Versicherung vollkasko Schaden?

Hallo
Habe einen Unfall gehabt der vor Gericht ging und ich jetzt endlich Recht bekommen habe. Das alles hat genau ein Jahr gedauert und somit ist meine Versicherung auf meinen Wunsch in Vorkasse gegangen da es mir zulange gedauert hat Vollkasko (Motorrad) und
somit auch hochgestuft wurde. Meine frage lautet jetzt da die gegnerische Versicherung jetzt alles bezahlen muss ob ich meinen Schaden ausgleichen muss bei meiner Versicherung oder kann ich bei meiner hochstufung bleiben und somit das Geld behalten?

Hallo,

kann hier leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Bei Kaskoschäden kann man in der regel die Rückstufung nach einer Zahlung durch den Versicherer nicht zurück kaufen. Ich denke Sie können maximal die Selbstbeteiligung und den Mehrbeitrag für die Kaskoversicherung von der gegenerischen Versicherung verlangen.

MfG

Stephan Brückner

Hallo

Hallo!

Habe einen Unfall gehabt der vor Gericht ging und ich jetzt
endlich Recht bekommen habe. Das alles hat genau ein Jahr
gedauert und somit ist meine Versicherung auf
meinen Wunsch in Vorkasse gegangen da es mir zulange gedauert
hat Vollkasko (Motorrad) und
somit auch hochgestuft wurde. Meine frage lautet jetzt da die
gegnerische Versicherung jetzt alles bezahlen muss ob ich
meinen Schaden ausgleichen muss bei meiner Versicherung oder
kann ich bei meiner hochstufung bleiben und somit das Geld
behalten?

Grundsätzlich gilt ein Bereicherungsverbot. Man kann den Schaden also nicht von 2 Versicherungen erstattet bekommen. Hinzu kommt, dass der Kaskoversicherer Regressansprüche gegen den Schädiger hat, sofern der Schaden durch den Kaskoversicherer erstattet wurde. Nähere Infos hierzu sollte eigentlich der Rechtsanwalt geben.

Gruß Knipser

Wenn die gegn. Haftpflichtvers. 100% Schuld aufgebrummt bekam, muss sie ALLES zahlen. Damit auch von der VK verauslagte Kosten.
Dein Anwalt wird dich beraten.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo, sorry das ich mich erst jetzt melde. Dafür habe ich aber auch eine Antwort!

Also, generell hätte die zwischenzeitliche Regulierung über die eigene Vollkaskoversicherung an die gegnerische Haftpflichtversicherung gemeldet werden müssen. Gemäß dem VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) müssen sich dann die beiden Versicherungen untereinander abstimmen. Auf keinen Fall darf man doppelt abrechnen! Wie gesagt, es beruht auf einem Gesetz. Also, falls noch Nichtbeachtung, bitte mit der Haftpflichtversicherung in Kontakt treten und das schnellstens nachmelden. Viel Erfolg und beste Grüße, Roland