Versicherung Schule

Wenn Person A ein Badmintonschläger (welchen sie für sport in der shcule braucht) aus einem klassenzimmer gestohlen wurde, in welchem Person A unterricht hatte, aber kurzzeitig wegen heraustragen einer entsalzungsanlage niemand anwesend war, inwiefern ist der schläger (kostete 60€) dann versichert?

Danke

Hallo,

ob und in welchem Umfang Schadenersatz geleistet wird, hängt von den genauen Umständen ab.

Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, dass die Hausratversicherung der Person A im Rahmen der sog. Außenversicherung leistet. Eine Voraussetzung ist hier aber, dass der Schläger aus einem verschlossenen Raum (Einbruch!!) gestohlen wurde. Die Hausratversicherung leistet i.a.R. nicht bei einfachem Diebstahl.

Gleiches gilt (soweit überhaupt vorhanden) für die Schülersachversicherung. Außerdem sind hier häufig bestimmte Gegenstandsgruppen ganz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und nicht selten zählen „Sportgeräte“ - speziell Schläger - hierzu.

Bleibt noch die Haftpflichtversicherung der Schule oder des Lehrers. Ist man hier von offizieller Seite der Sicherungspflicht nicht nachgekommen und hat zum Beispiel den Klassenraum nicht abgeschlossen, obwohl hierfür möglicherweise eine dienstliche Anweisung besteht, könnte (!!) Person A die Schule oder den Lehrer für den Verlust des Schlägers in Haftung nehmen.
Auch hier sind aber die genauen Umstände entscheidend!!

Viele Grüße
Loroth

Wenn Person A ein Badmintonschläger (welchen sie für sport in
der shcule braucht) aus einem klassenzimmer gestohlen wurde,
in welchem Person A unterricht hatte, aber kurzzeitig wegen
heraustragen einer entsalzungsanlage niemand anwesend war,
inwiefern ist der schläger (kostete 60€) dann versichert?

Vermutlich gar nicht. Die eigenen Hausrat wird nicht leisten, da kein Einbruch vorliegt und dass die Schule gegen solche Vorfälle versichert ist, wage ich zu bezweifeln.

Ich dachte immer, Schulmateriialien (wie auch der Schläger) wären gegen Diebstahl/Sachbeschädigung von der Schule verisichert?

Ich dachte immer, Schulmateriialien (wie auch der Schläger) wären gegen Diebstahl/Sachbeschädigung von der Schule versichert?

Ich dachte immer, Schulmateriialien (wie auch der Schläger)
wären gegen Diebstahl/Sachbeschädigung von der Schule versichert?

Das kann sein, ich weiß es nicht. Ich kann es mir nur nicht vorstellen, da an Schulen jeden Tag etwas verschwindet oder kaputt geht. Welche Gesellschaft wollte für solche Schäden aufkommen ?

Naja, ich sag mal wegen einem Geodreieck sagt ja keiner was, aber wenn es dann um über 60€ geht wäre es doch ärgerilch

Hallo nochmal,

Schulpolitik ist Ländersache.
Es gibt daher hier - wie in vielen anderen Bereichen - keine einheitliche Richtlinie.

Eine Anfrage bei der betroffenen Schule sollte jedoch schnell Klarheit bringen.

Viele Grüße
Loroth

Ouh mann. der hausmeister hat den aus dem zimmer genommen

Vollidiot