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Hallo Frau Eva Schmidt,

trotzdem vielen herzlichen Dank für Ihre Info
und Ihnen alles Gute für das Jahr 2012 wünsch.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Bernd,

vielen Dank erstmals für Deine Info.

Entschuldige bitte, wenn ich Dir zuwenig meinen Sachstand mitteilte. Hab nun doch vorsorglich bei meiner Privaten Krankenversicherung per e-mail nachgefragt. Für mich ist es wichtig, dass ich eine sichere Auskunft bekomme, da ich als Beamter noch bis Ende Februar 2012 in Altersteilzeit (im Vorruhestand) bin und von der Versicherung und Beihilfe je 50% der anfallenden Kosten übernommen werden.
Ab dem 01.März 2012 übernimmt die Versicherung nur noch 30% und die Beihilfe 70%. Aufgrund dessen bekam ich von der Versicherung eine Tarif- und Beitrags-umstellung und hoffe, es hat sich dann Leistungsmäßig bis auf die Reduzierung von 50% auf 30% nichts geändert. In meinem Schreiben fragte ich sicherheitshalber noch bei der Versicherung an,
ob die Leistungen meiner alten Tarife und der neuen Tarife die gleichen sind. Meine Widerspruchsfrist
von 14 Tagen (den Versicherungsschein bekam ich
am 13.01.2012) läuft nach meiner Rechnung am 27.01.2012 aus.

Für Deine Bemühungen vielen herzlichen Dank und
alles Gute für das Jahr 2012.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Dominik,

trotzdem vielen herzlichen Dank für Ihre Info
und Ihnen alles Gute für das Jahr 2012 wünsch.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Rudi,

alles klar soweit.

Der Änderung des Beihilfssatzes bzw. die Umstellung der KV auf den neuen Prozentsatz ändert nichts am Leistungsumfang.

Es kommt halt immer darauf an, was im eigentlichen Tarif der jeweiligen Gesellschaft von Anfang an versichert war. Bei einem Neuabschluss sollte man dies beachten, hier scheint die Frage nicht mehr relevant zu sein.

Ebenfalls alles Gute für 2012

gruß

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Guten Morgen Mick,

dies ist sicherlich der bessere Weg und nachdem es sich auch noch um eine Beihilfe bzw. tw. freie Heilfürsorge im Rahmen der Beamtenversorgung handelt. Kleine Korrektur: 14 Tage auf den Antrag (Haustürgeschäfte - Widerrufsfrist) und vier Wochen nach Zugang der VOLLSTÄNDIGEN Versicherungsunterlagen (Widerspruchsfrist). - Nachdem man wenig persönliche Daten hier Preis geben soll und dies aber notwendig für eine vernünftige Beratung ist (Alter, Arbeitsverträge, zusätzliche Versorgungswerke, Vorerkrankungen usw.). Gleichzeitig bitte ich in der ersten Antwort den Begriff BUZ durch DUZ (Dienstunfähigkeitszusatzversicherung) zu ersetzen, hat extra auf Beamte abgestimmte Bedingungen.
Mit ihrer Anfrage gehen sie bei schriftlicher Antwort auf Nr. sicher. MfG House

Hallo Rudi,

da fehlt mir der konkrete Zusammenhang. In der Regel ist es jedoch so, dass in den Zusatztarifen u.U. zwar Pflegeleistungen und die dafür anfallenden Kosten, nicht aber die Unterkunftskosten übernommen werden. Pflegeheime z.B. schlüsseln ihre Tagessätze in Pflege- und Unterkunftskosten auf.

