Versicherung überweist irrtümlich Zahlung, verlangt jetzt Mahnkosten

Hallo,

eine Versicherung bei der ich auch Kunde bin, hatte mir Anfang Oktober eine Schadenszahlung gezahlt, welche nicht für mich bestimmt war. Das Unternehmen hatte mich 2x per E-Mail darauf hingewiesen. Leider waren diese E-Mails bei mir im Spam gelandet. Nun habe ich ein Post-Brief bekommen, mit der erneuten Aufforderung und soll zusätzlich 7,50 € Mahngebühren bezahlen.

Die Zahlung werde ich natürlich jetzt zurück überweisen, aber sind hier die Mahnkosten auch rechtens? In Zeiten von Phishing-Mail ist es wirklich schwer seriöse von unseriösen E-Mails zu unterscheiden.

Danke für eine Rückinfo!

Servus,

ist hier keine passende Frage.

Überweise den Irrläufer zurück und gut isses. Die Mahngebühren stehen nur auf dem Zettel, damit er ernst genommen wird - die sind bei der Versicherung (sehr wahrscheinlich) überhaupt nicht eingebucht oder (auch möglich) fliegen raus, sobald Dein Zahlungseingang verbucht wird.

Dass die Mahngebühren auf dem Zettel stehen, hängt damit zusammen, dass niemand diese Zahlungserinnerungen beim Verschicken in die Hand nimmt - das macht alles die Maschine, und die kann ja nicht wissen, dass sie die ersten beiden E-Mails in einen toten Briefkasten geschickt hat - für die ist der Vorgang schlicht mit jedem Lauf um eine Stufe eskaliert worden, und Du hast jetzt halt das Anschreiben bekommen, das jeder bekommt, der nach Aufforderung und erster Erinnerung nicht leistet.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

für die Zukunft, um Ärger gleich abzuwenden, wenn nochmal so etwas passiert

kannst du dich auch schlicht und ergreifend bei der Versicherung melden und klären, woher der Geldsegen kommt. Schließlich wusstest du, dass dir das Geld nicht zusteht.

Und in Zeiten, in denen man ständig Geld von irgendwelchen Unternehmen bekommt, ist es schwer zu unterscheiden, ob das einem zusteht oder nicht. :roll_eyes:

Gruß
Christa

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Er hatte es im Spamordner übersehen.
Nur gut dass in diesem Fall eine Aufforderung per Brief kam, statt wie in dem anderen Fall ein Inkassobüro mit der doppelten Forderung…

Das Geld wird wohl kaum im Spam-Ordner gelandet sein! Jetzt mal ehrlich: Da hat jemand ganz genau gewusst, dass er da Geld bekommen hat, das ihm nicht zusteht und abgewartet, wie lange das wohl gut geht. Einfache Mails mögen im Spam-Ordner gelandet sein, man könnte sie aber auch „übersehen“ haben, weil man hofft, damit durchzukommen. Wenn ich plötzlich Geld auf dem Konto ohne Anlass vorfinden würde, würde ich jedenfalls sicherheitshalber auch mal im Spam-Ordner nachsehen, ob da irgendetwas zu diesem Geld zu finden ist, und die Sache von meiner Seite aus klären, bevor es vermeidbaren Ärger gibt.

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Ganz ehrlich - zumindest im dreistelligen Bereich wäre mir persönlich eine solche Überweisung höchstwahrscheinlich bei der nächsten Steuererklärung aufgefallen…

Ich finde es auch interessant, dass hier schonwieder Unterstellungen gemacht werden.

Grundsätzlich sollte man seine Kontoauszüge regelmäßig prüfen, aber ich bin vermutlich nicht der einzige, der das sehr schleifen lässt.

Ah ja, und in meinem Bekanntenkreis gab es letztens eine Email vom Inkassounternehmen, die etwa so lautete:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind beauftragt worden, Geld bei Ihnen einzutreiben.
Nähere Infos im Anhang

  • Inkasso.pdf

Davon bekomme ich auch täglich welche, aber diese hier ist echt.

Das… fände ich merkwürdig.
Sicherlich gibt es einen automatischen Prozess für das ganze. Aber der hat bereits im System vermerkt, dass es bereits zwei Mitteilungen gab, und nur deshalb jetzt auf die härtere Gangart geschaltet. Der Prozess wird auch das vermerken - warum kann er dann nicht auch die Mahngebühr eintragen?
Aber ich stimme dir zu, oft wird die Mahngebühr erlassen.

