Versicherung und Teilauszahlung

Hallo,

ich erhalte im Mai 2012 eine Teilauszahlung meiner Lebensversicherung ausgezahlt. Diese Teilauszahlungen sind ein fester vertraglicher Bestandteil und waren in der Vergangenheit auch immer ähnlich der geplanten Hochrechnung.
Dieses mal verhält es sich jedoch anders. Die Lebensversicherung möchte nur einen Betrag, der rund 17% niedriger wie geplant ist, auszahlen.
Die Lebensversicherung begründet dies mit einer schrittweisen Absenkung der Überschussbeteiligung und der sehr unsicheren Entwicklung der Aktienmärkte.

Ist ein solch gravierender Wertverlust zu akzeptieren oder kann ich mich (und wo) dagegen wehren?

Für die Beantwortung vorab vielen Dank.

Hallo Hr Lehrer,

garantiert sind die Überschüsse ja nicht, deshalb kann sich die Überschussbeteiligung verändern. So lange die garantierte Verzinsung, die jedes Jahr neu berechnet wird, nicht unterschritten wird kann man da nichts machen, solange die Versicherung keine Bilanzschiebereien macht und davon ist nicht auszugehen. Das auf Grund der schlechten Lage am Pfandbriefmarkt die Prognosen korrigiert werden müssen ist allgemein Üblich.

Gruß

Der Ruhestandsplaner

Hallo,

die LV hat eine garantierte Verzinsung. Diese muss sie auf jeden Fall auszahlen. Alles was darüber hingeht sind unsichere Prognosen, mit denen der Vermittler gerne wirbt. So kann es tatsächlich sein, dass die Überschussbeteilugung geringer ausfällt als der Vermittler damals erklärte. Sicher ist nur, dass die mindestverzinsung eingehalten werden muss.

Vg
Chris

Hallo,
ein anfechten dürfte schwierig sein, da die Überschußanteile nicht garantiert sind.
Wenn man es dennoch versuchen möchten hilft der Ombudsmann für das Versicherungswesen bzw. die Bundesaufsichtsanstalt für das Finanzwesen (Bafin)

Viele Grüße
Mirko Kruschinski

Hallo ,

in der Regel sind diese Teilauszahlungen tatsächlich feste Werte, nur in der Schlusszahlung sind Überschüsse mit eingeschlossen, die höher oder geringer ausfallen können.

Es kommt auf Ihren Vertrag an, den ich nicht kenne, um hier eine fundierte Aussage treffen zu können.

Im Grunde schaut es bei der Überschussproblematik schlecht aus, denn hier wird bei Antragsstellung darauf hingwiesen, dass diese eben nicht garantiert ist.

Aus diesem Grund sollte man bei Abschluss schon genau hinsehen, welcher Gesellschaft man sein Geld anvertraut.

gruß

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Also …

Da Ihre Lebensversicherung „fondgebunden“ ist und somit den Schwankungen des Wertpapiermarktes unterliegt, sind auch die Erträge und Gewinnbeteiligungen davon abhängig, was zumeist im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags festgehalten ist.

In der Regel garantieren Versicherungen keinen bzw. nur einen minimalen Wertzuwachs. Alles darüber hinaus basiert auf dem Wertpapiermarkt. Steigen die Kurse - dürfen Sie sich freuen. Fallen die Kurse - so sollten Sie beten.

Im schlimmsten Fall (das kommt darauf an welchen Vertrag Sie beim Abschluss unterschrieben haben und wie spekulativ Ihre Versicherung mit Ihrem Geld umgeht), könnte es sogar zu einem Totalverlust der Gewinne bzw. sogar zum Totalverlust Ihres gesamten Versicherungsvermögens kommen. Wie hoch Ihr Risiko ist, können Sie im Kleingedruckten Ihres Vertrags nachlesen.

Rechtliche Ansprüche im Fall von geminderten Gewinnauschüttungen (solange Gewinnbeteiligungen überhaupt vertraglich zugesichert wurden) bzw. bei einem Totalverlust der Einlagen bestehen nur, wenn dem Versicherer bzw. dessen Investmentbank eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Schmidt
Online … http://58591.tarifcheck24.com

Hallo,
das Schwankungen in dem Überschussanteil möglich sind, das ist nachvollziehbar. 17 % ist ein hoher Betrag hier können Sie vom Versicherer durchaus eine Nachkalkulation verlangen. Als Unterstützung würde ich Ihnen empfehlen einen Versicherungsberater hinzuzuziehen. Sind dann noch unerklärbare Differenzen vorhanden, kann der Ombudsmann für Versicherungen eingeschaltet werden.
Gruss
CRM

Hallo,

ohne Einsicht in den Vertrag zu haben ist es schwer hier eine Aussage zu treffen.

ganz pauschal würde ich folgendes sagen:

Aus der Police müsste ein garantierter Wert und ein möglicher Wert (mit Überschussbeteiligung) ausgewiesen werden. - Schau mal in die Unterlagen!

