Versicherung verkauft Auto was ihr nicht gehört

bei totalem Schaden, darf die Versicherung ein Auto verkaufen was ihr nicht gehört?

Natürlich kann die Versicherung das Fahrzeug nicht verkaufen wenn der Eigentümer dem nicht zustimmt.

Es seie den er hat eine Abtritserklärung unterschrieben!

Hi,

wenn die Versicherung den Schaden vollständig ohne Restwert bezahlt hat, es akzeptiert wurde, gehört ihr das Auto.

Q-Gruß

wenn die Versicherung den Schaden vollständig ohne Restwert
bezahlt hat, es akzeptiert wurde, gehört ihr das Auto.

Hi,

äh, nein, kein Eigentumsübergang ohne Einwilligung… jedenfalls nicht nach deutschem Recht.

Grüße, M

äh, nein, kein Eigentumsübergang ohne Einwilligung…
jedenfalls nicht nach deutschem Recht.

Lies mal Durch was ich geschrieben habe

wenn die Versicherung den Schaden vollständig ohne Restwert
bezahlt hat, es akzeptiert wurde, gehört ihr das Auto.

ohne dem wird keine Versicherung den vollen Schaden zahlen, sondern den Restwert abziehen.

Q-Gruß

1 „Gefällt mir“

Lies mal Durch was ich geschrieben habe

wenn die Versicherung den Schaden vollständig ohne Restwert
bezahlt hat, es akzeptiert wurde, gehört ihr das Auto.

ohne dem wird keine Versicherung den vollen Schaden zahlen,
sondern den Restwert abziehen.

Also den Restwert akzeptieren - was immer Du damit meinst - und einem Eigentumsübergang zustimmen, sind immer noch 2 Paar Schuhe. Das sind 2 verschiedene Rechtshandlungen.

Aber sei es drum.

Viele Grüße, M

Also bei mir war es so, dass damals von der gegn. Versicherung ein
Brief kam, in dem drinstand:
Blablabla

Wiederbeschaffungswert : 9000 Euro
Höchstes Gebot für Unfallwagen : 1200 Euro

Dann stand drunter : Wenn sie uns das Fahrzeug übereignen so
bekommen sie 9000 Euro, wenn sie das Fahrzeug behalten wollen
7800 Euro.
Teilen sie uns bitte das weitere Vorgehen mit.
Blablabla

Nunja, ich hab dann das Fahrzeug behalten und in Einzelteile zerlegen
lassen, allein der Motor hat 1100 Euro gebracht :smile:

Ich sehe es also so : Wenn du es überlesen hast oder nicht kapiert
hast dann hast du schlechte Karten.
Denn ich denke mal dass die Vorgehensweise, die zigtausend mal Vorkommt, schon rechtssicher ist.

Gruss