber ich beantworte natürlich gern Nachfragen
hmh… dass hatte ich inzwischen, also schon vor dieser Frage hier, rausbekommen, jedoch jetzt ging es darum, wie es mit der SELBSTÜBERNAHME ist, bzw. ob man der Versicherung sagen könne, bitte NICHT zu regulieren und dann SELBST gegen diese Ungerechtigkeit prozessieren kann?
im urteilsfall selbst übernehmen, damit die prämie nicht steigt.
Diese Möglichkeit hat er auf jeden Fall.
aber … wie ja jetzt noch eingeworfen wird, scheinbar doch nicht so einfach… Ist echt schwer zu durchschauen!?
hallo Andreas, hmh… dankeschön, aber verstehen tu ich das leider nicht so wirklich!?
Muss also der Versicherungsnehmer auch HAFTPFLICHTversichert sein? Wäre dass dann die „normale“ Haftpflicht die solch einen Prozess übernähme???
Sagen wir, die ist auch abgeschlossen…
Hallo,
ich versuch´s nochmal, hier die Versicherungen und was sie machen:
Kfz-Haftpflicht: wenn´s um´s Kfz geht: reguliert berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtige Ansprüche ab. Das scheint sie gemacht zu haben, indem sie die Ansprüche reguliert.
(Verkehrs-)Rechtsschutz: hilft u.a. zum Durchsetzen eigener Ansprüche, ist aber nicht für die Abwehr von Ansprüchen da, da dafür die Haftpflichtversicherungen da sind, konkret, wenn´s um´s Auto geht: die Kfz-Haftpflicht.
Andere Haftpflicht: hat nix mit dem Auto zu tun, da geht´s meistens um den Privatbereich.
Also ich sehe eigentlich nur die Möglichkeit gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung vorzugehen, wenn die nachweislich ihre Vertragspflichten (u.a. eben Abwehr unberechtigter Ansprüche) nicht nachgekommen sind. Aber nur als Hinweis am Rande: keine Versicherung dieser Welt zahlt gerne etwas freiwillig, das sie nicht muss. Es dürfte imho schon Gründe gegeben haben, dass eine Regulierung stattfand. Diese wären mal interessant zu wissen.
Es dürfte imho schon Gründe
gegeben haben, dass eine Regulierung stattfand. Diese wären
mal interessant zu wissen.
Gruß
Andreas
hallo andreas,
danke für die Ausführungen.
Die Regulierung hat NOCH NICHT stattgefunden.
Gründe dass es geschehen soll: Keine faktische Unschuld bewiesen. Lediglich strafrechtlich, bzw. die Mutwilligkeit oder so ähnlich wurde nicht eindeutig bewiesen.
Inzwischen hat der jemand dazugelernt, und weiss, so wie es auch naiv gedacht war, dass die Versicherung natürlich den Weg des geringsten Widerstandes geht.
Will sagen: regulieren wir lieber, weil schließlich die Unschuld bisher nicht nachgewiesen werden konnte. Könnte also sein, könnte auch nicht sein.
Und für jede Prozessführung muss weit mehr investiert werden (von der jahrzehntelangen Einlage des VN), als mit einer „kleinen“ Regulierung. Somit ist der Fakt jedenfalls, der VN ist tatsächlich der einzige der etwas wissen kann… (schade, dass man die Sichtweisen nicht einem Speicherchip im Kopf entnehmen kann, oder wie beim Football verschiedene Kameras, die verschiedenen Sichtweisen aufzeichnen und abspielen, so dass definitiv entschieden werden kann…
Gehen wir davon aus, dass VN die Sachlage durch einen NEUEN Anwalt prüfen lässt, soweit die Rechtsschutz einspringt. Bei neuen Erkenntnissen kann ich ja dann diesen Fall auch mal abschließend eintragen, okay!?
gruß AchSoNaDenn
(übrigens, es handelt sich um einen abstrakten Fall)
ja, ist klar ich dachte nur, dass der RA doch häufig beides übernehmen kann: das Owi-Verfahren bzw. die Strafsache und gleichzeitig die zivilrechtliche Unfallschadenregulierung.
Fakt ist, der Schaden wurde nicht verursacht. Gutachter Nr.1
sieht vorhandenen Schaden als NICHT an einem Fahrzeug erzeugt.
Polizist bei Gegenüberstellung meint, der Schaden könne NICHT
durch das Fahrzeug entstanden sein.
Mag alles sein, bleibt die Frage, warum zeigt sich der VR regulierungsbereit ?! Aus Spaß an der Freude wird ja keine Zahlung getätigt… also Nachfragen, was anderes bleibt nicht.
interessante Antwort. Aber was bedeutet das mit der KAUTION?
Der VR muss sich mit der Sache befassen, solange der Geschädigte mit Klage droht oder eben sogar Klage einreicht (=> Direktanspruch). Wenn der VR nun bei schlechten Erfolgsaussichten den Prozess führt, „auf Bitten des Kunden“, hat er ein Kostenrisiko… das kann er nur ausschalten, wenn der Kunde eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt (ich nenne das hier Kaution).
In der Praxis wollten wir schon viele Kunden „Regulierungsverbot“ erteilen (was gar nicht möglich ist), eine entsprechende schriftliche Erklärung oder sogar finanzielle Sicherheit hat keiner (!) gegeben. Am Ende waren alle immer irgendwie zufrieden mit dem Ausgang in der Sache…