Versicherung und Schadensnummer

Hallo,

zum Fall:

Ein Kunde beauftragt einen Juwelier mit der Schätzung eines Gegenstandes. Bei diesem Prozess geht der Gegenstand kaputt. Der Kunde möchte nun diesen Schaden über die Versicherung des Juweliers regulieren lassen. Wenige Wochen später überweist der Juwelier dem Kunden einen Betrag zur Regulierung des Schadens.

Fragen:

  1. Hat der Kunde ein Recht auf die Schadensnummer? (Juwelier gibt keine Info)
  2. kontaktiert die Versicherung den Geschädigten nicht?
  3. Sollte man mit der Versicherung in Kontakt treten?
  4. Kann man dem Juwelier irgendetwas unterstellen?
  5. Was kann man in diesem Fall tun?

vielen Dank im Voraus

Hallo,

Hallo,

zum Fall:

Ein Kunde beauftragt einen Juwelier mit der Schätzung eines
Gegenstandes. Bei diesem Prozess geht der Gegenstand kaputt.
Der Kunde möchte nun diesen Schaden über die Versicherung des
Juweliers regulieren lassen. Wenige Wochen später überweist
der Juwelier dem Kunden einen Betrag zur Regulierung des
Schadens.

Fragen:

  1. Hat der Kunde ein Recht auf die Schadensnummer? (Juwelier
    gibt keine Info)

Lt. obiger Schilderung gehe ich davon aus, dass der Juwelier den Schaden nicht seiner Versicherung gemeldet hat.

  1. kontaktiert die Versicherung den Geschädigten nicht?

Wenn der Juwelier den Schaden eingereicht hat, auf jeden Fall.

  1. Sollte man mit der Versicherung in Kontakt treten?

Kennt man den Versicherer ?

  1. Kann man dem Juwelier irgendetwas unterstellen?

Weshalb, er hat doch den Schaden aus seiner Geldbörse bezahlt.

  1. Was kann man in diesem Fall tun?

Weshalb, ist man mit dem geleisteten Geldbetrag nicht zu frieden?

vielen Dank im Voraus

Gruß Merger

Dem Kunden wurde mitgeteilt, dass der Schaden eben doch über die Versicherung reguliert wird … so jedenfalls die Angabe des Juweliers. Warum sollte man einem seriösen Händler das nicht glauben dürfen?

Die Versicherung ist bekannt, hat sich aber beim Kunden nie gemeldet.

Hallo,

  1. Hat der Kunde ein Recht auf die Schadensnummer? (Juwelier gibt keine Info)

Nein, wozu auch. Der Geschädigte hat einen anspruch gegen den Schädiger (Ausnahme: KFZ-Haftpflicht). Ob und wie der Schädiger versichert ist, braucht den geschädugten nicht zu kümmern.

  1. kontaktiert die Versicherung den Geschädigten nicht?

Wenn sie mit den Angaben Ihres Versicherungsnehmers zufrieden ist, ist es nicht notwendig.

  1. Sollte man mit der Versicherung in Kontakt treten?

Was will der Geschädigte von der Versicherung ?

  1. Kann man dem Juwelier irgendetwas unterstellen?

Ja, das er den Schaden beglichen hat.

  1. Was kann man in diesem Fall tun?

das kommt darauf an, ob man mit der Entschädigung zufrieden ist oder nicht.

Gruß

Nordlicht

Nein kannst du nicht. Du hast gegen die Haftpflichtversicherung keinen Direktanspruch.

Hmm, das ist doch aber eine seltsame Praxis … öffnet das nicht Tür und Tor für Versicherungsbetrug?

Juwelier bietet dem Kunden 100,- € an, gibt bei der Versicherung als Schaden aber 1000,- € an. Versicherung gleicht mit dem Geschädigten nichts ab und zahlt 1000,- € an den Juwelier. Der Kunde erhält aus dieser Summe eben seine 100,- € und beide sind glücklich ?

