Versicherung unbedacht abgeschlossen

hallo…
mein sohn hat dummerweise mehrere versicherungen abgeschlossen…horende teuer und nun habe ich das mitbekommen…er wohnt seid 3 monaten alleine und ist 22 jahre alt…die haben das echt gut drauf und wissen mit wem sie es machen können…nun ist meine frage…kann er da wieder raus?es sind leider schon einige tage über die 14 tage frist…bitte helft uns!!!

Hallo Tati65,

es kommt natürlich auf darauf an, welche Versicherungen er abgeschlossen hat! Bei Lebensvers. und Krankenvers. besteht ein verlängertes Widerrufsrecht von bis zu 30 Tagen.! Wichtig ist auch, dass das Widerrufsrecht ab erhalt der Police (Versicherungsschein) beginnt!!!
Ansonstens einfach nochmal mit dem Vertreter zusammensitzen und schauen ob es eine günstigere Variante gibt! Klar verkaufen die am anfang immer erstmal das Top Paket, kann aber oft schon noch auf die Standart-Variante runter gehen!!!
Ich hoffe dies hat ein bisschen weitergeholfen!

Gruss Alex

hallo alexander,
danke für die schnelle antwort…er hat eine rechtschutz eine unfall und eine altersvorsorge gemacht…ohne mal zusammenzurechnen…das schafft er nie…es ist schon ein kreuz mit den kindern …ich werde versuchen das schlimmste zu verhindern…sehe da aber schwarz…vielen dank nochmal…tati

Hallo Tati65,
So wie ich es sehe, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Ausser Ihr Sohn hat nicht alle Versicherunsunterlagen ausgehändigt
bekommen. dann würde die Frist 1 Jahr betragen.

Sie sagten aber nicht, um welche Versicherungen es sich handelt.
Sollten es Rentenversicherungen sein, würde ich die Verträge einfach
beitragsfrei stellen. Dann sind halt einfach 2 oder 3 Beiträge umsonst
bezahlt.

Liebe Gruesse
Wilhelm Weigert

hallo,

nachdem nun die Widerrufsfrist abgelaufen zu sein scheint, sind die Versicherungsanträge im Prüf- und Policierungslauf, will heißen, demnächst werden die Policen ausgefertigt und mit den Beitragsrechnungen verschickt.

Als erstes würde ich probieren (wenig Aussicht auf Erfolg),
trotzdem schriftlich mit Einschreibebrief /-en zu widerrufen und gleichzeitig die schriftliche Bestätigungg der Stornierung / Vertragsauflösung verlangen.
Unter Umständen verzichtet /-n der/die Versicherer auf die Einhaltung der Versicherungsverträge.

Mögliche Begründungen:

  1. unbedachte Antragstellung (alholisiert, Stimmung bei Beratung war zu euphorisch und somit realitätsfern)
  2. Beiträge sind finanziell nicht tragbar (ggf. werden Nachweise verlangt)
  3. Wagnis- oder Interessenwegfall
    Beispiel 1 KFZ
    (Auto/Roller/Motorrad alt, hoher Reparaturaufwand eingetreten, Ersatzfahrzeug muß neu beschafft werden)
    Beispiel 2 Heirat
    Wenn bei Heirat 2 Versicherungen Privathaftpflicht / Hausrat existieren, wird eine von beiden aufgelöst.

Für die Vertragszeit eines gültig zustandegekommenen Versicherungsvertrag gibt es die regelmäßige oder ordentliche Kündigung (3 Monate zum Ende der Versicherungsdauer, maßgebend ist das Begin-Datum).

Daneben gibt es wenige,
außerordentliche Kündigungsgründe:

Bsp1 Im Versicherungs-/Schadenfall zahlt die Versicherung nicht oder nicht zu 100 %.

Bsp2 Tod des Versicherungsnehmers

Nun viel Erfolg bei der Auflösung der Vertragsverhältnisse.

Hallo Tati,

mit 22 sollte er eigentlich schon alleine entscheiden können…
Er kann bestimmt mit Jahresfrist kündigen. Schaut mal in die allgemeinen Versicherungsbedingungen unter den Punkt „Kündigung“. Ich schätze, dass er Rentenversicherungen oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Diese haben meisten eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, d.h. er kann zum Jahresende z.B. 1.9.2012 kündigen. Was hat er denn abgeschlossen?

Gruß
Dennis
www.hirsch-finanzen.de

Hallo,
wenn die Widerrufsfristen vorbei sind und der Versicherer alle Unterlagen überreicht hat, kann er nur zum nächstmögl. Ablauf kündigen.
Wenn er auch nur eine der überall aufgeführten Unterlagen nicht bekommen hat, dann beginnt die Widerrufsfrist erst am Tag des Erhalts der letzten Unterlage.

Und das nächste Mal soll er drauf achten, bei wem er was und warum abschließt…

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ich denke da ist nichts zu machen. Wenn das 14tägige Widerrufsrecht vorbei ist, kann dein Sohn erst wieder bei Vertagsablauf bzw. bei einem Schaden kündigen.

Hallo.
nach dem Ablauf des 14tägigen Widerspruchsrechts ist es zunächst nicht mehr so einfach.
Je nach Versicherungssparte und Laufzeit läuft ein Vertrag jetzt mindestens 1 Jahr.
Eine Möglichkeit wäre natürlich eine Rücksprache mit der Versicherung, den Vorgang erklären um Aufhebung aus Kulanz bitten.
Mfg

hallo tati65

der Sohn ist volljaehrig und kann eigenverantwortlich handeln, deshalb sind die getaetigten Unterschriften rechtsgueltig. Es kommt darauf an was er fuer Versicherungen abgeschlossen hat. Die meisten sind heute nur noch 1-jahres-Vertraege (Sachversicherungen)Aus Lebensversicherungen kommt er jederzeit raus, muss allerdings den ersten Jahresbeitrag zahlen.
Wenn er sich mit dem Versicherungsvertreter noch einmal kurzfristig in Verbindung setzt nimmt er vielleicht die Versicherungen zurueck. Auch ein Schreiben an die Hauptverwaltung mit der Bitte um Stornierung koennte helfen, muss aber schnell erfolgen.
Schuldzuweisungen sind dabei kontraproduktiv.

Hallo tati,

ja gerne, man hilft ja wo man kann.
hier noch ein link der Dir vielleicht weiterhilft!
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/lebensv…
Also LV und RV hat 30 Tage widerrufsrecht aber erhalt vom Versschein. Denke das müsst ja noch reichen! Da dies ja meisst die teuerste Vers ist. Rechtsschutz und Unfall kann man umstellen in einen günstigeren Tarif.

gruss

alex