Versicherung spricht SF-Klasse ab

Hallo,

ich schildere mein Problem mal im kurzen:
Meine Frau hatte bis zum 31.12.05 zwei Autos angemeldet und diese bei der Allianz versichert. Einen Kadett (Erstfahrzeug) und einen Polo (Zweitfahrzeug). Sie befindet sich in SF 15 (Erstfahrzeug). Den Kadett hat ihre Mutter gefahren, den Polo sie selber. Nun hat sie zum 01.01. ihrer Mutter den Kadett geschenkt, verbunden mit einer Änderung der Versicherung. Meine Frau hat jetzt nur noch den Polo versichert und ihre Mutter muß den Kadett auf ihren eigenen Namen zulassen und versichern. Die Mutter hat die Gesellschaft nicht gewchselt und ist bei der Alianz geblieben, meine Frau hingegen hat ihr Auto jetzt bei der Direct Line. Hier hat sie natürlich die SF-KLasse 15 angegeben. Nun behauptet die Allianz allerdings auf Nachfrage der Direct Line, meine Frau habe diese SF Klasse nicht. Zitat aus dem Schreiben der Allianz:" der Schadensfreiheitsrabatt für Ihr Fahrzeug … wurde mit Wirkung ab 01.01.05 auf unseren Versicherungsnehmer (Mutter) übertragen. Hierzu hat uns der VN erklärt, dass er Ihr Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren ist (Stimmt!), Sie Ihren Schadensfreiheitsrabatt zu seinem Gunsten aufgegeben haben." (Stimmt nicht!)
Meiner Meinung nach ist der SF-Rabatt immer personenbezogen und kann zwar an eine andere Person übertragen werden. Allerdings setzt dieses doch die schriftliche Einverständniserklärung der betreffenden Person vorraus.

Ungeachtet dessen mauert die Allianz und beharrt auf diese Aussage ohne sich damit weiter zu beschäftigen bzw. diese angebliche Schadensfreihetsrabattübertragung zu belegen. Auch bei der Direct Line behauptet sie dieses weiterhin.

Was kann man da am besten machen?

Schon mal vielen Dank im Vorraus!!!

Viele Grüße Peter Lorenzen

Hallo Peter,

SF-Klassen sind nicht personenbezogen gespeichert, sondern fahrzeugbezogen. Je Fahrzeug nur eine SF lautet die einfache Regel. Aber eine Person kann mehrere SF haben.

Die Übertragung von 2 Rabatten muss ja 2 mal beantragt werden bzw. würde ein Rabatt „tot“ bei der Mutter liegen. Hier hat dann irgendwer bei der Übertragung geschlafen.

Anders verhält es sich, wenn das Zweitfahrzeug eine Sondereinstufung hatte. Der eingeräumte Nachlass muss dann nicht identisch mit dem erfahrenen sein.

Hilft das?

Gruß

Marco

Hallo Marco,

hilft nicht ganz, letzendlich wurde hier ja kein Zweitfahrzeug erneut versichert, sondern nur jeweils ein Fahrzeug und die SF-Klasse ist ja von meiner Frau erfahrren worden (SF 15 0 15 schadensfreie Jahre). Und die Versicherung behauptet ja steif und fest meine Frau hätte die SF-Klasse an ihre Mutter übertragen und das ist gelogen.

Trotzdem vielen Dank!

Peter

Hallo,
eine Rabattübertragung ging nur mit Unterschrift des VN und diese müßt ihr anfordern um zu sehen wer unterschrieben hat. Das Formular heißt KRB 36.
Wobei ich denke das dieses Formular nicht benutzt wurde.
Die Allianz benutzt dieses Formular nicht mehr sondern schickt dem alten VN(also euch) eine Mitteilung das der Rabatt übertragen worden ist. Dieses solltet Ihr bekommen haben.Die Übertragung ist schwebend unwirksam und müsste zurückgenommen werden.Ich vermute das der Vertreter der Mutter etwas falsch verstanden hat bei der ausfüllung der Rabattübertragung.
Gruß Anno

