Hr,A hat mit seinen zwei Brüder ein Garten mit Gartenhaus zu gleichen teilen von ihren Vater geerbt . Aus Zeitmangel wird es nicht genutzt und ein Verkauf scheiterte bis jetzt.
Es fallen aber weitere kosten wie Steuer u Versicherungen an.Nun hat Hr.A ein Schreiben der Versicherung erhalten die offenen Rechnungen zu begleichen. Hr. A ist nicht im Besitz der Vers.Policen und hat auch seid Jahren kein Kontakt zu seinen Brüdern.
Er hat nun der Versicherung vorgeschlagen das er seinen Anteil 1/3 begleicht,daraufhin kam ein erstes Mahnschreiben die gesamte Summe zu zahlen.
Gerne höre ich eure Meinung dazu.
Danke
Hallo!
Jeder Erbe haftet gesamtschuldnerisch . Die Versicherung/Finanzamt/Gemeinde kann also alles von einem Erben verlangen. Vom zahlungskräftigsten.
Wie die Erben sich einigen und wie sie das Geld untereinander verrechnen, ist deren Sache.
Wenn man sich nicht einigt, dann sollte man daran denken, eine Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft zu beantragen. Das kann ein Erbe alleine machen.
Dann wird versteigert und der Erlös dann durch 3 geteilt.
Es fallen aber reichlich Kosten an, die den Erlös schmälern und auch erst einmal vorzustrecken sind. Einigung unter den Erben ist immer besser.
Kopien der Versicherungsunterlagen kann man sich bei der Versicherung beschaffen,wenn man andere Erben nicht fragen kann oder will. Wäre ja wichtig, falls man die VS kündigen will oder mal Schäden melden muss.
MfG
duck313
Hr,A hat mit seinen zwei Brüder ein Garten mit Gartenhaus zu
gleichen teilen von ihren Vater geerbt . Aus Zeitmangel wird
es nicht genutzt und ein Verkauf scheiterte bis jetzt.
Es fallen aber weitere kosten wie Steuer u Versicherungen
an.Nun hat Hr.A ein Schreiben der Versicherung erhalten die
offenen Rechnungen zu begleichen. Hr. A ist nicht im Besitz
der Vers.Policen und hat auch seid Jahren kein Kontakt zu
seinen Brüdern.
Wie ernst waren denn die Verkaufsbemühungen?
Er hat nun der Versicherung vorgeschlagen das er seinen Anteil
1/3 begleicht,daraufhin kam ein erstes Mahnschreiben die
gesamte Summe zu zahlen.
Gerne höre ich eure Meinung dazu.
Wer hat denn die Steuern bezahlt? Ausserdem ist oben von Versicherung en die Rede? Vielleicht sind die Kosten hier schon weitestgehend gleichmäßig verteilt?! Ob man wirklich jeden Euro aufrechnen möchte?
Greetz
T.
Ich ließe mich der Meinung von duck 313 an.
Sie sollten mit den Miterben Kontakt aufnehmen um eine Teilung der Kosten zu erreichen.
Davon unabhängig, sollten Sie einen Verkauf anstreben, zur Not eine Versteigerung.
Wenn das Objekt nicht veräussert werden kann bleiben die Erben gemeinsame Eigentümer.
Ich würde dann, die Versicherungen kündigen da das Haus ja offensichtlich wertlos ist,
( die Nachfrage bestimmt ja den Preis) muss es auch nicht mehr versichert sein, denn etwas Wertloses muss man nicht versichern. Sie Kündigen in diesem Falle die Gebäude, Hausrat, Glasversicherung.
Alle Erben müssen die Kündigung unterschreiben.
Die einzige Versicherung die Sie behalten ist die Gebäudehaftpflichtversicherung.
Diese deckt Fremdschäden ab für die Sie gesetzlich vorgegeben haften müssen.
So sparen Sie wenigstens einen Teil der Kosten.
Lassen Sie sich zuvor eine Kopie der Policen zusenden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Viele Grüße
Julius Jordan