Hallo, sollte man nach einem „Stoßstangenschubser“ mit dem Vordermann mit ca. 3 km/h den „Schaden“ der Versicherung melden, obwohl nichts an dem anderen Fahrzeug (und am eigenen) zu sehen ist und die Polizei den Vorfall aufgenommen hat? Der Fahrer wollte es kontrollieren lassen und sich melden, falls doch was wäre… Wie gesagt ist aber (mit 3 km/h!) nichts passiert… LG
Hallo,
nach dem AKB, die wohl Anwendung finden dürften, ist ein Versicherungsfall in der Regel innerhalb einer Woche zu melden.
Wenn allerdings der Versicherungsnehmer den Unfall nicht meldet weil er meint, er könne den Schaden günstiger und ohne Höherstufung selbst regulieren - oder aber es sei gar kein Schaden eingetreten - kann die Meldung bis zum Ende des Kalenderjahres erfolgen wenn die Selbstregulierug doch nicht durchgeführt wird. Ereignet sich der Schadensfall im Dezember ist er noch bis 31.01. des Folgejahres zu melden.
Gruß,
Florian.
Hallo,
sollte man nach einem „Stoßstangenschubser“ mit dem
Vordermann mit ca. 3 km/h den „Schaden“ der Versicherung
melden, obwohl nichts an dem anderen Fahrzeug (und am eigenen)
zu sehen ist und die Polizei den Vorfall aufgenommen hat? Der
Fahrer wollte es kontrollieren lassen und sich melden, falls
doch was wäre… Wie gesagt ist aber (mit 3 km/h!) nichts
passiert… LG
Was vergibst Du dir eigentlich, wenn Du der V. diesen Vorfall mitteilst?
Folgt wider Erwarten etwas nach, bist Du Deiner Meldepflicht nachgekommen; folgt nichts nach so hat es nichts geschadet.
In der Zeit für Dein P. hättest Du ein Schreiben an Deine V. fertig machen können:wink:
Gruß:
Manni