ich schildere mein Problem mal im kurzen:
Meine Frau hatte bis zum 31.12.05 zwei Autos angemeldet und
diese bei der Allianz versichert. Einen Kadett (Erstfahrzeug)
und einen Polo (Zweitfahrzeug). Sie befindet sich in SF 15
(Erstfahrzeug). Den Kadett hat ihre Mutter gefahren, den Polo
sie selber. Nun hat sie zum 01.01. ihrer Mutter den Kadett
geschenkt, verbunden mit einer Änderung der Versicherung.
Meine Frau hat jetzt nur noch den Polo versichert und ihre
Mutter muß den Kadett auf ihren eigenen Namen zulassen und
versichern. Die Mutter hat die Gesellschaft nicht gewchselt
und ist bei der Alianz geblieben, meine Frau hingegen hat ihr
Auto jetzt bei der Direct Line. Hier hat sie natürlich die
SF-KLasse 15 angegeben. Nun behauptet die Allianz allerdings
auf Nachfrage der Direct Line, meine Frau habe diese SF Klasse
nicht. Zitat aus dem Schreiben der Allianz:" der
Schadensfreiheitsrabatt für Ihr Fahrzeug … wurde mit Wirkung
ab 01.01.05 auf unseren Versicherungsnehmer (Mutter)
übertragen. Hierzu hat uns der VN erklärt, dass er Ihr
Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren ist (Stimmt!), Sie
Ihren Schadensfreiheitsrabatt zu seinem Gunsten aufgegeben
haben." (Stimmt nicht!)
Meiner Meinung nach ist der SF-Rabatt immer personenbezogen
und kann zwar an eine andere Person übertragen werden.
Allerdings setzt dieses doch die schriftliche
Einverständniserklärung der betreffenden Person vorraus.

Ungeachtet dessen mauert die Allianz und beharrt auf diese
Aussage ohne sich damit weiter zu beschäftigen bzw. diese
angebliche Schadensfreihetsrabattübertragung zu belegen. Auch
bei der Direct Line behauptet sie dieses weiterhin.

Was kann man da am besten machen?

Schon mal vielen Dank im Vorraus!!!

Viele Grüße Peter Lorenzen

Hallo Peter,

Hallo,

ich schildere mein Problem mal im kurzen:
Meine Frau hatte bis zum 31.12.05 zwei Autos angemeldet und
diese bei der Allianz versichert. Einen Kadett (Erstfahrzeug)
und einen Polo (Zweitfahrzeug). Sie befindet sich in SF 15
(Erstfahrzeug).

Also sind auch zwei Schadenfreiheitsrabatte vorhanden, die zum jeweiligen Vertrag gehören. Stimmt das Datum???

Den Kadett hat ihre Mutter gefahren, den Polo
sie selber. Nun hat sie zum 01.01. ihrer Mutter den Kadett
geschenkt, verbunden mit einer Änderung der Versicherung.

Was soll das heißen? Wer hat hier welche Änderung in die Wege geleitet?

Meine Frau hat jetzt nur noch den Polo versichert und ihre
Mutter muß den Kadett auf ihren eigenen Namen zulassen und
versichern.

Du schreibst: Die Mutter muss den Wagen auf ihren eigenen Namen zulassen und versichern. Ist dies denn schon geschehen, bzw. wurden die Vorverträge gekündigt?

Die Mutter hat die Gesellschaft nicht gewchselt
und ist bei der Alianz geblieben, meine Frau hingegen hat ihr
Auto jetzt bei der Direct Line. Hier hat sie natürlich die
SF-KLasse 15 angegeben. Nun behauptet die Allianz allerdings
auf Nachfrage der Direct Line, meine Frau habe diese SF Klasse
nicht. Zitat aus dem Schreiben der Allianz:" der
Schadensfreiheitsrabatt für Ihr Fahrzeug … wurde mit Wirkung
ab 01.01.05 auf unseren Versicherungsnehmer (Mutter)
übertragen. Hierzu hat uns der VN erklärt, dass er Ihr
Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren ist (Stimmt!), Sie
Ihren Schadensfreiheitsrabatt zu seinem Gunsten aufgegeben
haben." (Stimmt nicht!)
Meiner Meinung nach ist der SF-Rabatt immer personenbezogen
und kann zwar an eine andere Person übertragen werden.

Ich nehme mal an, dass der SF des Zweitwagens an die Mutter übertragen werden sollte. Ist das richtig? Dann muss bei der Mutter die Vertragsnummer des Zweitfahrzeuges angegeben werden.
Der SF ist Vertragsbezogen und der Vertrag läuft auf den jeweiligen Versicherungsnehmer.

Allerdings setzt dieses doch die schriftliche
Einverständniserklärung der betreffenden Person vorraus.

Haste Recht und ein Vertreter darf dies ohne die Unterschrift deiner Frau nicht durchführen.

