hi ich wohne in rheinlandpfalz (südwestpflaz) folgendes hab am mittwoch diese woche ein schreiben bekommen das ich keine bestehende kfz haftplfichtverischerung habe und innerhakb con drei tagen eine neue deckungskarte hinbringen muss . einen tag vor eintreffen des schreibens hab ich aber online bei der sparkasse direkt die versicherung abgeschlossen un dhab ne email erhalten mit der versicherungsbestätigung. sollte jetzt jedoch doch jemand auftauchen kann ich ihm dann diese bestätigung als nachweis vorlegen oder würde dies nicht ausreichen??
Hallo,
es kommt darauf an, ob die Sparkassenversicherung eine Bestätigung über die Versicherung an die Zulassungsstelle übermittelt hat oder nicht. Ich würde bei der Versicherung nachfragen, ob die eVB hinterlegt wurde, wenn dies bestätigt wird, dann bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, ob die eVB nicht dort eingegangen ist.
Gruß,
Micha
hallo henne11,
mit dieser bestätigung würde ich zu der entsprechenden stelle gehen, die dich angeschrieben hat, dass du keine haftpflicht hast und diese bescheinigung dort vorlegen.
gruß
orovivo
Mit dieser Versicherungsbestätigung muss man zur Zulassungsbehörde fahren und diese dort vorlegen.
Es ist eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen und nennt sich eVB=elektronische Versicherungsbestätigung.
Falls man diese vom Versicherer nicht bekommen hat (kann ja passieren) dann SOFORT nachfragen! Ohne einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann man auf den Straßen das Auto NICHT bewegen!
Es sei denn, man will Bußgeld zahlen und evtl. in den Knast gehen.
Hallo,
Nein. Verantwortlich bist Du als Halter immer und nicht die Versicherung oder jemand anders.
Deshalb musst Du bei der Sparkasse anrufen und Deine EVB Nummer erfragen. Diese EVB Nummer ist die Nummer die Du dem STVA mitteilen musst. Alles wird Elektronisch Versendet und es kommt nur noch Persönlich der Zwangsvollstrecker vom Amt und legt das Kfz an Ort und Stell still.
Deshalb solltest Du das mit der Sparkasse Klären und nicht hier. Sollte Dir mein Hinweis geholfen haben, ist das dann wieder OK. Die Fristen sind so kurz geworden wegen der Elektronischen Verarbeitung das dies am Montag das wichtigste ist was Du abklären musst.
LG Lossi
Einfach die sparkassendirekt anschreiben und darum bitten, dass schnellst möglich die neue eVB beim Straßenverkehrsamt hinterlegt wird!
Hallo, wenn die Sparkasse eine evb- früher Doppelkarte an die Zulassungstelle online die Karte versandt hat, besteht Versicherungsschutz für Haftpflicht. Sollte jemand kommen ,kann die Nummer der evb gezeigt werden. mfg k heinz
Ja.
Du solltest bei der SV-Direkt anrufen und das persönlich klären. Schreib Dir Namen und Zeit des Gesprächs auf. Normal hast Du mit der eVb-Nr bei Vers.wechsel zum 1.1. nichts zu tun-klärt Gesellschaft direkt mit der Zulassung.
hallo henne11,
so wie ich das verstehe, hat sich hier was überschnitten. die versicherung braucht i.d.r. 10 werktage, bis die meldung bei der kfz-behörde eingeht. frag zur sicherheit einfach nochmal nach (bei der versicherung und der zulassungsbehörde!).
grüsse, maxxler71
Hallo ich denke dass der Nachweis per E-Mail fürs erste ausreicht. Meist steht dort ja auch eine Bearbeitungs- oder Versicherungsnummer drauf, die man vorzeigen kann. Notfalls kann man den Versicherungsschein später ja nachreichen.
Gruß
Zusatz zu meiner Anfrage
habe heute nochmals mit der versicherungsgrsellschaft , bei der ich am mittwsoch die versicherung per online abschluss einen neuen vertrag abgeschlossen hatte telefoniert, bei dessen gesprüäch mir mittgeteilt wurde, das heute die versicherungsbestätigung an die zuständige zulassungsstellle geschickt wurde.meine frage da die frist zur abgabe einer neuen versicherungsbestätigung am samstag eigentlich abgelaufen war , habe ich nun bedenken das die veruschen könnten mir trotzdem das auto zwangsstilzulegen. und weis jemand ob es einen unterscfhied zwischen einer vbü und einer ebv numemr gibt.
nein!
Du musst die Versicherung bitten, eine Deckungskarte an die Zulassungsstelle zu schicken.
Hoddel
Hallo
Wenn eine Bestätigung vorliegt und diese auch beim Verkehrsamt registriet ist, wird es keine Probleme geben. Würde aber trotzdem mit dem Verfasser des Schreibens Kontakt aufnehmen, ob nun alles erledigt ist und die Bestätigung vorliegt.
Das du keine aufrechte Haftpflichtversicherung hattest liegt wohl daran das du die Versicherung zur Hauptfälligkeit
selbst gekündigt hast (geht eigentlich nur bei Versicherungswechsel also vorliegender Bestätigung) oder der Versicherer hat Mangels Prämienzahlung oder wegen zuvieler Schäden den Vertrag mit Fristsetzung gekündigt.
Du hast Glück wenn du in dieser Zeit keinen Schaden verursacht hast denn die Kosten hättest du ( inkl. Strafverfahren) zur Gänze selbst bezahlen müssen, da du ja nicht versichert warst.
Also immer genau schauen ob die Prämien bezahlt sind, und jedes Schreiben der Versicherung genau lesen.
LG
Gerhard
hallo henne11,
hast du bei der zulassungsbehörde angerufen? wenn nicht, gehen die von den fakten aus, d.h. keine versicherung = zwangsstilllegung. wenn du denen bescheid gibst, am besten mit kontakt neue versicherung, kann der fall noch gut ausgehen.
grüsse, maxxler71
Hallo,
nein das reicht nicht.
Wenn du am 04.01. erst die neue Vers. beantragt hast, war das zu spät.
Die Zul.-Stelle hat Anspruch auf Vorlage einer neuen Vers.-Bestätg. spätestens zum Abaluf des bish. Vertrags.
Empf.: die neue Vers. kontaktieren, die sollen der Zul.-Stelle die eVB senden.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Ja diese Bescheinigung reicht aus…vielleicht sollten Sie die Bescheinigung an die zustaendige behorde faxen
um unnoetigen problmen vorzubeugen.
gruss