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Liebe/-r Experte/-in,
vor dem Vertragsabschluss bei einer privaten Krankenversicherung (stationär, ambulant usw)
steh ich vor dem Problem, dass in den Versicherungs-bedingungen folgender Wortlaut steht:

„Keine Leistungspflicht besteht für Kosten verursacht
eine wegen Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
bedingte Unterbringung“

Was bedeutet dies aus Ihrer Sicht und wann wird
vor allem seitens der Versicherung nicht bezahlt?

Für Ihre Bemühungen und Rückantwort vielen
herzlichen Dank.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Rudi,
danke für die Anfrage.
Ich bearbeite nicht gerne Texte aus Deutschland (bin CH).

„Keine Leistungspflicht besteht für Kosten verursacht
eine wegen Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
bedingte Unterbringung“

Ich verstehe folgendes: Gedeckt ist eine „normale“ Krankheit. Bei geistigem Verfall etc. besteht keine Deckung. Ebenso wenn Sie verwahrlost sind, eine Behörde findet Sie gehören in ein Heim versorgt.
Fragen Sie die Versicherungsgesellschaft, ob sie das auch versteht.

Ist Unfall gedeckt? Etliche Unfälle sind Krankheiten (das entscheiden Juristen).

Gut wäre folgender Text in etwa: Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf Kündigung im Schadenfall. D.h. man kann ihnen nicht den Vertrag auflösen, wenn sie die Versicherung brauchen… oder sie wird nach einer Krankheit gekündigt.

Wenn Sie mal richtig krank waren, können Sie in den den nächsten Jahren keine Versicherung abschliessen.

Hallo,

so pauschal kann ich das nicht beanworten. Dazu muss ich den Tarif kennen.

Im übrigen sind bei einem KV Vergleich weitere viele Punkte zu beachten. u.a. welche Hilfsmittel werden erstattet - in welchem Umfang - wie oft :Werden Prothesen oder Rollstühle voll ersetzt usw. ?

Im Leistungsfall kann das verdammt teuer werden

Gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo Mick,

bei dem von dir angegebenen Auszug (egal ob prvate Voll- oder Ergänzungsversicherung zur GKV) geht es um substituierende Deckung zwischen der Pflegepflicht und der KV. Laut Änderung der Bedingungen für die Pflege ist meines Wissens seit 01.01.2012 einerseits der Pflegesatz erhöht sowie auch Demenserkrankungen Teil der PV, so dass keine doppelte Leistung (Bereicherungsverbot im Krankheitsfall) entsteht. ?Verwahrungkann aber auch der Aufenthalt in einer Psychatrie beinhalten. Für vernünftige private Vorsorge sollte man aber auch eine private BUZ mit herbeiziehen die mindestensVerzicht auf abstrakte Verweisungund rückwirkende Leistung ab Meldedatum bzw. auch die ggf. Versäumnis der Meldung rückwirkend abdeckt, so dass keine Lücken und bonetären Ausfälle entstehen können. Die guten BUZ leisten auch bei wahrscheinlicher Andauer der Krankheit von mehr als sechs Monaten rückwirkend s.o..Dadurch werden auch Lücken in der GKV, PKV und PV geschlossen.
Hoffe es war ausreichend, bei Rückfragen einfach nochmal fragen.MfG House

Hallo
Leistungen aus diesem Bereich sind Bestandteil der Pflegeversicherung im Tarif PVN.
Als alles ok
mfg Febud

Hallo,
sorry, kenne mich mit der PKV undderen Verträgen nicht aus, sieht mir aber auch nicht nach echter deutscher Satzsstellung aus…

Grüße

Lieber Rudi:

Wie ich es verstehe, heisst es dass Deine Krankenkasse bzw. Versicherung
in zwei Angelegenheiten nicht für die Unkosten aufkommt:

(a) für Pflegebedürfnis einer kronischen Krankheit die Du vielleicht schon leidest
bevor Du Dein Versicherungskontrakt unterzeichnet hast.

(b) für Unkosten die laut Kontrakt nicht auf der Liste stehen. Dementsprechend,
muss Du Dich jedermal erkundigen, ob jegliche Bedürftigkeit Deckung hat.

