Versicherung rund ums Pferd

Hallo zusammen,

hab da mal mehrere Versicherungstechnische Fragen rund ums Pferd.

1.Ich besitze ein Pferd. Hierauf reiten 2 Mädels. Einmal meine Nichte 12 Jahre alt und einmal ein Mädel 17 Jahre alt.

Ich weis das die 17 Jährige im Falle eines Unfalls versichert ist über meine Mitreiterversicherung. Wie sieht das eigentlich bei Familienmitgliedern aus? Meine Nichte ist Unfallversichert. Würde das ausreichen?

  1. Die 17 Jährige macht bei einer Reittherapeutin schon mal als Aushilfe mit. Hierfür benutzen sie ab und an auch mal mein Pferd. Mir wurde erzählt das die Reitenden Patienten dann über die Versicherung von der Therapeutin versichert sind. Ist das wirklich so?

  2. Wegen dieser Reittherapeutin gibt es in unserem Stall mächtig viele versicherungstechnische Fragen.
    Manch Leute mögen mit den behinderten Kindern nicht in der Halle reiten, da ein Kind ja runter fallen könnte und wenn dann das Pferd eines Anderen das Kind verletzt diese Haftzbar gemacht werden könnten. Ist das so? Dann ist das aber auch bei anderen Reitern so, oder?

  3. Wie sieht das aus wenn Leute unaufgefordert in Fremde Boxen gehen, wer kommt dann für etwaige Verletzungen auf?

Noch etwas, kann der Hofbesitzer für all da mithaftbar gemacht werden, weil er kenntniss davon hatte?

Liebe Grüsse

Sasi

Hallo,

hab da mal mehrere Versicherungstechnische Fragen rund ums Pferd.

machen wir es uns mal einfach. Wenn der Besitzer des Pferdes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat, ist er aus dem Schneider. Dass die Reiter des Pferdes eine Unfallversicheurng haben sollten, steht für mich außer Frage, aber das muß jeder für sich entscheiden, das ist auch nicht das Problem des Pferdebesitzers.

Das gleiche gilt für die Therapeutin, die sollte aus eigenem Interesse ihre Berufstätigkeit versichern, un den Betreiber des Reitstelles.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

gehe ich recht in der Annahme, dass Ihnen nicht der Pferdestall gehört. Sie also nur Einsteller eines Pferdes in diesem Stall sind und
dieses Pferd von Ihrer Nichte und einer 2. Person geritten wird.

Entsprechend dazu meine Antworten:

Hallo zusammen,

hab da mal mehrere Versicherungstechnische Fragen rund ums
Pferd.

1.Ich besitze ein Pferd. Hierauf reiten 2 Mädels. Einmal meine
Nichte 12 Jahre alt und einmal ein Mädel 17 Jahre alt.

Ich weis das die 17 Jährige im Falle eines Unfalls versichert
ist über meine Mitreiterversicherung.

Wenn das Fremdreiterrisiko mitversichert ist - ja.
Was und wieviel gezahlt wird ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Also sinnvoll wäre dass jeder Reiter eine eigene Unfallversicherung abschließt.

Wie sieht das eigentlich
bei Familienmitgliedern aus? Meine Nichte ist
Unfallversichert. Würde das ausreichen?

das richtet sich auf den jeweiligen Versicherungsschutz.
Empfehlenswert wäre zur Unfallversicherung auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

  1. Die 17 Jährige macht bei einer Reittherapeutin schon mal
    als Aushilfe mit. Hierfür benutzen sie ab und an auch mal mein
    Pferd. Mir wurde erzählt das die Reitenden Patienten dann über
    die Versicherung von der Therapeutin versichert sind. Ist das
    wirklich so?

Dies kommt auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an.
Zusätzlich empfehle ich dem Pferdebesitzer - einen Vertrag aufzusetzen - worin bestätigt wird, dass die Therapeutin solche Schäden völlständig übernimmt, wie auch den Schaden des Pferdes incl.
Tierarzt- + Tierklinikkosten.

  1. Wegen dieser Reittherapeutin gibt es in unserem Stall
    mächtig viele versicherungstechnische Fragen.
    Manch Leute mögen mit den behinderten Kindern nicht in der
    Halle reiten, da ein Kind ja runter fallen könnte und wenn
    dann das Pferd eines Anderen das Kind verletzt diese Haftzbar
    gemacht werden könnten. Ist das so? Dann ist das aber auch bei
    anderen Reitern so, oder?

