Hallo,
angenommen jemand erleidet einen Verkehrsunfall am 12.10.07.
Der Verunfallte schreibt kurz darauf an die gegnerische Versicherung ein Schreiben mit Darstellung des Unfallherganges und einem Kostenvoranschlag. Die Versicherung bittet nach zwei Wochen noch um weitere Unterlagen. Der Verunfallte kommt dieser Aufforderung nicht nach und erhält nach einigen Wochen nochmals ein Schreiben mit der Bitte um weitere Unterlagen. Auch dieser Bitte wird nicht nachgekommen.
Im Juni 2008 erhält er ein Schreiben (datiert auf den 03.06.08) von der Versicherung: „…auf unsere o.g. Schreiben bleiben wir bislang ohne Reaktion. Wir gehen deshalb davon aus, dass keine Ansprüche mehr verfolgt werden und schließen den Vorgang ab.“
Kann der Verunfallte nun keine Ansprüche mehr geltend machen?
Sollte er eine Art „Einspruch“ bezüglich des Schreibens einlegen?
Beträgt die Verjährungsfrist nicht 3 Jahre?
Vielen Dank für Antworten und Grüße von Fred