Hallo,
mein Vermieter hat freundlicherweise bei meinem Einzug vor rund 4,5 Jahren eine Einbauküche in der Wohnung einbauen lassen. Nun ist es zu einem Wasserschaden gekommen, bei dem Teile der Küche arg gelitten haben. Ich soll den Schaden nun meiner Hausratversicherung melden, bin aber nicht sicher, ob ich bzw. meine Versicherung überhaupt zuständig sind. Gilt die Hausratversicherung nicht nur für bewegliche Teile einer Wohnung??
Dazu kommt noch, das ich vor Kurzem ausgezogen bin und der Schaden nach Übergabe der Wohnung an den Vermieter passiert ist, aber 2 Tage vor Ablauf der Mietzeit.
Gruß
Marc
Hallo,
mein Vermieter hat freundlicherweise bei meinem Einzug vor
rund 4,5 Jahren eine Einbauküche in der Wohnung einbauen
lassen. Nun ist es zu einem Wasserschaden gekommen, bei dem
Teile der Küche arg gelitten haben. Ich soll den Schaden nun
meiner Hausratversicherung melden, bin aber nicht sicher, ob
ich bzw. meine Versicherung überhaupt zuständig sind. Gilt die
Hausratversicherung nicht nur für bewegliche Teile einer
Wohnung??
Hausrat versuchert Dein Eigentum, mir ist nicht bekannt, dass über eine Hausratversicherung fremde Kücheneinrichtungen versichert sind.
Da Du einen Mietvertrag hattest - wohl schriftlich - hast Du bei der Umlage z.B. eine Leitungswasserversicherung zahlen müssen ?
Dazu kommt noch, das ich vor Kurzem ausgezogen bin und der
Schaden nach Übergabe der Wohnung an den Vermieter passiert
ist, aber 2 Tage vor Ablauf der Mietzeit.
Wie ist der Schaden überhaupt entstanden ? Wurde an der Einbauküche gearbeitet, denn Du machst aufmerksam, dass der Schaden nach der Wohnungsübergabe aufgetreten ist. War da jemand an einer Leitung ? Hat der Vermieter den Schaden selbst verursacht ? Dann wäre dies eine Anstiftung zum Versicherungsbetrug.
Wenn bei der Wohnungsübergabe kein Mangel vorhanden war, ich hoffe Du hast hierfür einen Zeugen oder sogar etwas schriftlich, kann der Vermieter an Dich keine Ansprüche stellen.
Gruss Günter
Hallo Marc,
bei der Beschädigung fremden Eigentums ist meines Wissens nach die private Haftpflichtversicherung zuständig.
Grüsse
Sven
bei der Beschädigung fremden Eigentums ist meines Wissens nach
die private Haftpflichtversicherung zuständig.
Hi,
aber bei gemieteten/geliehenen Sachen zahlt die nicht!
Gruß
nelly
Hallo Sven,
bei der Beschädigung fremden Eigentums ist meines Wissens nach
die private Haftpflichtversicherung zuständig.
Hier liegt keine Beschädigung vor, sondern nach dem Auszug und nach einer ordnungsgemässen Wohnungsübergabe - ohne Mängel -
liegt ein Schaden vor, der entstanden ist, nachdem dem Mieter vom Vermieter die Schlüssel abgenommen wuren, er also keinerlei Zutritt mehr hatte. Hier wird auch keine Kulanz einer Versicherung greifen. Dies nur zur Richtigstellung, damit niemand als Mieter seineHaftpflicht verständigt, wenn der Vermiter die Hftung hat.
Gruss Günter
Hallo Günter,
Hier liegt keine Beschädigung vor, sondern nach dem Auszug und
nach einer ordnungsgemässen Wohnungsübergabe - ohne Mängel -
liegt ein Schaden vor, der entstanden ist, nachdem dem Mieter
vom Vermieter die Schlüssel abgenommen wuren, er also
keinerlei Zutritt mehr hatte.
Ich merke mal wieder, dass ich Artikel besser bis zum Ende lesen sollte…
… hast natürlich recht, denn wenn ich keinerlei Möglichkeit habe, einen Schaden zu verursachen (weil ich einfach nicht mehr in die Wohnung hineinkomme), dann habe ich i.A. auch keine Schuld (ausser ich drehe hinter dem Rücken den Wasserhahn auf, schließe die Tür und drücke dann dem Vermieter die Schlüssel in die Hand…).
Grüsse
Sven