Herzl. Grüsse,

Rolf Kümmerlin (Concepción, Chile)

Hallo,

dabei handelt es sich m.E. um Heimunterbringung. Genauer kann ich Ihnen das aber auch nicht sagen, da die Leistungen der einzelnen Versicherer sich unterscheiden.
Sie sollten aber auf jeden Fall die Kostensteigerungen den privaten KK nich aus den Augen verlieren. Mit steigendem Alter steigen auch die Kosten für die Versicherung. Manch einer hat sich im Laufe der Zeit stark über den zunächst vermeintlich günstigen Wechsel geärgert.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Rudi,
wie gut das Du dich vor Unterschrift einer Versicherung entscheidest.
Hier geht es darum das die Krankenversicherung Du keine Übernahme der Kosten bekommst, wenn Du aufgrund von Pflegebedürftigkeit untergebracht werden musst.
Beispielsweise in einem Pflegeheim. Die Kosten für die ärztliche Versorgung werden übernommen. Die Kosten für die Unterbringung jedoch nicht.
Das sind erhebliche Summen, die da jeden Monat anfallen. Statistisch lebt man im Pflegeheim durchschnittlich 8 Jahre. Der eine mehr, der andere weniger. Der Schnitt liegt bei rund 8 Jahren. Wenn Du nur EUR 1.000 für eine Unterbringung ansetzt kannst DU ausrechnen wie teuer das werden kann. Schließlich ist die Dauer des Aufenthaltes ja nicht absehbar.
Die Bezeichnung „Verwahrung“ klingt wie nach der Aufgabe eines Gepäckstückes …
Ich empfehle meinen Mandanten immer einen unabhängigen Vergleich. Und zwar einen der die Leistungen von der bestehenden Versicherung mit derjenigen vergleicht, die man haben möchte. Da kommen enorme Abweichungen bei raus.
Der Vergleich kostet zwar ein wenig Geld - doch ist dieses dadurch gut investiert, da man ja eine Bestätigun erhält auch wirklich ärztlich versorgt zu werden wie man es mag. Und es gibt eben Leute denen ist Kostenübernahme im Zahnbereich unwichtig. Andere legen extremst viel Wert darauf. Wie gut das jeder individuell ist.
Fü weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Heiko
PS: Wieso hast Du diee Frage eigentlich nicht Deinem Versicherungsberater gestellt? Wer war das überhaupt? Ist der wirklich unabhängig? Kontrolliere es unter vermittlerregister.info

Hallo,
tut mir leid, mit privaten Krankenvers. kenn’ ich mich nicht aus. Bin als Experte für Sachschäden eingetragen.
Gruß

Hallo Rudi,
ich gehe mal von einer privaten Krankenvollversicherung aus. Du bist also selbständig oder über der Bemessungsgrenze - ja?

Der Zusatz: „Keine Leistungspflicht besteht für Kosten verursacht eine wegen Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung“ bedeutet nichts anderes, als dass du IN der PKV zusätzlich eine PFLEGE-Versicherung abschließen musst, denn die ist auch bei der PKV nicht in den normalen Tarifen mit dabei.

Tip: Solltest du über der Bemessungsgrenze liegen und deshalb eine private KV abschließen möchtest, so beachte bitte Folgendes: 1. Wenn du gerade so über die Bemessungsgrenze kommst, dann lass es erst mal sein, weil du dann im nächsten Jahr schon wieder rausfliegen könntest (die Bemessungsgrenze steigt … aber dein Einkommen nicht,- und schon fällst du unter die Grenze und musst wieder in die Gesetzliche!). 2. Denke bitte auch dran, wenn du Familie hast und deine Frau nicht selber arbeitet. Dann muss JEDE Person (Frau, Kind/er) einzeln dazu versichert werden … ein sehr teurer Spass. Anders ist es, wenn deine Frau arbeitet,- dann kann das Kind/er mit bei der Frau in der Gesetzlichen bleiben.

