Versicherung verlangt die Aufhebung der Schweigepf

hallo zusammen,

ich bin seit dem 04.07.2011 arbeitsunfähig. mir wurde ein abszess am steissbein entfernt.

da ich jetzt aus der gesetzlichen lohnfortzahlung falle, greifen für zb. die kreditkarte oder den hauskredit diverse versicherungen ( kontosicherheit ).

diese versicherungen möchten jetzt einsicht in meine krankenakte der letzten 3 jahre haben. ich soll ihnen einen kopie zukommen lassen.

desweiteren möchten die versicherungen, daß ich meinen behandelnden arzt von der schweigepflicht entbinde.

ich meine, fragen kann man ja … aber muss ich bei einer vom arzt bestätigten diagnose

a) einsicht in meine krankenhistorie geben und
b) den arzt von der schweigepflicht entbinden?

bin für jede fachkundige antwort dankbar.

viele grüße

DenHelder

Guten Tag.

Konkrete Frage --> konkrete Antwort:

JA, Sie müssen, denn Sie sind dazu verpflichtet dem Versicherer bei der Prüfung seiner Verpflichtung zur Leistung zu helfen.

In Ihrem Fall möchte der Versicherer wohl prüfen, ob Sie ihm bei der Beantragung Angaben verschwiegen haben oder/und die Krankheit bereits vor Beantragung bestanden hat.

Beides kann Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben.

Wenn Sie dem Versicherer aber die Einwilligung verweigern verstoßen Sie gegen eine Obliegenheit und der Versicherer muss nichts bezahlen.

Viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Viele Grüße vom Versicherungsmakler Saarbrücken, Saarland
Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Versicherungskaufmann
http://www.burgard-versicherungen.de

Das hängt in der Regel vom Kleingedruckten in den Versicherungsverträgen ab. In den meisten Fällen (besonders bei Kranken- und Lebensversicherungen) gibt es jedoch eine Klausel welche die Versicherungsgesellschaften dazu berechtigt, Einsicht in alle Krankenunterlagen ihrer Kunden zu erhalten.

Tipp: Alle Versicherungen im Vergleich …

* http://58591.tarifcheck24.com

Mit internetten Grüßen,

Andy Schmidt

hallo herr burgard :smile:

erstmal besten dank für die schnelle antwort. erlauben sie mir bitte dennoch ein, zwei weitere fragen:

  1. im falle von zb. depressionen leutet mir ja ein, daß man die vorgeschichte wissen will. aber bei einem abszess, denn der arzt bestätigt frage ich mich, was meine kranken historie mit diesem fall zu tun hat? was geht es die versicherung an, ob ich einen schnupfen oder eine grippe hatte??? das hat ja wohl gar nichts mit dem fall zu tun.

  2. kann ich nur für diesen fall meinen arzt von der schweigepflicht entbinden? das sollte doch für die versicherung ausreichend sein … ???

vielen lieben dank und gruß

DenHelder

Um Ihnen hierzu adäquat antworten zu können müsste ich die zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen kennen.

Oft lauten diese bei Kreditverträgen ungefähr so:
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Krankheiten und Beschwerden die bis zu 2 Jahre zurückliegend sind.

Eine Einzelfallbefreiung ist möglich.

Gerne geschehen!
Claude Burgard

hallo zusammen,

noch einmal vielen dank für die ausführungen, auch wenn sie mir nicht wirklich weiter geholfen haben.

die versicherungen wurden vor mehr als 5 jahren abgeschlossen.

danke und gruß

DenHelder

Servus,

Ein einfaches ja, wenn du auch Leistung der Versicherung haben möchtest. Es wird geprüft ob deine angaben zu deiner Gesundheit korrekt und vollständig waren!

Grüsse

Thorsten Bohn

Hallo,
ohne genaue Kenntnis, was genau das für Versicherungen sein können (insbesondere Bedingungswerk inklusive Antragsformular mit Kleingedrucktem) ist hier keine fundierte Antwort möglich.
Gruß
Andreas

Ja, die Versicherung benötigt die Angaben um festzustellen, ob eine Eintrittspflicht besteht. Ohne wird es keine Leistung geben.

MfG
CKH