Ein ehemals bewohntes Gebäude ist wg. erheblicher Mängel unbewohnbar geworden und soll irgendwann abgerissen werden.
Nun scheint keine Versicherung ein leerstehendes Gebäude gegen Feuer zu versichern.
Aber ist das in dem Fall überhaupt notwendig?
Oder anders gefragt: Haftet der Eigentümer für Schäden an Nachbargebäuden, wenn die Bude aus irgendeinem Grund (z.B. Blitzschlag) abfackelt? Bzw. welche Versicherung deckt solche Schäden ab?
die Gebäudebrandversicherung ist keine Haftpflichtversicherung. Sprich sie bezahlt nicht die Schäden an anderen Gebäuden sondern nur die am eigenen Gebäude.
Bei einem Abrisshaus wäre es eher wünschenswert (für den Eigentümer) wenn es abfackelt, weil das die Abrisskosten spart. Wenn er dann noch den Neuwert von der Versicherung bekäme, wäre das ausgesprochen praktisch deswegen mögen Versicherungen so etwas nicht gern …
Hallo,
es gibt überhaupt keine „Notwendigkeit“, ein Gebäude gegen Feuer zu versichern, wenn das Gebäude kein Beleihungsgegenstand ist. Ist halt das Problem des Hauseigentümers, wenn er nach dessen Zwerstörung keinen Anspruch auf irgendwas hat. Ob er das Gebäude vor unbefugtem Zutritt schützt oder einen Haufen verkohlten Bauschutt, ist dann seine Sache.
Die Frage stellt sich eher hinsichtlich der ggf. unbefugten Benutzung und der Gefahren, die vom Gebäude ausgehen (herunterstürzende Dachziegel, Einsturzgefahr usw.). Beides deckt eine Haftpflichtversicherung ab, allerdings üblicherweise nur für selbstgennutzte Gebäude. Alle anderen können deutlich teurer sein.