Hoffe geholfen zu haben.
Wenn`s noch Fragen gibt … einfach melden :wink:)

Gruß Bernd

Ich bin zwar kein Experte für´s Kleingedruckte, würde aber sagen, dass sich der Wortlaut auf Leistungen bezieht, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind.

Sorry, dass ich nicht mehr helfen konnt.

Dominik

Hallo Walter,

vielen Dank erstmals für Deine Info.

Wie Du geschrieben hast, ist es besser, ich frag direkt bei meiner Privaten Krankenversicherung nach, was ich auch Gestern per e-mail vornahm.
Für mich ist es wichtig, dass ich eine sichere Auskunft bekomme, da ich als Beamter noch bis Ende Februar 2012 in Altersteilzeit (im Vorruhestand)
bin und von der Versicherung und Beihilfe je 50%
der anfallenden Kosten übernommen werden.
Ab dem 01.März 2012 übernimmt die Versicherung
nur noch 30% und die Beihilfe 70%. Aufgrund dessen bekam ich von der Versicherung eine Tarif- und Beitragsumstellung und hoffe, es hat sich dann Leistungsmäßig bis auf die Reduzierung von 50% auf 30% nichts geändert.
In meinem Schreiben fragte ich sicherheitshalber noch bei der Versicherung an, ob die Leistungen meiner alten Tarife und der neuen Tarife die gleichen sind.
Meine Widerspruchsfrist von 14 Tagen (den Versicherungsschein bekam ich am 13.01.2012)
läuft nach meiner Rechnung am 27.01.2012 aus.

Für Ihre Bemühungen vielen herzlichen Dank und alles Gute für das Jahr 2012.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Johannes Turk,

vielen Dank erstmals für Deine Info.

Hab jetzt doch sicherheitshalber bei meiner Privaten Krankenversicherung per e-mail nachgefragt.
Für mich ist es wichtig, dass ich eine sichere Auskunft bekomme, da ich als Beamter noch bis Ende Februar 2012 in Altersteilzeit (im Vorruhestand)
bin und von der Versicherung und Beihilfe je 50%
der anfallenden Kosten übernommen werden.
Ab dem 01.März 2012 übernimmt die Versicherung nur noch 30% und die Beihilfe 70%. Aufgrund dessen bekam ich von der Versicherung eine Tarif- und Beitrags-umstellung und hoffe, es hat sich dann Leistungsmäßig bis auf die Reduzierung von 50% auf 30% nichts geändert. In meinem Schreiben fragte ich sicherheitshalber noch bei der Versicherung an,
ob die Leistungen meiner alten Tarife und der
neuen Tarife die gleichen sind.
Meine Widerspruchsfrist von 14 Tagen (den Versicherungsschein bekam ich am 13.01.2012)
läuft nach meiner Rechnung am 27.01.2012 aus.

Für Ihre Bemühungen vielen herzlichen Dank und alles Gute für das Jahr 2012.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Herr House,

vielen Dank erstmals für Ihre Info.

Hab nun doch Gestern vorsorglich bei meiner Privaten Krankenversicherung per e-mail nachgefragt.
Für mich ist es wichtig, dass ich eine sichere Auskunft bekomme, da ich als Beamter noch bis Ende Februar 2012 in Altersteilzeit (im Vorruhestand) bin und von der Versicherung und Beihilfe je 50% der anfallenden Kosten übernommen werden.
Ab dem 01.März 2012 übernimmt die Versicherung nur noch 30% und die Beihilfe 70%. Aufgrund dessen bekam ich von der Versicherung eine Tarif- und Beitrags-umstellung und hoffe, es hat sich dann Leistungsmäßig bis auf die Reduzierung von 50% auf 30% nichts geändert. In meinem Schreiben fragte ich sicherheitshalber noch bei der Versicherung an,
ob die Leistungen meiner alten Tarife und der
neuen Tarife die gleichen sind.
Meine Widerspruchsfrist von 14 Tagen
(den Versicherungsschein bekam ich am 13.01.2012)
läuft nach meiner Rechnung am 27.01.2012 aus.

