Hallo!
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich, da die Versicherungsbedingungen bei jedem Unternehmen anders aussehen können. Hier hilft nur ein Blick in den Vertrag oder ein Anruf bei der Versicherung.
Grundsätzlich müssen Fahrräder in verkehrsübblicher Weise gegen Diebstahl gesichert sein. In einem Fahrzeug kann nach meiner Ansicht davon ausgegangen werden, dass dies der Fall ist, wenn das Fahrzeug abgeschlossen und alle Fenster geschlossen sind. Will man auf Nummer sicher gehen, kann man die Räder nochmal extra durch ein Schloss sichern.
Gedanken sollte man sich aus meiner Sicht auch um einen Transportmittelunfall machen. Werden die Fahrräder nämlich durch einen Unfall beschädigt, erhält man bei vielen Versicherungen keinen Cent. Auch hier hilft nur ein Blick in den Vertrag.
Grüße
Knipser