Bei solchen Veranstaltungen sollten fremde Pferde + Reiter in der Halle nicht anwesend sein.

  1. Wie sieht das aus wenn Leute unaufgefordert in Fremde Boxen
    gehen, wer kommt dann für etwaige Verletzungen auf?

Dies ist immer im Einzelfall zu entscheiden nach Prüfung der Schadensursache. Pauschal ist hier keine Antwort möglich.

Gruß Merger

Hi

1.Ich besitze ein Pferd. Hierauf reiten 2 Mädels. Einmal meine
Nichte 12 Jahre alt und einmal ein Mädel 17 Jahre alt.

Dann empfielht sich in jedem Fall eine Tierhalterhaftpflicht die das Fremdreiterrisiko abdeckt, und zwar inclusive der eventuellen ansprüche gegen den Tierhalter.

Ich weis das die 17 Jährige im Falle eines Unfalls versichert
ist über meine Mitreiterversicherung. Wie sieht das eigentlich
bei Familienmitgliedern aus? Meine Nichte ist
Unfallversichert. Würde das ausreichen?

Ob diese ausreichend ist kann man ohne Kenntnis des Vertragsinhalts nicht beantworten.
Eine Unfallversicherung ist meiner Meinung nach zwingend erforderlich, eine Angabe bei der Antragsstellung über die Ausübung dieser Sportart ist selbstverständlich.

  1. Die 17 Jährige macht bei einer Reittherapeutin schon mal
    als Aushilfe mit. Hierfür benutzen sie ab und an auch mal mein
    Pferd. Mir wurde erzählt das die Reitenden Patienten dann über
    die Versicherung von der Therapeutin versichert sind. Ist das
    wirklich so?

Diese Konstellation sehe ich nicht ganz so entspannt, die Therapeutin wird mit ihrer Tätigkeit Geld verdienen, also wird das Pferd gewerblich genutzt. Spätestens hier wird es für die Tierhalterhaftpflicht eng, unabhängig wer auf dem Pferd sitzt.
Das ist meiner Meinung nach eine Frage für die Juristen.

  1. Wegen dieser Reittherapeutin gibt es in unserem Stall
    mächtig viele versicherungstechnische Fragen.
    Manch Leute mögen mit den behinderten Kindern nicht in der
    Halle reiten, da ein Kind ja runter fallen könnte und wenn
    dann das Pferd eines Anderen das Kind verletzt diese Haftzbar
    gemacht werden könnten. Ist das so? Dann ist das aber auch bei
    anderen Reitern so, oder?

Das fällt in den Bereich Betriebshaftpflicht der Therapeutin, ist nur die Frage ob sie eine hat…

  1. Wie sieht das aus wenn Leute unaufgefordert in Fremde Boxen
    gehen, wer kommt dann für etwaige Verletzungen auf?

In so einem Fall haftet erst ein mal Deine Tierhalterhaftpflicht (Gefährdungshaftung für die Gefahr die grundsätzlich von einem Pferd ausgeht). In wie weit derjenige dann eine Mitschuld trägt ist sicher von Fall zu Fall verschieden.

Noch etwas, kann der Hofbesitzer für all da mithaftbar gemacht
werden, weil er Kenntnis davon hatte?

Das ist eine schwierige Frage. Er wird die für die Haftungsrisiken aus dem Betrieb eines Reitstalls haften müssen, das aber anhand der Beispiele zu bestimmen wäre zu umfangreich um das hier mal so eben zu posten

Greetz

zahao

Hallo Sasi09,

1.Ich besitze ein Pferd. Hierauf reiten 2 Mädels. Einmal meine
Nichte 12 Jahre alt und einmal ein Mädel 17 Jahre alt.

Ich weis das die 17 Jährige im Falle eines Unfalls versichert
ist über meine Mitreiterversicherung. Wie sieht das eigentlich
bei Familienmitgliedern aus? Meine Nichte ist
Unfallversichert. Würde das ausreichen?

zunächst einmal ist hervorzuheben, dass sich Haftpflicht- und Unfallversicherung in keinerlei Wechselbeziehung befinden, soll heißen: die Existenz der einen hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz oder die Leistung der anderen.

Zunächst einmal zur Haftpflichtversicherung: Für Pferdebesitzer ist die Tierhalterhaftpflicht deshalb von besonderer Bedeutung, als dass man bei sogenannten Luxustieren (Hunde, Pferde, etc.) auch dann zur Haftung herangezogen werden kann, wenn man am angerichteten Schaden NICHT Schuld ist. Man spricht hier von der sogenannten Gefährdungshaftung.