Für Ihre Bemühungen vielen herzlichen Dank und alles Gute für das Jahr 2012.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Febud,

vielen Dak für Ihre Info und Ihnen alles Gute
für das Jahr 2012 wünsch.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Andreas,

vielen Dak für Ihre Info und Ihnen alles Gute
für das Jahr 2012 wünsch.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Rolf,

vielen Dank erstmals für Deine Info.

Hab nun doch vorsorglich bei meiner Privaten Krankenversicherung per e-mail nachgefragt.
Für mich ist es wichtig, dass ich eine sichere Auskunft bekomme, da ich als Beamter noch bis Ende Februar 2012 in Altersteilzeit (im Vorruhestand)
bin und von der Versicherung und Beihilfe je 50%
der anfallenden Kosten übernommen werden.
Ab dem 01.März 2012 übernimmt die Versicherung
nur noch 30% und die Beihilfe 70%. Aufgrund dessen bekam ich von der Versicherung eine Tarif- und Beitragsumstellung und hoffe, es hat sich dann Leistungsmäßig bis auf die Reduzierung von 50%
auf 30% nichts geändert.
In meinem Schreiben fragte ich sicherheitshalber noch bei der Versicherung an, ob die Leistungen meiner alten Tarife und der neuen Tarife die gleichen sind.
Meine Widerspruchsfrist von 14 Tagen (den Versicherungsschein bekam ich am 13.01.2012) läuft nach meiner Rechnung am 27.01.2012 aus.

Für Ihre Bemühungen vielen herzlichen Dank und alles Gute für das Jahr 2012.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Herr Hollman-Rabe,

Hallo Rolf,

vielen Dank erstmals für Ihre Info.

Hab nun doch vorsorglich bei meiner Privaten Krankenversicherung per e-mail nachgefragt.
Für mich ist es wichtig, dass ich eine sichere Auskunft bekomme, da ich als Beamter noch bis Ende Februar 2012 in Altersteilzeit (im Vorruhestand)
bin und von der Versicherung und Beihilfe je 50%
der anfallenden Kosten übernommen werden.
Ab dem 01.März 2012 übernimmt die Versicherung nur noch 30% und die Beihilfe 70%. Aufgrund dessen bekam ich von der Versicherung eine Tarif- und Beitragsumstellung und hoffe, es hat sich dann Leistungsmäßig bis auf die Reduzierung von 50% auf 30% nichts geändert.
In meinem Schreiben fragte ich sicherheitshalber
noch bei der Versicherung an, ob die Leistungen meiner alten Tarife und der neuen Tarife die gleichen sind.
Meine Widerspruchsfrist von 14 Tagen (den Versicherungsschein bekam ich am 13.01.2012) läuft nach meiner Rechnung am 27.01.2012 aus.

Für Ihre Bemühungen vielen herzlichen Dank und alles Gute für das Jahr 2012.

Viele Grüße

Rudi

Hallo Heiko,

vielen Dank erstmals für Deine Info.

entschuldige bitte, hab Dir leider zuwenig ausführlich meinen Sachstand mitgeteilt.
Hab nun doch vorsorglich bei meiner Privaten Krankenversicherung per e-mail nachgefragt.
Für mich ist es wichtig, dass ich eine sichere Auskunft bekomme, da ich als Beamter noch bis Ende Februar 2012 in Altersteilzeit (im Vorruhestand)
bin und von der Versicherung und Beihilfe je 50%
der anfallenden Kosten übernommen werden.
Ab dem 01.März 2012 übernimmt die Versicherung nur noch 30% und die Beihilfe 70%. Aufgrund dessen bekam ich von der Versicherung eine Tarif- und Beitragsumstellung und hoffe, es hat sich dann Leistungsmäßig bis auf die Reduzierung von 50%
auf 30% nichts geändert. In meinem Schreiben fragte ich sicherheitshalber noch bei der Versicherung an,
ob die Leistungen meiner alten Tarife und der neuen Tarife die gleichen sind. Meine Widerspruchsfrist
von 14 Tagen (den Versicherungsschein bekam ich
am 13.01.2012) läuft nach meiner Rechnung am 27.01.2012 aus.

Für Ihre Bemühungen vielen herzlichen Dank und alles Gute für das Jahr 2012.

Viele Grüße

Rudi