Hallo!
Eine wirklich Entscheidung kann man dann fällen, wenn man mit dem Versicherer seines Vertrauens gesprochen hat. Dieser hat mit Sicherheit eine Lösung parat.
Ich gebe zu bedenken, dass man nur den Schadensfreiheitsrabatt übertragen bekommt, den man auch hätte selber erfahren können. Bsp.:
Die abgebende Person hat SF 20 (20 schadenfreie Jahre), empfangende Person hat nur 3 Jahre den Führerschein, so bedeutet das, dass sie nur SF 1 bekommt. Man rechnet: 1. Jahr = (SF)0, 2. Jahr = SF 1/2, 3. Jahr = SF 1.
Da manche Versicherer auch für Neueinsteiger SF 2 anbieten, wäre es in dem von mir geschilderten Fall günstiger, als Neueinsteiger selbst zu versichern.
Hoffe, geholfen zu haben und weise, wie immer, darauf hin, keinen Anspruch auf Richtigkeit zu erheben und keine Rechtsberatung durchgeführt zu haben.
Viel Erfolg!