Hallo Rudi,
ich gehe mal von einer privaten Krankenvollversicherung aus. Du bist also selbständig oder über der Bemessungsgrenze - ja?
Der Zusatz: „Keine Leistungspflicht besteht für Kosten verursacht eine wegen Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung“ bedeutet nichts anderes, als dass du IN der PKV zusätzlich eine PFLEGE-Versicherung abschließen musst, denn die ist auch bei der PKV nicht in den normalen Tarifen mit dabei.
Tip: Solltest du über der Bemessungsgrenze liegen und deshalb eine private KV abschließen möchtest, so beachte bitte Folgendes: 1. Wenn du gerade so über die Bemessungsgrenze kommst, dann lass es erst mal sein, weil du dann im nächsten Jahr schon wieder rausfliegen könntest (die Bemessungsgrenze steigt … aber dein Einkommen nicht,- und schon fällst du unter die Grenze und musst wieder in die Gesetzliche!). 2. Denke bitte auch dran, wenn du Familie hast und deine Frau nicht selber arbeitet. Dann muss JEDE Person (Frau, Kind/er) einzeln dazu versichert werden … ein sehr teurer Spass. Anders ist es, wenn deine Frau arbeitet,- dann kann das Kind/er mit bei der Frau in der Gesetzlichen bleiben.
Hoffe geholfen zu haben.
Wenn`s noch Fragen gibt … einfach melden
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Gruß Bernd