Hallo Rudi,
na, das ist mal umfangreich.
Und gar nicht so einfach zu beantworten. Dazu müsste ich die Versicherungspolicen und deren Bedingungen vorliegen haben um das vergleichen zu können.
Was hat Deine private denn dazu gesagt? Gerade die müssten Dir doch schriftlich bestätigten können das die Leistungen in beiden Situationen identisch sind.
Wenn die das nicht tun dann würde ich vorsichtshalber Einspruch einlegen. Du gewinnst dadurch wertvolle Zeit.
Und die solltest Du nutzen um einen Vergleich herzustellen in dem Du Deine tatsächlichen Wünsche mit den Leistungen abgleichst.
Denn dann kannst Du noch optimieren.
Auch den Einspruch könntest Du rückgängig machen.
Denn bis zum 27.01. sind es nur noch wenige Tage. Selbst wenn ich Dir heute den Fragebogen senden würde wäre die Auswertung zwar noch rechtzeitig vor dem 27.01. fertig. Doch ich denke so eine wichtige Entscheidung sollte in mit der nötigen Ruhe und unter Abwägung aller Eventualitäten erfolgen.
Oder wie siehst Du das?
Gruß
Heiko
PS: Aus welcher Ecke der Republik kommst Du denn genau?

Hallo Heiko,

meine Private Krankenversicherung hab ich erst
vor Tagen um schriftliche Beantwortung gebeten,
ob die derzeitigen Leistungen mit denen ab dem 01.03.2012 (wenn ich in Pension bin)identisch
sind, also muss ich noch einige Tage abwarten.
Werde aber nachhacken, wenn die Antwort nicht
bis spätestens nächsten Montag, 23.01.2012 kommt.

Ist Dir bekannt, ob die Versicherung vom neuen Vertrag zurücktreten kann, wenn ich gegen diesen Widerruf einlege?

Ich komme übrigens aus dem Raum München und Du?

Viele Grüße

Rudi

Hallo Holger,

vielen herzlichen Dank für Deine Info.

Meine Private Krankenversicherung hab ich erst
vor Tagen um schriftliche Beantwortung gebeten,
ob die derzeitigen Leistungen (bin bis Ende
Februar 2012 noch in Altersteilzeit bzw Vorruhestand
und bei der gleichen Privaten Krankenversicherung versichert) mit denen ab dem 01.03.2012 (wenn ich in Pension bin)identisch sind, also muss ich noch einige Tage abwarten. Werde aber nachhacken, wenn die Antwort nicht bis spätestens nächsten Montag, 23.01.2012 kommt.

Ist Dir bekannt, ob die Versicherung vom neuen Vertrag zurücktreten kann, wenn ich gegen diesen Widerruf einlege?

Viele Grüße

Rudi

Hallo Walter,

nun bekam ich zu Deinem Hinweis „Gut wäre folgender Text in etwa: Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf Kündigung im Schadenfall. D.h. man kann ihnen nicht den Vertrag auflösen, wenn sie die Versicherung brauchen… oder sie wird nach einer Krankheit gekündigt“ von meiner Versicherung die Antwort,
sie habe meine Frage bzgl. Schadensfall nicht verstanden. Die Sachberabeiterin will wohl gerne wissen,welche Beispiele von Schadensfälle ich meine.
Kannst Du mir dazu einige wichtige Schadensfall-Beispiele nennen?

Für Deine Mühe vielen Dank.

Viele Grüße

Rudi

eine e-mail meiner Versicherung,
dass meine Frage

bezüglich

Hallo Rudi,

…Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf Kündigung …

… autsch… Da habe ich wohl recht tief in die Kiste gegriffen und muss den Ball weitergeben.
Ist die Deutsche Rechtsprechung anders?

Im privaten Bereich, habe ich in einem gewissen Sinn eine Vertragsfreiheit - genüber dem „staatlichen“.

Allgemeines Kündigungsrecht:

  • Sie können eine Versicherung künden, die Versicherungsgesellschaft aber auch.

Fall A) (eine Behauptung):
Eine Versicherung löst den Vertrag auf, nach dem Sie in einem Spital waren. (Nach einem Schadenereignis).

  • Ist das möglich?

Sowas müsste doch in den Bestimmungen stehen?

Ich will nicht eine Unsicherheut hervorzaubern. Ist man bei einer staatlichen Versicherung nicht besser aufgehoben?
Eine private Versicherung kann doch die Prämie doch heraufschrauben? - oder ist die Prämie fix, das ganze Leben?