Der garantierte Wert dürfte auf keinen Fall unterschritten werdene. Der mögliche Wert unterliegt den Schwankungen des Kapitalmarktes und dienst wirklich nur der Darstellung wie die Leistungen aussehen könnten.

Ich denke, dass hier alles korrekt gelaufen ist (auch wenn das für Dich natürlich nicht befriedigend ist.

Wenn ich Dir weiterhelfen konnte würde ich mich über ein Sternchen freuen.

Schönes Wochenende

Frank

leider ist es so das manche Versicherungen vorallem bei Verträgen mit hohen (3-4% ) Rechnungszins keine Gewinnbeteiligung mehr erwirtschaften da sie vom Gesetzgber gezwungen sind nu in gewisse Anlageklassen zu investieren. DIe Hocchrechnungen sind immer unverbindlich und es wird immer daraufhingewisen das sie vorbehaltlicher der erwirtschfteten Gewinne sind. Das heißt 1) es ist rechtens 2) man kann sich Beschweren ändern tut sich dadurch nichts außer das die Versicherung noch merh Verwaltungsaufwand hat damit Kosten für Überstunden anfallen und für dich damit wieder weniger Gewinn übrig bleibt

Hallo,

wenn Versicherungen so etwas machen, dann haben Sie das vermutlich bei Abschluss unterschrieben, bzw. es steht in Ihren Vertragsbedingungen, wo SIe es auch nachlesen können. Kurz: Die dürfen das - normalerweise.
Wenn ihnen das nicht gefällt, bleibt vermutlich nur der Rechtsweg.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

Die Garantiewerte sind garantiert. Der Rest ist variabel. Wenn die Zinsen sinken, sinken dementsprechend die Ausschüttungen.

Allgemein:
Eine derartige Police lohnt sich überhaupt nicht. Wenn du mal nachrechnest wirst du feststellen, dass „Teilauszahler“ mit einer Rendite von 0% arbeitet. (Ohne jetzt die Gesellschaft zu kennen) Es würde mich stark wundern, wenn du mehr ausgezahlt bekommst als du eingezahlt hast. Wenn es doch der Fall ist dann sag mir mal bitte welche Gesellschaft das schafft. Habe bisher noch keinen gunten Vertrag gesehen.
Gruß
Dennis

www.hirsch-finanzen.de

Liebe Ingelein 61,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung/ Rehabilitation nicht weiter helfen.

Informieren können Sie sich bei Ihrer Renten- bzw. Krankenkasse erfragen – falls Sie dies noch nicht getan haben. Oder googeln Sie doch einmal nach Erfahrungen bezüglich konkreter Kliniken.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.

Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG

hallo,

festzustellen wäre, ob und wie hoch die Teilauszahlung laut Vertrag bei Abschluss garantiert wurde.
Wenn es eine garantierte Summe gibt ist die auch vertraglich zugesichert.

Die Hochrechnung beim Abschluss beinhaltet auch die Überschüsse, welche in Zukunft erzielt werden sollen. Das ist reine Spekulation…wie Du heute siehst.

Schlechte Wirtschaft, schlechter Aktienmarkt, hohe Provision bedeuten …kleinere oder gar keine Überschüsse.

Eine Lebensversicherung mit Teilauszahlungen z.B. nach 12, 18, 24 und 30 Jahren ist erfahrungsgemäß sowieso sehr schlecht von der Rendite her.
Oft unter einem Prozent auf die Laufzeit berechnet.

Dann besser Bausparen mit 2- 3 % Zinsen und alle 7 Jahre Geld oder Banksparpläne, die je nach Laufzeit auch gute Zinsen bringen.

Heute sollte man Lebensversicherungen nur noch im Bereich Risiko abschließen.

Zum langfristigen sparen gibt es Rentenversicherungen die am besten noch mit Riester oder als Direktversicherung (Gehaltsumwandlung) oder als Pensionskasse kombiniert abgeschlossen werden und dann in risikoarme Aktien- Immobilien- und Sachwertfonds investieren.

Mehr Fragen? Mehr Antworten!

Gruß
Franjo