Irgendwie seltsam diese Vorgehensweise.

Hallo,

offensichtlich hat sich der Juwelier - aus welchem Grund auch immer - entschlossen, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen.

Dass eine Versicherung den Schaden an den Schädiger zur Weitergabe an den Geschädigten begleicht, wäre - vorsichtig formuliert - „ungewöhnlich“.
Außerdem wird sich die Versicherung in den allermeisten Fällen mit dem Geschädigten in Verbindung setzen, um die Ansprüche dem Wesen und der Höhe nach zu klären.

Aufgrund dieser Umstände erscheint es somit wahrscheinlich, dass der Juwelier entschieden hat, den Schaden SELBST zu regulieren. Warum, darüber kann man wild spekulieren.
Die Frage ist aber auch von untergeordneter Bedeutung, wenn (!!) der Geschädigte mit der Höhe der Regulierung einverstanden ist.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Juwelier bietet dem Kunden 100,- € an, gibt bei der
Versicherung als Schaden aber 1000,- € an. Versicherung
gleicht mit dem Geschädigten nichts ab und zahlt 1000,- € an
den Juwelier. Der Kunde erhält aus dieser Summe eben seine
100,- € und beide sind glücklich ?

Genau deshalb reguliert die Haftpflicht-Versicherung nicht an den Schädiger…
(Näheres siehe im Post weiter unten)

Viele Grüße
Loroth

Hmm, das ist doch aber eine seltsame Praxis … öffnet das
nicht Tür und Tor für Versicherungsbetrug?

Hi,

warum?

Juwelier bietet dem Kunden 100,- € an, gibt bei der
Versicherung als Schaden aber 1000,- € an. Versicherung
gleicht mit dem Geschädigten nichts ab und zahlt 1000,- € an
den Juwelier. Der Kunde erhält aus dieser Summe eben seine
100,- € und beide sind glücklich ?

Irgendwie seltsam diese Vorgehensweise.

Man kann aber auch in allem das Schlechte sehen. Ab einer gewissen Summe wird wohl jede Versicherung des Schaden begutachten wollen, bei kleineren Fällen reicht es oft schon aus, ein Foto zu schicken.

Ohne den Schaden in irgendeiner Weise gesehen zu haben, zahlen Versicherungen im Normalfall nicht.

Gruß
Tina

Hallo,

Antworten:

zu 1.: Nein. Der Juwelier ist ggf. zum Schadenersatz verpflichtet; nicht aber, diesen über eine Versicherung zu erbringen.
zu 2.: Wenn sie eingeschaltet ist, i. d. R. schon.
zu 3.: Wenn man den Namen der Gesellsch. und die VNR kennt, ist das möglich.
zu 4.: Das kann ich nicht beurteilen.
zu 5.: Entscheiden, ob die vom Juwelier angebotene Summe reicht und andernfalls in beweiskräftiger Form weitergehende Schadenersatzansprüche geltend machen, ich empf. einen fachl. versierten RA.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

nicht soll Mann tun…

wenn das überwiesene Geld stimmig ist dann ist doch alles gut gelaufen…!!!

ich weis gar nicht was es da noch nachzufragen gibt hier im Netz???

hmm nun ja, dann bin ich wohl der einzige, der diese Praxis seltsam findet.

Der Kunde nennt also einen Wert den er erstattet haben möchte und der Juwelier meldet den Schaden seiner Versicherung. Wenn er also einen höheren Wert in die Schadensmeldung einträgt, so bekommt das niemand mit. Die Versicherung begleicht den Schaden, der Juwelier überweist dem Kunden den geforderten Betrag und steckt sich den Rest einfach in die Tasche.

Gut, wenn es so sein soll, dann hab ich damit natürlich auch kein Problem … dann werd ich auch Juwelier :smiley:

hmm nun ja, dann bin ich wohl der einzige, der diese Praxis
seltsam findet.