Ungeachtet dessen mauert die Allianz und beharrt auf diese
Aussage ohne sich damit weiter zu beschäftigen bzw. diese
angebliche Schadensfreihetsrabattübertragung zu belegen. Auch
bei der Direct Line behauptet sie dieses weiterhin.

Die Allianz behauptet wahrscheinlich nur, dass der SF unter der Vertragsnummer, die ihr angegeben habt, nicht mehr vorhanden ist und sonst nichts!

Was kann man da am besten machen?

Durch ein Telefonat deines Maklers oder auch ein paar Telefonate wäre dieses Thema ganz schnell vom Tisch.
Ich vergaß, ihr seid ja bei einem Direktversicherer und die Mutter bei der Allianz. Ruft den Allianzvertreter an und sagt ihm, wenn die Sache nicht kurzfristig geregelt wird, werdet ihr die Hilfe eines gerichtlich zugelassenen Versicherungsberaters in Anspruch nehmen, der dann kostenpflichtig für euch tätig wird.
Aber Vorsicht! Vieleicht kann der Allianzvertreter überhaupt nichts dafür, weil nämlich deine Frau oder die Mutter dem Vertreter falsche Angaben gemacht haben.

Schon mal vielen Dank im Vorraus!!!

Viele Grüße Peter Lorenzen

Schönen Gruß

Ralf

Hallo Ralf,

Hallo Peter,

Hallo,

ich schildere mein Problem mal im kurzen:
Meine Frau hatte bis zum 31.12.05 zwei Autos angemeldet und
diese bei der Allianz versichert. Einen Kadett (Erstfahrzeug)
und einen Polo (Zweitfahrzeug). Sie befindet sich in SF 15
(Erstfahrzeug).

Also sind auch zwei Schadenfreiheitsrabatte vorhanden, die zum
jeweiligen Vertrag gehören. Stimmt das Datum???

Ja, zwei Schadensrabatte: Erstfahrzeug und Zweitfahrzeug. Für beide Fahrzeuge wurde die Versicherung gekündigt, den einen hat meine Frau dann neu versichert und den anderen hat sie Ihrer Mutter geschenkt (das Auto nicht die SF-Rabatte). Die Mutter hat diesen dann auf ihren Namen zugelassen und bei der Allianz neu versichert. Auf ihren Namen war NIE ein Fahrzeug angemeldet oder versichert!

Den Kadett hat ihre Mutter gefahren, den Polo
sie selber. Nun hat sie zum 01.01. ihrer Mutter den Kadett
geschenkt, verbunden mit einer Änderung der Versicherung.

Was soll das heißen? Wer hat hier welche Änderung in die Wege
geleitet?

Siehe Text oben

Meine Frau hat jetzt nur noch den Polo versichert und ihre
Mutter muß den Kadett auf ihren eigenen Namen zulassen und
versichern.

Du schreibst: Die Mutter muss den Wagen auf ihren eigenen
Namen zulassen und versichern. Ist dies denn schon geschehen,
bzw. wurden die Vorverträge gekündigt?

Siehe Text oben

Die Mutter hat die Gesellschaft nicht gewchselt
und ist bei der Alianz geblieben, meine Frau hingegen hat ihr
Auto jetzt bei der Direct Line. Hier hat sie natürlich die
SF-KLasse 15 angegeben. Nun behauptet die Allianz allerdings
auf Nachfrage der Direct Line, meine Frau habe diese SF Klasse
nicht. Zitat aus dem Schreiben der Allianz:" der
Schadensfreiheitsrabatt für Ihr Fahrzeug … wurde mit Wirkung
ab 01.01.05 auf unseren Versicherungsnehmer (Mutter)
übertragen. Hierzu hat uns der VN erklärt, dass er Ihr
Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren ist (Stimmt!), Sie
Ihren Schadensfreiheitsrabatt zu seinem Gunsten aufgegeben
haben." (Stimmt nicht!)
Meiner Meinung nach ist der SF-Rabatt immer personenbezogen
und kann zwar an eine andere Person übertragen werden.

Ich nehme mal an, dass der SF des Zweitwagens an die Mutter
übertragen werden sollte. Ist das richtig? Dann muss bei der
Mutter die Vertragsnummer des Zweitfahrzeuges angegeben
werden.
Der SF ist Vertragsbezogen und der Vertrag läuft auf den
jeweiligen Versicherungsnehmer.

Nein, der Rabatt des Zweitwagens sollte ben nicht auf die Mutter überragen werden - kein Rabatt sollte überragen werden. Das ist ja gerade das Verwunderliche an der ganzen Geschichte. Die Mutter hat so etwas angeblich auch bei dem Versicherungsvertreter angegeben und meine Frau hat auch nichts unterschrieben.

