Versicherung von damals?

ich hoffe das jemand mehr weiß…
folgender Fall… ein Mädchen selbst in der gesetzl. KV versichert ( über ihre Mutter) erleidet in einer Klinik ( hier pychosmatik für Kinder) einen Zusammenstoß mit einem anderen Mädchen wobei bei ihr eine paar schneidezähne beschädigt werden. lt. Aussage des Mädchens war sie damals nicht beim Arzt weil das Personal sagte das muß nicht sein… ( Fall ist ca. 10 Jahre her) … nun geht sie zum Zahnarzt und dieser sagt, das die Scheidezähne ersetzt werden müssen, da sie alle ausfallen werden usw. ( aufgrund der damaligen Verletzung)… Nun arbeitet das Mädchen ja zwischenzeitlich als Angestellte und muß natürlich die enormen Kosten selber tragen ( anteilig); kann sie nicht die Klinikleitung bzw. die Verantwortlichen von damals haftbar machen… wenn diese Sie nicht zum Arzt geschickt haben??? ( das Mädchen war ja damals noch minderjährig und wurde zum damaligen Zeitpunkt über eine Pflegefamilie betreut, die über den Vorfall aber nicht informiert wurde). Kann sie da nochForderungen stellen, oder z.B. die Krankenkasse von damals belangen ( Kostenübernahme)… ich weiss es ist etwas kompliziert,bitte trotzdem um Hilfe…

Hallo Tobun,
ist eher eine rechtliche, als denn versicherungstechnische Frage in meinen Augen.

Und da richten sich die Anspruchsfristen für Schadenersatz regelmäßig nach dem BGB.

Gruß
Marco

Hallo,

Die Frage ist allerdings gut!

ich hoffe das jemand mehr weiß…
folgender Fall… ein Mädchen selbst in der gesetzl. KV
versichert ( über ihre Mutter) erleidet in einer Klinik ( hier
pychosmatik für Kinder) einen Zusammenstoß mit einem anderen
Mädchen wobei bei ihr eine paar schneidezähne beschädigt
werden.

  1. In diesem Fall hätte das Krankenhauspersonal den Unfall an die Verwaltungs-BG melden müssen. Grundsätzlich liegt bei einem Unfall während eines stationären Aufenthaltes ein „Arbeitsunfall“ vor.

Hört sich bescheuert an - ist aber tatsächlich so. Ich denke dass dies auch vor 10 Jahren bereits so war. Jedenfalls gilt dies seit der Einführung des SGB VII (7. Sozialgesetzbuch).

Da die Meldung nicht erfolgte und wahrscheinlich auch keine andersartige Dokumentation erfolgte, ist eine Anerkennung als Arbeitsunfall zum heutigen Zeitpunkt eher schwierig. Insbesondere da es einige Ausnahmen für eine Anerkennung eines Arbeitsunfalles gibt (z.B. die sog. „Gelegenheitsursache“).

  1. Selbstverständlich kann man die Behandlungskosten privatrechtlich einfordern (§ 823 BGB). Aber wie will man ohne Anzeige/ Dokumentation beweisen dass der Unfall stattgefunden hat und wer für was verantwortlich ist? Da zahlt auch keine Versicherung der Ärzte/ des Krankenhauses.

  2. Die Krankenkasse von damals hat überhaupt nichts damit zu tun.

Zusammenfassung:

  1. Den Unfall bei der aktuelllen Krankenkasse im Zusammenhang mit der Zahnbehandlung melden (falls noch nicht geschehen), die gibt wahrscheinlich nachträglich eine Unfallanzeige an die BG ab.

  2. Einen Rechtsanwalt fragen ob er einen gegen die Ärzte/ das Krankenhaus unterstützt -

oder lieber den Anwalt nicht einschalten, weil der Geld kostet und man sowieso keine Chance hat.

Sorry, was anderes fällt mir dazu nicht ein. Vielleicht hat jemand ne bessere Idee.

Andi

Faktum ist ja das das Mädchen seinerzeit von der Klinik zum Zahnarzt gefahren wurde… und dieser die Zähne geradegerichtet hat.
nun müßte doch über die damalige Krankenversicherung die Daten abrufbar sein … da es sich eindeutig um Folgeschäden handelt…

oder wie seht ihr das …

Hallo,

nun müßte doch über die damalige Krankenversicherung die Daten
abrufbar sein … da es sich eindeutig um Folgeschäden
handelt…

BINGO! Da sollte man unbedingt die alte Krankenkasse fragen, ob damals ein „Unfallfragebogen“ ausgefüllt wurde bzw. ob eine Unfallanzeige an die BG geschickt wurde.

Der Unfall muss der KK jedoch nicht unbedingt bekannt sein. Es kommt auf die vom Zahnarzt erbrachte Leistung an und ob der wiederum den Unfall weitergemelder hat.

Unter Umständen mal direkt bei der BG nachfragen. Wichtig: Man braucht die Daten von dem Verunfallten und den Unfalltag. Dann kann die BG Auskünfte geben. Wegen Datenschutz sollte die Betroffene am besten selber schriftlich anfragen!

Welche BG zuständig ist und wie die Anschrift lautet, kann man über das betroffene Krankenhaus erfahren.

So - jetzt fällt mir im Augenblick nichts mehr ein.

Andi

Wer Ansprüche stellen will, muß Beweise haben. Wenn Du die Vorgänge auch noch nach 10 Jahren lückenlos beweisen kannst, könntest Du daran denken, jemanden in Regreß zu nehmen.

Zeugen wirst Du nach 10 Jahren kaum noch auffinden können, und wenn ist es zweifelhaft, ob die sich überhaupt erinnern (für die Zeugen war das Ereignis nämlich nicht besonders wichtig). Wenn Du keine schriftlichen Unterlagen zu dem Unfall und seiner Behandlung hast, wirst Du den Beweis für Deine Regreßforderung kaum führen können.