Der Kunde nennt also einen Wert den er erstattet haben möchte
und der Juwelier meldet den Schaden seiner Versicherung. Wenn
er also einen höheren Wert in die Schadensmeldung einträgt, so
bekommt das niemand mit. Die Versicherung begleicht den
Schaden, der Juwelier überweist dem Kunden den geforderten
Betrag und steckt sich den Rest einfach in die Tasche.

Nenn mir doch bitte eine Versicherung, die einen Schaden (sofern er nicht eine Bagatelle darstellt) ersetzt ohne überprüft zu haben ob überhaupt ein Schaden vorliegt und in welcher Höhe.

Mir ist das noch nie passiert.

Offensichtlich nicht !
Dem Kunden wurde schriftlich mitgeteilt, dass der Schaden durch die Versicherung reguliert wurde!

Das ist ja das komische. Eine Versicherung hat sich beim Kunden nie gemeldet.

Hallo nochmal,

Offensichtlich nicht !
Dem Kunden wurde schriftlich mitgeteilt, dass der Schaden
durch die Versicherung reguliert wurde!

So langsam wird´s interessant.
WER hat denn dem Kunden diese Aussage mitgeteilt? Der Juwelier?

Um es nochmal zu betonen: Haftpflichtversicherungen regulieren i.a.R. weder an den Versicherungsnehmer/Schädiger noch ohne Prüfung des Sachverhalts. Und zu Letzterer gehört standardmäßig die Kontaktaufnahme und Klärung mit dem Geschädigten.

Dass eine Versicherung im Gegensatz dazu hingeht und auf die bloße Aussage des Versicherungsnehmers hin diesem einen beliebigen Regulierungbetrag auszahlt (im blinden Vertrauen darauf, dass dieser das Geld schon - komplett - an den Geschädigten weiterreicht), halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Was aber leider noch immer nicht beantwortet wurde, ist die Frage, ob die Höhe der Regulierung denn den gestellten Ansprüchen entspricht.

Das ist ja das komische. Eine Versicherung hat sich beim
Kunden nie gemeldet.

Dieser Umstand an sich muss noch nicht zwangsläufig eine „linke Nummer“ bedeuten. Es gibt eine Vielzahl von Szenarien, in denen sich der Juwelier - sogar NACH Kontaktaufnahme mit seiner Versicherung - entschlossen haben kann, den Schaden selbst zu tragen.

Viele Grüße
Loroth
(der einem Forenneuling empfehlen möchte, Gruß und Verabschiedung seinen Posts hinzuzufügen: So etwas erhöht die potentielle Anzahl - und manchmal auch die Qualität - der Antworten.)

Aber gern doch :smiley:

Also Hallo und vielen Dank für deine Antworten bisher.

Der Juwelier persönlich (der Meister oder wie auch immer) hat dem Kunden schriftlich per Email zugesagt, den Schaden über seine Versicherung regulieren zu wollen. Dessen Versicherung meldete sich nie beim Kunden, die vom Kunden eingeforderte Schadenssumme wurde allerdings vom JUWELIER an den Kunden überwiesen.

Auf Nachfrage des Kunden weigerte sich der Juwelier bislang, dem Kunden eine Schadensnummer zukommen zu lassen, blieb aber bei der Aussage, den Schaden seiner Versicherung gemeldet zu haben.

Der ganze Ablauf dieser Schadensregulierung macht den Kunden natürlich stutzig. Oder ist das einfach gängige Praxis? Was, wenn der Juwelier nun doch einen höheren Schadenswert angegeben hat, als er dem Kunden überwiesen hat? Normal?

Vielen Dank nochmals für die bisherigen und kommenden Antworten.

