Hallo nochmal (dies ist eine der empfohlenen Grußformeln, die hier zur Nettiquette gehören
),
Der Juwelier persönlich (der Meister oder wie auch immer) hat
dem Kunden schriftlich per Email zugesagt, den Schaden über
seine Versicherung regulieren zu wollen. Dessen Versicherung
meldete sich nie beim Kunden, die vom Kunden eingeforderte
Schadenssumme wurde allerdings vom JUWELIER an den Kunden
überwiesen.
Also ist schon einmal festzuhalten, dass der Schaden an sich der Höhe nach komplett reguliert wurde, ja?
Es bestehen somit keine weitergehenden Forderungen des Kunden, auch richtig?
Auf Nachfrage des Kunden weigerte sich der Juwelier bislang,
dem Kunden eine Schadensnummer zukommen zu lassen, blieb aber
bei der Aussage, den Schaden seiner Versicherung gemeldet zu
haben.
Warum ist der Kunde denn so erpicht darauf, trotz vollständiger Regulierung noch einmal mit der Versicherung in Kontakt zu treten?
Hofft er vielleicht über diesen Weg zu erfahren, dass eine theoretische Regulierung durch die Versicherung für ihn höher ausgefallen wäre?
Der ganze Ablauf dieser Schadensregulierung macht den Kunden
natürlich stutzig. Oder ist das einfach gängige Praxis?
Wie bereits jetzt an verschiedenen Stellen betont: Nein, eine solche Art der Schadenregulierung ist nicht üblich und daher sehr unwahrscheinlich.
Was,
wenn der Juwelier nun doch einen höheren Schadenswert
angegeben hat, als er dem Kunden überwiesen hat? Normal?
Auch hier, noch einmal:
1.) Ein Haftpflichtversicherer reguliert grundsätzlich nicht an den Schädiger, sondern i.a.R. stets an den Geschädigten.
2.) Keinem Versicherer reicht die bloße Aussage seines Versicherungsnehmers, dass es da einen Schaden in beliebiger Höhe gegeben habe, um ohne weitere Maßnahmen und Rückfragen zu regulieren.
Da sämtliche Antworten schon in vorher gehenden Posts gegeben wurden, aber offensichtlich nicht zur Befriedigung des Fragenden ausgereicht haben, wäre es - damit wir uns nicht endlos im Kreis drehen - einmal interessant zu erfahren, WARUM die gleiche Fragen erneut wiederholt werden.
Befürchtet der Kunde in einen Betrugsversuch des Juweliers verwickelt zu werden?
Oder möchte er - einem Gerechtigkeitsempfinden folgend - der Versicherung im Falle eines Betruges durch den Juwelier einen Hinweis zukommen lassen?
Oder steht die Frage einer weiteren, zusätzlichen Regulierung durch den Versicherer im Raum?
Viele Grüße (und DAS ist eine der gängigen Schlußformeln)
Loroth