Versicherung rückwirkend kündigen wegen falscher Beratung?

versicherungsberater B hat versicherungsnehmer N mitgeteilt, dass er nicht über seinen Vater in der Haftpflichtversicherung mitversichert sei, sondern sich alleine versichern muss. Dies stimmte allerdings nicht, was B hätte wissen müssen. Nur aufgrund dieser Fehlinformation hat N einen Vertrag für eine HAftpflichtversicherung mit der Versicherung für die B arbeitet und bei der auch sein Vater versichert ist abgeschlossen.
Nach etwa 5 Monaten, in denen der Vertrag lief, musste N nun über seine eigene Versicherung einen Schaden regulieren lassen.

Kann er rückwirkend kündigen, also auch bereits gezahlte beiträge rückerstattet bekommen?
Der schaden hätte ja schliesßlich auch über die Versicherung des vater reguliert werden können und müssen.
ein sonderkündigungsrecht wurde ihm bereits zugesprochen.
und lohnt es sich einen Anwalt hinzuzuziehen?

Vielen Dank im voraus

Ich glaube, es ist einfacher, wenn man nicht die Rückerstattung der Beiträge, sondern Schadenersatz (in gleicher Höhe wie diese Beiträge) wegen falscher Beratung verlangt.

Ob es sich lohnt einen Anwalt hinzuzuziehen, hängt bestimmt auch stark davon ab, ob es sich für den Anwalt lohnt (Höhe des Streitwertes), d. h. ob man einen findet, der den Fall übernimmt.

Darüberhinaus habe ich aber keine Ahnung von der Materie.

Nicht Kündigen sondern annullieren/ rückabwickeln lassen und die umgehende Rückerstattung aller geleisteten Beiträge verlangen.