Hallo nochmal (dies ist eine der empfohlenen Grußformeln, die hier zur Nettiquette gehören :wink:),

Der Juwelier persönlich (der Meister oder wie auch immer) hat
dem Kunden schriftlich per Email zugesagt, den Schaden über
seine Versicherung regulieren zu wollen. Dessen Versicherung
meldete sich nie beim Kunden, die vom Kunden eingeforderte
Schadenssumme wurde allerdings vom JUWELIER an den Kunden
überwiesen.

Also ist schon einmal festzuhalten, dass der Schaden an sich der Höhe nach komplett reguliert wurde, ja?
Es bestehen somit keine weitergehenden Forderungen des Kunden, auch richtig?

Auf Nachfrage des Kunden weigerte sich der Juwelier bislang,
dem Kunden eine Schadensnummer zukommen zu lassen, blieb aber
bei der Aussage, den Schaden seiner Versicherung gemeldet zu
haben.

Warum ist der Kunde denn so erpicht darauf, trotz vollständiger Regulierung noch einmal mit der Versicherung in Kontakt zu treten?
Hofft er vielleicht über diesen Weg zu erfahren, dass eine theoretische Regulierung durch die Versicherung für ihn höher ausgefallen wäre?

Der ganze Ablauf dieser Schadensregulierung macht den Kunden
natürlich stutzig. Oder ist das einfach gängige Praxis?

Wie bereits jetzt an verschiedenen Stellen betont: Nein, eine solche Art der Schadenregulierung ist nicht üblich und daher sehr unwahrscheinlich.

Was,
wenn der Juwelier nun doch einen höheren Schadenswert
angegeben hat, als er dem Kunden überwiesen hat? Normal?

Auch hier, noch einmal:
1.) Ein Haftpflichtversicherer reguliert grundsätzlich nicht an den Schädiger, sondern i.a.R. stets an den Geschädigten.
2.) Keinem Versicherer reicht die bloße Aussage seines Versicherungsnehmers, dass es da einen Schaden in beliebiger Höhe gegeben habe, um ohne weitere Maßnahmen und Rückfragen zu regulieren.

Da sämtliche Antworten schon in vorher gehenden Posts gegeben wurden, aber offensichtlich nicht zur Befriedigung des Fragenden ausgereicht haben, wäre es - damit wir uns nicht endlos im Kreis drehen - einmal interessant zu erfahren, WARUM die gleiche Fragen erneut wiederholt werden.

Befürchtet der Kunde in einen Betrugsversuch des Juweliers verwickelt zu werden?
Oder möchte er - einem Gerechtigkeitsempfinden folgend - der Versicherung im Falle eines Betruges durch den Juwelier einen Hinweis zukommen lassen?
Oder steht die Frage einer weiteren, zusätzlichen Regulierung durch den Versicherer im Raum?

Viele Grüße (und DAS ist eine der gängigen Schlußformeln)
Loroth

Hallo schon wieder, (empfohlenen Grußformel angewendet)

der Schaden wurde in vollem Umfang reguliert, soweit richtig. Aber wenn die Art der Schadenregulierung nicht üblich ist, warum wurde sie dann in diesem Falle angewendet.

zu 1.) Wenn dem so ist, warum hat der Geschädigte dann keinen Kontakt mit der Versicherung gehabt? In einer aktuellen Email vom Juwelier, wurde dem Kunden nun eine Schadensnummer mitgeteilt. Es wurde also zweifelsfrei (sofern die Nummer tatsächlich eine Schadennummer ist) über die Versicherung reguliert. Ohne Kontakt zwischen Versicherung und Geschädigten. Der Geldfluss wurde von der Versicherung zum Juewlier zum Kunden vollzogen.

zu 2.) in diesem Falle scheinbar schon …

Nun nennen wir das Kind doch einfach beim Namen. Dem Kunden kommt diese ganze Sache einfach spanisch vor und er befürchtet, dass sich der Juwelier in seinem Namen über die Versicherung bereichert hat. Mit seriöser Geschäftsführung hat doch dieses Vorgehen nichts zu tun. Sollte der Kunde die Versicherung vielleicht einfach unter Angabe der Schadensnummer kontaktieren? Mit welchem Recht? Mit welchem Ergebnis? Und Warum?