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Das ist das Problem des Empfängers. Ein per Briefpost zugestelltes Dokument gilt ja auch als zugestellt, sobald es im (richtigen) Briefkasten landet. Wenn Du das Schreiben aufgrund der Umschlaggestaltung als Werbung interpretiert ist es des dein Problem (soweit der Versender nichts irreführendes draufschreibt). Auf einem anderen Blatt steht der Nachweis der Zustellung, der bei E-Mails eher schwierig ist.

AFAIK stellt sich hier aber vielmehr die Frage, ob das Schreiben per E-Mail überhaupt als Zustellung gilt. Das müsste dann vereinbar sein.

Also ich habe nur Geld auf dem Bankkonto, nie im Spamordner. Da sind nur irgendwelche leeren Versprechungen, dass mir irgendwelche Erbschaften zustehen sollen …

Guten Tag,

eigentlich jeder halbwegs bewanderte Internet-User schaut sich den Spam-Ordner in mehr oder regelmäßigen Abständen einmal an, um tatsächlich nichts Wichtiges, was von einem Computerprogramm versehentlich als unkoscher betrachtet wurde, zu verpassen.

Als Ausrede lasse ich sowas höchstens mal noch bei über 80jährigen gelten.

Gruß.

Servus,

weil Mahnlauf und Buchen von Forderungen zwei verschiedene Vorgänge sind.

Ich habe im Steinbruch noch nie eine Mahngebühr bezahlt, und es ist noch nie eine solche weiter angefordert worden.

Und wenn Kunden die Mahngebühr überweisen, die wir mit der zweiten Mahnung ausweisen, buche ich sie jedes Mal per Bank an Erlös, weil sie nicht debitorisch erfasst ist.

Vielleicht merkwürdig, aber völlig normal.

Genauso normal wie das händische oder maschinelle Ausbuchen von Mahngebühren bei Zahlungseingang, wenn bereits mit dem Mahnlauf eine Buchung per Debitor an Erlös erzeugt und in die FiBu zurückgegeben worden ist.

Schöne Grüße

MM

Ich kenne mehrere die unter dem Niveau deines genannten Users unterwegs sind, weil sie es müssen.
Letztes Beispiel:
80-jähriger ohne PC, der aber seine Telekom Rechnungen monatlich per Mail zugeschickt bekommt. Jetzt hat er einen PC, dafür darf ich ihm regelmäßig erklären wie sein Mailprogramm arbeitet.
Anderes Beispiel:
Leute ohne Smartfone können mit dem Barcode eines Postzustellungsvermerks nichts anfangen. Wenn die dann einen halbwegs engagierten Paketshop finden, der sich die Mühe macht herauszufinden wo seine Sendung rumgammelt, haben sie Glück, ansonsten eben nicht.
Es wird halt zu viel vorausgesetzt, jeder hat gefälligst über moderne Kommunikation zu verfügen.

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Das dürfte für den hiesigen Anfragesteller aber alles nicht zutreffen, weswegen ich wie Wiz eine gewisse Haltung unterstelle, wonach die Strategie „Abwarten, ob noch was passiert“ angewandt wurde.

Ich denke, das ist abhängig von der Höhe des Betrages. bei 54.32 Euro könnte man irgendeine kleinere Rückzahlung unterstellen, bei 5432,00 Euro sollten alle Alarmglocken läuten.

ja. Da hat mal ein kluger Mann das Feld „Verwendungszweck“ erfunden.

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Ja - in diesem steht dann bei der Regulierung von einer Versicherung sowas wie SN 21-251950 - so werden die schönsten Erfindungen schmählich missbraucht, wenn sie in die falschen Hände geraten.

Besonders tückisch, wenn das dann jemanden trifft, der zufällig bei der Telekom die Kundennummer 1188332519576 oder die Buchungskontonummer 212519542368 hat, so dass ihm Teile der Ziffernfolge schon bekannt vorkommen.

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Ohja, jetzt habt ihr mich aber in die Enge getrieben wie den weißen König auf H1. Rochade ist eben doch was für Anfänger.

Petri Heil.

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Ja, meine geliebte Gattin hat mir nehmlich die richtige Verfilmung mit Mario Adorf und Curd Jürgens besorgt. Getz weiß ich wie’s geht!