Versicherung teilzahlung Rückforderung

Hallo ,
ich habe gelesen das man bei Versicherungen , mit monatlichem Abschlag (ohne Angabe des effektiven Jahreszinses ) ,
die zu viel gezahlten Zinsen erstattet bekommen kann.
Kann ich auch Rückforderungen stellen bei Versicherungen , die z.B nach 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden , aber schon seid einem Jahr oder länger gekündigt sind?

Ich bitte um Antwort

Vielen Dank im Voraus

Hallo Thomi,
so wie mir das bekannt ist, geht es bei den ganzen Streit um die Höhe der ausgezahlten Rückkaufwerte bei Kündigung weniger um die Zuschläge auf die Beiträge bei monatl. Zahlung, sondern mehr um die Beteiligung der Versicherten an die anteilige Auflösung der Rückstellungen der Vers.gesellschaften und um die Beteiligung der in der Bilanz durch Abschreibung auf Immobilien verfälschten eigentlichen Gewinne…oder so…
Ob Du jetzt nach einen Jahr noch Forderungen aufmachen kannst, mußt Du mal bei einen Fachanwalt, der sich auf solche Themen spezialisiert hat, anfragen.
Gruss

Hallo ,
ich habe gelesen das man bei Versicherungen , mit monatlichem
Abschlag (ohne Angabe des effektiven Jahreszinses ) ,
die zu viel gezahlten Zinsen erstattet bekommen kann.
Kann ich auch Rückforderungen stellen bei Versicherungen , die
z.B nach 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden , aber schon
seid einem Jahr oder länger gekündigt sind?

Hallo!
Die Versicherungsprämie wird immer aufgrund einer Jahresprämie vorgeschrieben. Einen Zuschlag gibt es bei 1/2, 1/4 oder mtl. Zahlung. Diese Zuschläge sind auch im Tarif vorgeschrieben!! Eine Rückforderung wird nicht möglich sein, da ja diese Bedingungen akzeptiert wurden. Verhält sich so wie die Erlagscheingebühr - d.h. Zuschlag wenn man mit Erlagschein bezahlt.
lg
Gerhard

Leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, da je Einzelfall eine juristische Prüfung notwendig ist.

VG

F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube du redest von einer Beitragsverrechnung in der Lebensversicherung. Kann das sein?