Versicherung und Kündigung

Hallo,

ich schloß dieses Jahr eine Hausratversicherung ab, Beginn 1. März. Beitrag war so 79 €. Egal. Jedenfalls kam nach der Versicherungsbestätigung (mit o.g. Betrag) Anfang März eine Mitteilung, das sich ebendiese Versicherung vom deutschen Markt zurückgezogen hat, und nun andere Partner dieselbe Leistung für 102 € anbieten. Daher die notwendige Prämienanpassung, Entschuldigung etc.

Daraufhin kündigte ich die Versicherung wegen Prämienerhöhung. Heute erhalte ich ein Schreiben, das die Erhöhung ja erst ab nächster Abrechnungsperiode gilt (also ab März 2003), es lag ein neuer Versicherungsschein bei mit eben 79 €. Man entschuldigte sich breit mit einem Computerfehler *schleim*

Nun meine Frage, ist meine Kündigung noch gültig? Sollte ich mit erneuter Kündigung reagieren (klar, auch wenn ich dieses Jahr noch den kleineren Beitrag bezahle, nächstes Jahr wirds trotzdem teuerer, also was solls?). Und wenn erneute Kündigung, dann was als Grund angeben? Unklare Geschäftgebahren, Betrugsvorwurf? Sind die Kündigungsfristen mit dem beiderseitigen Schriftverkehr nun verlängert, da nun lt. erstem Vertrag die Frist abgelaufen ist? Mit so einer Versicherung, die nach Gutdünken und erst nach Kündigung ihre Beiträge anpasst, will ich nichts zu tun haben.

Gruß
André

Hallo André,
schick den Schleim zurück. Danke für Ihr Verständmnis und dass sie es verstehen, dass Du zu dem Beitrag die Versicherung nicht aufrechterhalten kannst.
Und schreibe dazu: „Ich werde mir also zum xx.xx.2003 eine andre Versicherung suchen.“
Und ab per Einschreiben.
Und suche Dir rechtzeitig eine neue. Denke dabei bitte, dass Du 3 Monate Wartezeit hast.
Grüße
Raimund

Hallo Andre,

normalerweise würde die Kündigung vorgemerkt werden. (Muss sogar per Gesetz)… aber ich würde hier mal dezent meinen Zweifel äußern, dass dies gemacht wurde.

Daher so machen wie Raimund sagt: postwendend zurück und sagen, dass der Termin im Jahr 2003 der Zeitpunkt ist, wo der Versicherungsschutz gekündigt wird. (–> Kündigung)

Und zum Grund: Eine ordentliche Kündigung bedarf keines Grundes.
Ordentlich ist eine Kündigung aber nur zum Vertraglich vorgesehenem Ablauf.

Solltest du also eine Mehrjahrespolice abgeschlossen haben, dann geht eine ordentliche Kündigung nicht.

Da aber eine Prämienerhöhung stattgefunden hat, kannst du innerhalb eines Monat ab Kenntnis, frühestens jedoch zur Wirksamkeit der Prämienerhöhung eine außerordentliche Kündigung vornehmen. Hier musst du dann aber die Prämienerhöhung als Grund angeben.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

nein, vielleicht habe ich das etwas unverständlich ausgedrückt. Ich will sofort raus. Ich habe das Angebot für 79 € angenommen, dies wurde bestätigt, dann kam zum Vertragsbeginn die vermeintliche Erhöhung, ich kündigte und nun der Beitrag neu. Was soll ich bei so einem Gebahren im Schadensfall erwarten? Nee, ich will raus aus dem Vertrag und zwar sofort, aber ich möchte nichts falsch machen.

Gruß
André

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Hallo Leute,

Bei einer Hausratversicherung 3 Monate Wartezeit ???

Schönes Wochenende

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Hallo Siegfried,

Bei einer Hausratversicherung 3 Monate Wartezeit ???

Ich denke, er meinte Kündigungsfrist…

Gruß und auch dir schönes WE…

MArco

Hallo Andre,

da geht eigentlich meiner Meinung nach nur Widerruf, aber die Zeit dafür dürfte verstrichen sein.

Es bleibt dir dann also nur zu hoffen, dass es im Schadenfall nicht so läuft.

Gruß
Marco

Entschuldigung: klar! Kommt davon, wenn man zwischen 2 Angeboten mal schnell was beantwortet!
Grüße
Raimund

da die Gesellschaft die Erhöhung für den Rest des Jahres als Computerfehler zurückgenommen hat, hast Du keinen Kündigungsgrund. Erst zur neuen (schon angekündigten) Erhöhung kannst Du raus. Oder im Schadensfall! Das Recht haben beide Seiten. Ob reguliert oder abgelehnt… Sieh mal in den AVB ca. bei § 7 nach.
Böse Menschen tun doch tatsächlich so, als hätten sie einen Schaden gehabt. Und schon gehen diese Schlingel aus dem Vertrag raus! Das ist unfair!
Es soll auch Gesellschaften geben, die nur 1 - Jahresverträge haben.
grüße
Raimund

Hi Raimund,

da die Gesellschaft die Erhöhung für den Rest des Jahres als
Computerfehler zurückgenommen hat, hast Du keinen
Kündigungsgrund.

Also mache ich meinen Kunden erst ein Angebot, diese bestätigen das, dann ändere ich es wegen Computerfehler…, wenn der Kunde es nicht merkt verdiene ich mir ne goldene Nase, wenn er es merkt hab ich trotzdem den Vertrag.

Erst zur neuen (schon angekündigten) Erhöhung
kannst Du raus. Oder im Schadensfall! Das Recht haben beide
Seiten.

Ich werde es auf die sanfte Art versuchen. Wer so einen (unter uns) „dummen“ Fehler macht, warum soll ich dem trauen?

Ob reguliert oder abgelehnt … Sieh mal in
den AVB ca. bei § 7 nach.

Mach ich.

Böse Menschen tun doch tatsächlich so, als hätten sie einen
Schaden gehabt. Und schon gehen diese Schlingel aus dem
Vertrag raus! Das ist unfair!

*gg* Danke, guter Tip :wink:

Es soll auch Gesellschaften geben, die nur 1 - Jahresverträge
haben.

Es ist ein 1-Jahres-Vertrag.

Gruß und Danke
André