Hallo Forumsmitglieder,
ich würde gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung unter Vorbehalt kündigen, da ich bei einer anderen Versicherung einen Antrag gestellt habe, dieser aber noch in der Risikoabteilung liegt. Da ich jetzt nicht unnötig noch einen Monat vertrödeln lassen möchte, würde ich gerne die alte unter Vorbehalt kündigen, um die Frist zu wahren und falls die „neue“ mich nicht haben möchte, daß ich in der „alten“ bleiben kann.
Ich hatte mal bei einer anderen Versicherung nach einer Kündigung, darum gebeten, meine Kündigung zurück ziehen zu können und diese verneinten das.
Da ich das bei dieser ausschlaggebenden Versicherung nicht riskieren möchte, frage ich mich, ob es eine gesetzliche Grundlage zur „Kündigung unter dem Vorbehalt des Rückzuges der Kündigung“ gibt.
Ich finde nichts dazu im Netz…
Vielleicht weiß ja jemand mehr?
Danke.