Vergleich mit CH:
Da herrscht Versicherungszwang; d.h. jede KK-Versicherung muss jeden in der Grundversicherung aufnehmen. Die Grundversicherung hat überall „gleiche“ Leistungen.

Ich hoffe, dass ich hier helfen konnte.

Hallo Rudi,
ich bin auch aus München.
Auch die Versicherung hat eine Widerrufsrecht. Ja, die könnten von dem Vertrag auch zurücktreten.
Ist mir, bei normaler und höflicher Fragestellung, jedoch noch nie begegnet. Denn schließlich verdienen die damit ja auch Geld.
Gruß
Heiko
PS: Wenn Du magst können wir uns gerne zu einem Cappuccino zusammen setzen und Details persönlich abstimmen.

Hallo Heiko,

bin genau gesagt aus Ingolstadt, aber ich schreib allgemein nur Raum München, da die meisten nicht
aus Bayern kommen.

Nicht nur wegen des Widerrufsrechts meiner Kranken-versicherung schreibe ich der Hauptvertreterin in normaler und auch höflicher Form, schon alleine
weil ich sie nett und hübsch finde (grins)und
sie sich außerdem große Mühe gibt, aber sie hat
halt auch ihre Vorgaben. Vielleicht schreibe ich ihr etwas zuviel, aber will da eher auf Nummer Sicher gehen.

Nachdem das Widerrufsrecht am 27.01.2012 zu Ende geht und ich keine großen Fragen zu der Tarifumstellung mehr habe, warte ich noch das Antwortschreiben der Hauptvertreterin in den nächsten Tagen ab, denk dann werde ich - wenn nichts unvorhersehbares noch kommt - keinen Einspruch erheben.

Ich hatte ihr dabei folgende e-mail geschrieben:

Ihre Antwort in ihrem letzten Schreiben war:
„Weiter kann ich Ihnen mitteilen, dass die Demenz (Pflegestufe Null)derzeit noch nicht versichert ist,
aber in den Medien ja bereits darüber diskutiert
wird. Die PVB ist die gesetzlich vorgeschriebene
Versicherung und ist absolut leistungsmäßig
identisch mit der gesetzl. Pflegeversicherung.“

Meine Antwort an sie:
„Meine Frage dazu ist, wie kann die PVB gegenüber
der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung absolut
leistungsmäßig sein, wenn es bei der PVB für Demenz
noch keine Pflegestufe Null besteht, jedoch diese
bei gesetzlich Versicherten bereits seit 2 Jahren?“

Als letztes hab ich sie noch an meine folgende Frage
erinnert, die ich ihr vor Tagen mal telefeonsich
gestellt hatte:

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
für die Krankheitskosten-versicherung Teil I –
Allgemeine Bedingungen B3 51 398 (Januar 2011),
steht unter der Seite 2 und § 4 Ziffer 1)
„Wir leisten nicht für eine … und dazu unter
Seite 3 Buchstabe h)durch Pflegebedürftigkeit
oder Verwahrung bedingte Unterbringung“.
Welche Fälle von Pflegebedürftigkeit und Verwahrung
kommen in Betracht?

Würde Dich (bin jedoch schon 64 J) aber trotzdem
gerne mal ab dem Frühjahr zu einem Cappuccino treffen wollen, das überlass ich aber Dir.

Möchte mich bei Dir nochmals herzlich für Deine Mühe bedanken.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Walter,
nachdem mir die Hauptvertreterin der Kranken-versicherung nun schriftlich bestätigte,
dass die neuen Tarife die gleichen wie die
alten sind, nur dass sich wegen der Umstellung von meiner Altersteilzeit auf die Pension der Prozentsatz
von 50% auf 30% (die Beihilfe übernimmt ab dem 01.03.2012 statt 50% dann 70% der Leistungen)ändert,
wär aus meiner Sicht soweit alles klar, da ich bisher keine nennenwerten Schwierigkeiten mit Klinik-aufenthalten usw hatte.