Viele Grüße (gibts noch andere Grußformeln? :smiley: )
underlein

Hallo underlein,

Hallo schon wieder, (empfohlenen Grußformel angewendet)

der Schaden wurde in vollem Umfang reguliert, soweit richtig.
Aber wenn die Art der Schadenregulierung nicht üblich ist,
warum wurde sie dann in diesem Falle angewendet.

wenn ein Schaden entsteht hat der Schädiger die Möglichkeit diesen aus eigener Tasche zu begleichen, oder seine Versicherung damit zu beauftragen.
Ich kann hier nicht erkennen, warum dies nicht üblich sein soll.

zu 1.) Wenn dem so ist, warum hat der Geschädigte dann keinen
Kontakt mit der Versicherung gehabt? In einer aktuellen Email
vom Juwelier, wurde dem Kunden nun eine Schadensnummer
mitgeteilt. Es wurde also zweifelsfrei (sofern die Nummer
tatsächlich eine Schadennummer ist) über die Versicherung
reguliert.

Nein - so klar ist dies nicht.
Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass der Versicherer die Schadenserstattung abgelehnt hat, weil gerade solches nicht mitversichert war.
Und somit hat der Juwelier (um seinen guten Namen zu erhalten) selbst gezahlt.

zu 2.) in diesem Falle scheinbar schon …

Nun nennen wir das Kind doch einfach beim Namen. Dem Kunden
kommt diese ganze Sache einfach spanisch vor und er
befürchtet, dass sich der Juwelier in seinem Namen über die
Versicherung bereichert hat.

Wie hoch bezifferst Du die Differenz zwischen dem Wert des Gegenstandes und der Erstattung?
Wenn Du damit nicht zufrieden bist, kannst Du ja gegen den Juwelier klagen.

Mit seriöser Geschäftsführung hat doch dieses Vorgehen nichts zu tun.

Da bin ich anderer Meinung. Ich habe eher den Eindruck, der Kunde will hier mehr herausschlagen, als der Gegenstand überhaupt wert ist.

Sollte der Kunde die Versicherung vielleicht einfach unter Angabe der
Schadensnummer kontaktieren?

Bekäme allerdings dazu keine Auskunft!

Mit welchem Recht?
Mit welchem Ergebnis?

Anwalt einschalten und klagen.
Evt. bekommt man dann auch eine Anzeige wegen übler Nachrede.

Und Warum?

Warum ein Kunde solche Fragen stellt - keine Ahnung - der Schaden wurde ja schon gezahlt.

Viele Grüße (gibts noch andere Grußformeln? :smiley: )

Sicherlich - wenn man Grußformen selbst nicht kennt - sollte man sich dafür ein Büchlein kaufen. In den 70-iger war das Büchlein „knigge - gutes Benehmen und richtige Umgangsformen“ ein Renner.

underlein

Gruß Merger

Wer sich denn auch alles einmal durchgelesen hat, der darf dann auch gern seinen Senf dazu abgeben. Irgendwelche altklugen Kommentare, die völlig aus dem Kontext gerissen sind, bringen hier niemanden weiter. Ich bin es leid, es jedem noch einmal neu zu erklären, nur weil jemand lediglich bereit dazu ist, seine Zeit mit Antworten zu verschwenden, statt zu lesen.

Der Kunde ist zufrieden mit der Erstattung, jedoch nicht mit dem ABLAUF dieses Prozesses!!! Der Kunde denkt an Versicherungsbtrug seitens des Juweliers.

Da ich grad keinen Knigge im Haus habe und dementsprechend keine weiteren Höflichkeitsformeln parat habe …

Viele Grüße
underlein

(Ich besorg mir den Knigge mal in der Bibliothek)