ich habe vor einiger Zeit eine Versicherung abgeschlossen, welche ich aber innerhalb der Widerspruchszeit gekündigt habe. Der Versicherungsmakler hat dies aber nicht an die Versicherung weitergereicht. Nun habe ich hierzu bei der Versicherung um Klärung gebeten. Nach einiger Zeit habe ich vom Makler zwei Formulare mit Bitte um Unterzeichnung bekommen:
Verzicht auf Beratung
Verzicht auf Dokumentation
Ich werde darin aufgefordert auf Beratung/Doku nach §42c Abs. 2 zu verzichten. Was heisst das für mich, kann ich dies sorgenfrei unterzeichnen?
Ich werde darin aufgefordert auf Beratung/Doku nach §42c Abs.
2 zu verzichten. Was heisst das für mich, kann ich dies
sorgenfrei unterzeichnen?
Teilen Sie diesen Vorgang doch mal der Versicherung mit!
Ab dem 22.05.07 ist, grob vereinfacht, jeder Versicherungsabschluss mitteltes Beratungsprotokoll zu protokollieren. Dies dient dem Verbraucherschutz und der Vereinfachung des Vorgehens gegen Beratungsfehlern. Der Kunde kann freiwillig auf sein Recht dazu verzichten, Vorteile bringt es aber nicht, eher gegenteilig.
Ich würde diesen Verzicht, insb. ohne nähere Kenntnisse des Falles, nicht unterschreiben!
Guten Tag Gropy,
das sieht so leicht undurchsichtig aus, was Sie da mitteilen.
Wenn das Gespräch im April stattgefunden hat und die Verzichtserklärung rückwirkend zu dem Termin datiert ist, erscheint es so, als wolle sich der Makler im nachhinein vom möglichen Vorwurf der
Falschberatung distanzieren. Immerhin haben Sie dem vermittelten
Abschluß widersprochen und der Makler hat - Stichtag 22.5.hin oder her
möglicherweise Erklärungsnöte gegenüber der Gesellschaft.
Ist die Verzichtserklärung aktuell datiert, dann ist das eine
Retourkutsche des Maklers. Er hat sie - wie auch immer - beraten.
Sie waren einverstanden und haben schlußendlich doch seinen Vertrag
platzen lassen. Vielleicht berät der Makler nur noch Kunden, die seine
Beratung zu würdigen wissen und will sich auf diesem Weg künftige
Überraschungen einsparen. Ich meine, dass der Schlüssel zu allem in
Ihrem Widerspruch liegt. Fragen Sie doch Ihren Geschäftspartner nach dem Grund für diesen Schrieb. An der Art wie klar oder gewunden die Antwort ausfällt, können Sie viel ablesen.
Gruß
Günther
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und jetzt soll im Nachhinein noch der Verzicht erklärt werden? Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber bei mir rüttelt das den Staub von der Alarmglocke.
Frank Wilke
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gab es eine Erklärung zu dem Protokoll oder wurde es kommentarlos zugeschickt?
Im April galt diese Richtlinie noch nicht, von daher wundert mich das noch mehr (wie schon von Günther erwähnt). Höflich ausgedrückt finde ich das sehr grenzwertig.
Gruß
CM
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vielen Dank für Eure Antworten. Mich wunderts auch. Ich denk mal, da ich die Versicherung eingeschalten habe, diese aber von dem Makler den Widerspruch nicht übermittelt bekam, will er jetzt irgendwie da rauskommen, denn die Versicherung erkennt meinen Widerspruch nicht an (oder besser gesagt, wollen die das noch klären).
Meine letzte Frage hierzu, wann bekommt man i.d.R. so eine Verzichtserklärung? Direkt bei dem Beratungsgespräch? Das hat ja am 18.04. stattgefunden, und ein Protokoll habe ich selbst nicht erhalten, nur den Durchschlag des unterschriebenen Vertrages.
vielen Dank für Eure Antworten. Mich wunderts auch. Ich denk
mal, da ich die Versicherung eingeschalten habe,
eingeschalten? Sie kommen aus Süddeutschland?
diese aber
von dem Makler den Widerspruch nicht übermittelt bekam, will
er jetzt irgendwie da rauskommen, denn die Versicherung
erkennt meinen Widerspruch nicht an (oder besser gesagt,
wollen die das noch klären).
Haben Sie den Widerspruch per Einschreiben verschickt? Haben Sie eine Empfangsbestätigung des Maklers? Sonst wird’s natürlich u.U. schwierig mit dem Nachweis!
Meine letzte Frage hierzu, wann bekommt man i.d.R. so eine
Verzichtserklärung?
i.d.R. gar nicht! Es sollte die Ausnahme sein! Aber wenn man einen Beratungverzicht unterschreibt, dann VOR der Beratung/dem Gespräch.
Direkt bei dem Beratungsgespräch? Das hat
ja am 18.04. stattgefunden, und ein Protokoll habe ich selbst
nicht erhalten, nur den Durchschlag des unterschriebenen
Vertrages.
Aus Süddeutschland? --> Bin eigentlich nördlicher geboren, aber der Einfluß hier is wohl nich zu übersehen )
Ich hatte den Widerspruch mit der normalen Post gesendet, aber parallel dazu eine mail (=Kopie des Briefes) an den Makler, welcher er auch beantwortete, somit wiess ich, dass er die Mail rechtzeitig gelesen hatte und wußte dass der Widerspruch auch als Brief bei ihm ankommt.
Momentan kläre ich die ganze Sache mit der Versicherung, mal sehn. Aber bei denen siehts auch nich so wirklich toll aus.
–> Hi, danke für Eure Antworten. Gestern hat mir die Versicherung mitgeteilt, dass der RR Vertrag rückgängig gemacht wird. Also, Widerspruch wird anerkannt.
Vielen Dank Euch allen, bin jetzt auch etwas schlauer und vorsichtiger.
Gruß
& schönen tag
Gropy
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