In eine staatliche Krankenversicherung kann ich leider nicht, da ich Beamter nicht aufgenommen werde und mich daher privat versichern muss. Du hast aber recht,
dass Private Versicherungen ihr Beiträge schnell erhöhen, meist jedes Jahr. Manche haben irgendwann
das Problem, dass sie diese nicht mehr bezahlen können und wechseln dann in einen Basistarif.

Die Uhren gehen wohl in manchen Fällen in der Schweiz doch etwas anders und in meinem Fall wärs besser,
ich hätte eine Grundabsicherung und jeder könnte
ggf einen Zusatztarif abschließen.

Für Deine Mühe vielen herzlichen Dank und alles Gute für Deine Zukunft.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Rudi,
einem Cappuccino steht nie etwas im Wege, grins … Und Ingolstadt ist ja nicht weit weg. Da habe ich auch immer mal wieder zu tun. Ich freue mich auf das Gespräch.
Das ist der Nachteil der gebundenen Vermittler. Die haben Vorgaben. Die freien können aus dem kompletten Fundus genau das herausfiltern was Dir gefällt und wirklich weiter hilft. Egal wie der Anbieter dann auch heißen mag - das Produkt ist so maßgeschneidert das es Dir passt.
Demenz und Pflegeversicherung: Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält man nicht wegen einer bestimmten Krankheit, sondern wegen eines Kataloges an Leistungen die der Gesundheit dienen sollen. Das muss unterschieden werden. Solltest Du Demenz sein dann werden (so hoffe ich) aus dem Leistungskatalog Deiner Krankenversicherung Leistungen erbracht die die Demenz, bzw. deren Randerscheinungen, behandeln.
Doch nur das Du dement bist bedeutet nicht das Du pflegebedürftig bist. Man ist ja auch nicht geschieden nur weil man sich den Arm gebrochen hat …
Dahingehend solltest Du den Leistungskatalog Deiner Krankenversicherung kontrollieren. Es sollte sich um einen offenen Leistungskatalog handeln. Denn nur der gewährleistet das Leistungen, die in späteren Jahren erst erfunden werden auch von der Versicherung bezahlt werden.
Sofern es sich um einen geschlossenen Katalog handelt wirst Du niemals die neuesten medizinischen Erkenntnisse bezahlt bekommen.
Deshalb ist ein genauer Abgleich des Leistungsspektrums so wichtig.
Ich stehe Dir für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Und das nicht nur bei Versicherungen - sondern auch bei Kapitalanlagen. Lebe Geld nie WIE eine Bank an - lege Geld immer WIE eine Bank an.
In dem Sinne einen schönen Freitagabend und ein erholsames Wochenende.
Gruß
Heiko Fichter
PS: Ich bin auch nicht direkt aus München. Ich bin aus dem Münchener Westen, Gernlinden, bei Fürstenfeldbruck.

Hallo Heiko.
bin seit dem Jahre 1980 bei der Vereinten Kranken-versicherung München,die im Jahre 2003 von der Allianz Private Krankenversicherungs-AG aus Berlin bzw München übernommen wurde.

Bisher hatte ich die folgenden Tarife:
8151V ambul. Heilbehandlung 50% mit Beitragsentlastung 40,90 EUR für 134,93 EUR
8351 stationäre Heilbehandlung 50% für 79,16 EUR
8600 stationäre Zusatzleistung –Wahlleistung
Einbettzimmer für 5,54 EUR
8451 zahnärztliche Behandlung 50% für 38 EUR
8630 Zahntechnische Leistungen 30% Reisezusatz
für 7,57 EUR
591 Kurkosten 51,13 EUR für nur 0,77 EUR
451 Krankenhaustagegeld 35 EUR für 19,34 EUR
PZT Pflegezusatztagegeld 76,69 EUR bei
Pflegestufe I-III für 19,47 EUR
PVB Pflegepflichtversicherung für 18,16 EUR

Insgesamt also ein Monatsbeitrag für die Kranken-/Pflegepflichtversicherung von 322,94 EUR

