Hallo ,
ich habe gelesen das man bei Versicherungen , mit monatlichem Abschlag (ohne Angabe des effektiven Jahreszinses ) ,
die zu viel gezahlten Zinsen erstattet bekommen kann.
Kann ich auch Rückforderungen stellen bei Versicherungen , die z.B nach 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden , aber schon seid einem Jahr oder länger gekündigt sind?
Ich bitte um Antwort
Vielen Dank im Voraus