Hallo,
wäre es denkbar, dass zivilrechtliche Forderungen, vom Ausgang eines Strafprozesses abhängen? Oder ist so etwas generell ausgeschlossen?
Bsp.: Ein Versicherungsunternehmen darf laut eigenen Aussagen nur dann Regressansprüche an den Versicherten stellen, wenn dieser in einem Strafprozess im betreffenden Fall rechtskräftig verurteilt wird.
Kann das sein?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo
Hallo,
wäre es denkbar, dass zivilrechtliche Forderungen, vom Ausgang
eines Strafprozesses abhängen? Oder ist so etwas generell
ausgeschlossen?
Bsp.: Ein Versicherungsunternehmen darf laut eigenen Aussagen
nur dann Regressansprüche an den Versicherten stellen, wenn
dieser in einem Strafprozess im betreffenden Fall
rechtskräftig verurteilt wird.
Kann das sein?
Wie will man sonst jemanden für etwas haftbar machen, wenn vorher seine Schuld nicht erwiesen ist???
Vielen Dank
Martin Unterholzner
LG
Mikesch
So allgemein formuliert, läßt sich das schwer, weil wieder sehr allgemein beantworten.
wäre es denkbar, dass zivilrechtliche Forderungen, vom Ausgang
eines Strafprozesses abhängen?
Ja.
Oder ist so etwas generell ausgeschlossen?
Nein.
Bsp.: Ein Versicherungsunternehmen darf laut eigenen Aussagen
nur dann Regressansprüche an den Versicherten stellen, wenn
dieser in einem Strafprozess im betreffenden Fall
rechtskräftig verurteilt wird.
Kann das sein?
Das stimmt in dieser Allgemeinheit nicht.
Etwas mehr Einzelheiten wären hilfreich.
Hallo,
Bsp.: Ein Versicherungsunternehmen darf laut eigenen Aussagen
nur dann Regressansprüche an den Versicherten stellen, wenn
dieser in einem Strafprozess im betreffenden Fall
rechtskräftig verurteilt wird.
Kann das sein?
Wie will man sonst jemanden für etwas haftbar machen, wenn
vorher seine Schuld nicht erwiesen ist???
LG
Mikesch
Hallo Mikesch,
bei Schadenersatzansprüche im Zivilrecht kommt es doch auf das Verschulden an und die wird unabhängig von der Schuld im Strafrecht festgestellt. Ich kann doch Schadenersat z.B. im Zuge der unerlaubten Handlung fordern, ohne dass der Beklagte strafrechtlich verurteilt worden ist? Wieso geht es dann bei dem von mir geschilderten Fall nicht?
Es geht um den Brand eines Wohnheimes, bei dem den Heimbewohner vorgeworfen wird, trotz absoluten Rauchverbotes, den Brand durch eine brennende Zigarette ausgelöst zu haben. Die Versicherung des Wohnheimes zahlt, stellt aber im Falle einer Verurteilung Regressansprüche an den Brandverursacher. Und ich verstehe nicht, wieso der Versicherte dazu verurteilt werden muss, damit die Versicherung die Regressansprüche stellen kann. Man kann doch im Zivilprozess doch auch Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit) feststellen.
Danke
Martin
So allgemein formuliert, läßt sich das schwer, weil wieder
sehr allgemein beantworten.
wäre es denkbar, dass zivilrechtliche Forderungen, vom Ausgang
eines Strafprozesses abhängen?
Ja.
Oder ist so etwas generell ausgeschlossen?
Nein.
Hallo Nordlicht,
könntest du mir bitte irgend ein Lehrbeispiel geben, wo die zivilrechtliche Forderung vom Ausgang eines Strafprozesses abhängt?
Ich danke dir
Martin