Nach den Angaben der Allianz wird wegen meiner Pensionierung ab dem 01.03.2012 der Versicherungs-umfang auf folgende Tarife vorgeschlagen:

8130V ambulante Heilbehandlung 30% mit
Beitragsentlastung 40,90 EUR für 83,57 EUR
(geändert Widerrufsrecht)
8330 stationäre Heilbehandlung 30% für 53,34 EUR
(geändert Widerrufsrecht)
8600 stationäre Zusatzleistung – Wahlleistung
Einbettzimmer für 5,54 EUR
8430 zahnärztliche Behandlung 30% für 22,07 EUR
(geändert Widerrufsrecht)
8640 Zahntechnische Leistungen 40% Reisezusatz
für 9,93 EUR(geändert Widerrufsrecht)
591 Kurkosten 51,13 EUR für 0,77 EUR
451 Krankenhaustagegeld 35 EUR für 19,34 EUR
PZT Pflegezusatztagegeld 76,69 EUR, bei Pflegestufe
I-III für 19,47 EUR
PVB Pflegepflichtversicherung für 18,16 EUR

Insgesamt also ein Monatsbeitrag für die umgestellte Kranken /Pflegepflichtversicherung von 232,19 EUR

Es wurde mir von einer Vertreterin für den Pflegefall als finanzielle Sicherheit noch der Tarif PZTBest mit Pflegetagegeld Ambulant (Pflegestufe I 30%,
Stufe II 60% und Stufe III 100%) und für Stationär (Pflegestufe I-III 100%)mit Leistungen bereits bei erhöhten Betreuungsbedarffür 30% des versicherten Tagessatzes (z.B Demenz), auch wenn noch keine Pflegestufe anerkannt ist, angeboten.Beitragsbefreiung bei Pflegestufe III. Bedarfsanpassung durch Dynamik. Mit Serviceleistungen im Rahmen der Pflegebegleitung.
Keine Warte- und Karenzzeiten. Die Umwandlung des derzeit bestehenden PZT (Pflegezusatztagegeld mit
mtl. 19,47 EUR) kann auf den PZTBest mit mtl.
53,71 EUR umgestellt werden. Voraussetzung ist,
dass die Gesundheitsprüfung positiv ausfällt.

Nachdem ich bereits seit dem Jahre 1980 bei der Vereinten-Krankenversicherung München und ab dem
Jahre 2003 die Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Berlin7München diese übernommen hat, nehme ich stark an, dass es sich dann leider um einen geschlossenen Katalog handeln wird und ich daher –wie Du bereits erwähnt hast- niemals die neuesten medizinischen Erkenntnisse bezahlt bekommen werde und deshalb ein genauer Abgleich des Leistungsspektrums wichtig ist.

Bisher hatte ich bezüglich der Bezahlung durch die Allianz keine nennenswerten Probleme, aber sollte ich mal an einer Demenz erkranken, so hätte ich bei meinen derzeitigen Tarifen PZT und PVB keine bzw nicht nennenswerte Leistungen zu erwarten. Und deshalb schlug mir warscheinlich auch die Versicherungs-vertreterin den Abschluss einer PZTBest
(siehe o.g Angaben) vor.
Wie ich Dir bereits in meinem letzten Mail mitteilte, habe ich per e-maiil an die Allianz die Frage gerichtet „wie kann der Tarif PVB gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung absolut leistungsmäßig sein, wenn beim Tarif PVB für
Demenz noch keine Pflegestufe Null besteht,
jedoch diese bei gesetzlich Versicherten bereits
seit 2 Jahren?“. Die Antwort steht noch aus,
dürfte jedoch Anfang nächster Woche kommen.

Ich hoffe, dass ich Dir mit meinem ausführlichen Brief nicht zuviel Arbeit zusandte und möchte mich schon
im voraus recht herzlich für Deine Bemühungen bedanken.

Viele Grüße und Dir ebf ein schönes Wochenende wünsch.

Rudi