Allerdings setzt dieses doch die schriftliche
Einverständniserklärung der betreffenden Person vorraus.

Haste Recht und ein Vertreter darf dies ohne die Unterschrift
deiner Frau nicht durchführen.

Ungeachtet dessen mauert die Allianz und beharrt auf diese
Aussage ohne sich damit weiter zu beschäftigen bzw. diese
angebliche Schadensfreihetsrabattübertragung zu belegen. Auch
bei der Direct Line behauptet sie dieses weiterhin.

Die Allianz behauptet wahrscheinlich nur, dass der SF unter
der Vertragsnummer, die ihr angegeben habt, nicht mehr
vorhanden ist und sonst nichts!

Was kann man da am besten machen?

Durch ein Telefonat deines Maklers oder auch ein paar
Telefonate wäre dieses Thema ganz schnell vom Tisch.
Ich vergaß, ihr seid ja bei einem Direktversicherer und die
Mutter bei der Allianz. Ruft den Allianzvertreter an und sagt
ihm, wenn die Sache nicht kurzfristig geregelt wird, werdet
ihr die Hilfe eines gerichtlich zugelassenen
Versicherungsberaters in Anspruch nehmen, der dann
kostenpflichtig für euch tätig wird.
Aber Vorsicht! Vieleicht kann der Allianzvertreter überhaupt
nichts dafür, weil nämlich deine Frau oder die Mutter dem
Vertreter falsche Angaben gemacht haben.

Schon mal vielen Dank im Vorraus!!!

Viele Grüße Peter Lorenzen

Schönen Gruß

Ralf

Vielen Dank für Deine Mühe und shöne Pfingsten!

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Also sind auch zwei Schadenfreiheitsrabatte vorhanden, die zum
jeweiligen Vertrag gehören. Stimmt das Datum???

Ja, zwei Schadensrabatte: Erstfahrzeug und Zweitfahrzeug. Für
beide Fahrzeuge wurde die Versicherung gekündigt, den einen
hat meine Frau dann neu versichert und den anderen hat sie
Ihrer Mutter geschenkt (das Auto nicht die SF-Rabatte). Die
Mutter hat diesen dann auf ihren Namen zugelassen und bei der
Allianz neu versichert. Auf ihren Namen war NIE ein Fahrzeug
angemeldet oder versichert!

D.h., dass die Mutter ihr Fahrzeug ohne vorhandenen SF versichern muss und somit mit SF 1/2 eingestuft wird, obwohl sie den SF des Kadett selber erfahren hat. Dafür gibt es aber bestimmt gute Gründe.

Ich nehme mal an, dass der SF des Zweitwagens an die Mutter
übertragen werden sollte. Ist das richtig? Dann muss bei der
Mutter die Vertragsnummer des Zweitfahrzeuges angegeben
werden.
Der SF ist Vertragsbezogen und der Vertrag läuft auf den
jeweiligen Versicherungsnehmer.

Nein, der Rabatt des Zweitwagens sollte ben nicht auf die
Mutter überragen werden - kein Rabatt sollte überragen werden.
Das ist ja gerade das Verwunderliche an der ganzen Geschichte.
Die Mutter hat so etwas angeblich auch bei dem
Versicherungsvertreter angegeben und meine Frau hat auch
nichts unterschrieben.

Na ja, an diesem Punkt habe ich so meine Bedenken, was manche Leute so alles sagen und hinterher nichts genaues mehr wissen. Vor allem Schwiegermütter(kleiner Scherz).

Was kann man da am besten machen?

Ich würde in der Kraftfahrtabteilung der Allianz(nicht beim Vertreter) anrufen und nachfragen, warum der SF bisher nicht an die Direct Line bestätigt worden ist. Wenn man behauptet, das der SF an die Mutter übertragen worden wäre, frage nach wer wann welches Rabattübertragungsformular unterschrieben hat und verlange eine Kopie für deine Frau, vor allem um zu prüfen wessen Unterschriften darunter stehen. Sollten die sich am Telefon stur stellen, so kann deine Frau mir gerne eine Vollmacht ausstellen, durch die ich die Sache kostenlos für euch regeln kann.

Gruß
Peter

Viele Grüße

Ralf

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Hallo Ralf,

vielen Dank für Dein Angebot und Deine Hilfe hier im Forum. Wir werden das ganze morgen mal angehen und dann sehen wir ja was die Allianz macht.

Schöne Grüße
Peter