Versicherung übernehmen

Guten Morgen!

Jemand fährt einen Pkw, der auf den Namen eines Elternteils zugelassen und versichert ist. Jetzt soll der Jemand das Fahrzeug selbst versichern. Muss es dafür auf seinen Namen umgeschrieben werden? Hintergrund ist, dass der Jemand die Prozente des Elternteils überschrieben bekommen soll.

Danke für Antworten!

LG, Tine

Guten Morgen!

Jetzt soll der Jemand das Fahrzeug selbst versichern. Muss es dafür auf seinen Namen umgeschrieben werden?

Besser wäre es. Wir machen die Halter/Versichernugsnehmertrennung nur noch in ausgesuchten Einzelfällen (mit Beitragszuschlag).

Gruß

Nordlicht

O.K.
Danke!

Hallo!

Eine wirklich Entscheidung kann man dann fällen, wenn man mit dem Versicherer seines Vertrauens gesprochen hat. Dieser hat mit Sicherheit eine Lösung parat.
Ich gebe zu bedenken, dass man nur den Schadensfreiheitsrabatt übertragen bekommt, den man auch hätte selber erfahren können. Bsp.:

Die abgebende Person hat SF 20 (20 schadenfreie Jahre), empfangende Person hat nur 3 Jahre den Führerschein, so bedeutet das, dass sie nur SF 1 bekommt. Man rechnet: 1. Jahr = (SF)0, 2. Jahr = SF 1/2, 3. Jahr = SF 1.

Da manche Versicherer auch für Neueinsteiger SF 2 anbieten, wäre es in dem von mir geschilderten Fall günstiger, als Neueinsteiger selbst zu versichern.

Hoffe, geholfen zu haben und weise, wie immer, darauf hin, keinen Anspruch auf Richtigkeit zu erheben und keine Rechtsberatung durchgeführt zu haben.

Viel Erfolg!

Die Antwort ist falsch!

Hallo!

Eine wirklich Entscheidung kann man dann fällen, wenn man mit
dem Versicherer seines Vertrauens gesprochen hat. Dieser hat
mit Sicherheit eine Lösung parat.
Ich gebe zu bedenken, dass man nur den Schadensfreiheitsrabatt
übertragen bekommt, den man auch hätte selber erfahren können.
Bsp.:

Die abgebende Person hat SF 20 (20 schadenfreie Jahre),
empfangende Person hat nur 3 Jahre den Führerschein, so
bedeutet das, dass sie nur SF 1 bekommt. Man rechnet: 1. Jahr
= (SF)0, 2. Jahr = SF 1/2, 3. Jahr = SF 1.

Nein - 3 Jahre Führerschein bedeutet SF3 kann übernommen werden.

Da manche Versicherer auch für Neueinsteiger SF 2 anbieten,
wäre es in dem von mir geschilderten Fall günstiger, als
Neueinsteiger selbst zu versichern.

Es gibt auch Versicherungen die als Einstieg SF3 bzw. SF5 ermöglichen.

Hoffe, geholfen zu haben und weise, wie immer, darauf hin,
keinen Anspruch auf Richtigkeit zu erheben und keine
Rechtsberatung durchgeführt zu haben.

Hier geht es nicht um Rechtsberatung, sondern um Versicherungs-Fachkenntnisse.

Viel Erfolg!

Gruß Merger