Das Fremdreiterrisiko, das Du offensichtlich schon mitversichert hast, deckt dabei die Schäden im Zusammenhang sowohl mit der 17-jährigen als auch mit Deiner Nichte.

Zwei Tipps in diesem Zusammenhang:
1.) Du solltest einmal klären, ob sowohl das aktive als auch das passive Fremdreiterrisiko in Deinem Vertrag gedeckt sind.
Und weil nicht alle Vermittler den Unterschied kennen, gleich der 2. Tipp:
2.) Frag ausdrücklich in der zuständigen Fachabteilung der Versicherung nach. Hier sollte man Bescheid wissen.

Und noch ein Satz zur Unfallversicherung: Gerade für Reiter halte ich eine Unfallversicherung generell für angebracht. Ob dass der Reiter auch so sieht und einen entsprechenden Vertrag abschließt, muss er aber ganz alleine entscheiden. Eine Verpflichtung besteht nicht.

  1. Die 17 Jährige macht bei einer Reittherapeutin schon mal
    als Aushilfe mit. Hierfür benutzen sie ab und an auch mal mein
    Pferd. Mir wurde erzählt das die Reitenden Patienten dann über
    die Versicherung von der Therapeutin versichert sind. Ist das
    wirklich so?

Es kann (!!) sein, dass die Therapeutin einen entsprechenden Einschluss in Ihrer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hat. Darauf würde ich mich aber selbst dann nicht verlassen, wenn sie Dir dies ausdrücklich bestätigt:
Vor dem Hintergrund der o.g. Gefährdungshaftung steckst Du als Pferdebesitzerin ziemlich tief im Haftungsrisiko. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Ansprüche aus einem Schaden - im ersten Schritt auch egal, ob zu Recht oder Unrecht - an Dich herangetragen werden können und zwar unabhängig davon, ob die Therapeutin einen entsprechenden Einschluß in ihrem Vertrag hat oder nicht.

Niemand kann ausschließen, dass die Therapeutin selber diesbezüglich auf Dich zukommt (Mögliches Szenario: „Ich dachte doch, Ihr Pferd sei lammfromm. Jetzt hat dieser Teufel in Pferdegestalt DOCH einen meiner Patienten abgeworfen. DAS müssen Sie übernehmen.“). Ebensowenig bist du vor Ansprüchen Dritter gefeit, wenn die Therapeutin einmal vergessen hat, Ihre Beiträge zu bezahlen und folglich keinen Versicherungsschutz hat.

Achtung: Die Nutzung als Therapiepferd könnte (!!) durchaus als nicht-private Nutzung angesehen werden, was möglicherweise Dein jetziger Vertrag nicht abdeckt. Auch hier gilt: Frage an den Versicherer zur Klärung.

  1. Wegen dieser Reittherapeutin gibt es in unserem Stall
    mächtig viele versicherungstechnische Fragen.
    Manch Leute mögen mit den behinderten Kindern nicht in der
    Halle reiten, da ein Kind ja runter fallen könnte und wenn
    dann das Pferd eines Anderen das Kind verletzt diese Haftzbar
    gemacht werden könnten. Ist das so? Dann ist das aber auch bei
    anderen Reitern so, oder?

Wie gesagt: Gefährdungshaftung. Diese gilt für das eigene ebenso wie für jedes beliebige andere Pferd…

  1. Wie sieht das aus wenn Leute unaufgefordert in Fremde Boxen
    gehen, wer kommt dann für etwaige Verletzungen auf?

In derartigen Fällen besteht zunächst einmal mehr die Gefährdungshaftung, jedoch kann sich der Besitzer hier unter Umständen von der Haftung befreien. Die Beweislast ist aber gegenüber der „normalen“ Verschuldenshaftung umgekehrt.
Generell ist die Haftungsfrage hier sehr stark vom Einzelfall abhängig. Daher kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden.

Noch etwas, kann der Hofbesitzer für all da mithaftbar gemacht
werden, weil er kenntniss davon hatte?

Trifft den Hofbesitzer aufgrund unterlassener oder begangener Handlungen eine (Mit-)Schuld, so kann er sehr wohl zur Haftung herangezogen werden.
Bei ihm trifft aber somit „nur“ die Verschuldenshaftung zu.

Viele Grüße
Loroth