versicherungsberater B hat versicherungsnehmer N mitgeteilt, dass er nicht über seinen Vater in der Haftpflichtversicherung mitversichert sei, sondern sich alleine versichern muss. Dies stimmte allerdings nicht, was B hätte wissen müssen. Nur aufgrund dieser Fehlinformation hat N einen Vertrag für eine HAftpflichtversicherung mit der Versicherung für die B arbeitet und bei der auch sein Vater versichert ist abgeschlossen.
Nach etwa 5 Monaten, in denen der Vertrag lief, musste N nun über seine eigene Versicherung einen Schaden regulieren lassen.
Kann er rückwirkend kündigen, also auch bereits gezahlte beiträge rückerstattet bekommen?
Der schaden hätte ja schliesßlich auch über die Versicherung des vater reguliert werden können und müssen.
ein sonderkündigungsrecht wurde ihm bereits zugesprochen.
und lohnt es sich einen Anwalt hinzuzuziehen?
Vielen Dank im voraus