Hallöchen liebe Wissenden,
wie wird folgendes denn im Versicherungsgeschäft in der Regel gehandhabt?
Folgender fiktiver Fall:
1.Diebstahl aus KFZ z.B. Radio
2.Der VN läßt beim Autohaus seines Vetrauens einen KVA erstellen
3.Die Versicherung des VN schickt dem Autohaus nach Prüfung des KVA eine sogenannte Freigabeinformation mit folgendem Text:
Sehr geehrte Firma Autohaus, wir übermitteln Ihnen hiermit die Freigabe für das Fahzeug XX-XX 888
Freigegebener Reparaturbetrag: 1000,00 EUR
So nu kommt meine Frage:
Sind diese 1000,00 EUR (ohne nähere Beschreibung)in der Regel der Nettobetrag oder der Bruttobetrag ???
Ich persönlich tendiere zum Nettobetrag, weil ich den Reparaturbetrag ohne Mehrwertsteuer definiere. Aber wie schon gefragt, wie ist es wirklich ?
Ich wäre Euch für viele Meinungen dankbar wenn es da keine klare Ansage zu geben sollte. Vieleicht gibt es aber eine klare Ansage sogar in Schriftform, dann wäre ich für einen link ebenso dankbar.
Grüße
Etronic
Sind diese 1000,00 EUR (ohne nähere Beschreibung)in der Regel
der Nettobetrag oder der Bruttobetrag ???
Wenn der Versicherte eine Privatperson ist oder die Versicherung ihn dafür hält, wird sie die Bruttosumme freigeben.
Ist der Versicherte deutlich erkennbar ein Gewerbetreibender (z.B. VN = Firma XYZ), dann wird eher der Nettobetrag freigegeben, dann sollte aber auch ein entsprechender Hinweis da sein.
Ich persönlich tendiere zum Nettobetrag, weil ich den
Weil es für dich günstiger wäre ?
Reparaturbetrag ohne Mehrwertsteuer definiere. Aber wie schon
gefragt, wie ist es wirklich ?
Wenn Du es genau wissen willst fragst Du Deine Versicherung, denn zum Glück ist nicht jede Lebensäußerung vorschriftsmäßig festgelegt.
Sind diese 1000,00 EUR (ohne nähere Beschreibung)in der Regel
der Nettobetrag oder der Bruttobetrag ???
Wenn der Versicherte eine Privatperson ist oder die
Versicherung ihn dafür hält, wird sie die Bruttosumme
freigeben.
Naja, so sicher wäre ich mir da nicht. Ich tendiere eher zu netto, da der Fragesteller ja schreibt, dass die Freigabe an das Autohaus ging, und das Autohaus bekommt i.d.R. Nettobeträge genannt.
Gruß
Michael
Ist der Versicherte deutlich erkennbar ein Gewerbetreibender
(z.B. VN = Firma XYZ), dann wird eher der Nettobetrag
freigegeben, dann sollte aber auch ein entsprechender Hinweis
da sein.
Ich persönlich tendiere zum Nettobetrag, weil ich den
Weil es für dich günstiger wäre ?
Reparaturbetrag ohne Mehrwertsteuer definiere. Aber wie schon
gefragt, wie ist es wirklich ?
Wenn Du es genau wissen willst fragst Du Deine Versicherung,
denn zum Glück ist nicht jede Lebensäußerung vorschriftsmäßig
festgelegt.
Also, habe mich erkundigt, Vorredner hatte recht, es wird Brutto bestätigt.
Grüße
Michael
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