Versicherung vorzeitig kündigen, wie?

Hallo, wie kann man eine Vericherung Vertrags Dauer 25.01.2005 bis 01.01.2010 vorzeitig kündigen? Ist das möglich und welche Begründung?Zum Vertrag Abschluß kam durch Übersehen von den Daten!
Danke für jede Antwort in Voraus!

Hallo, wie kann man eine Vericherung Vertrags Dauer 25.01.2005
bis 01.01.2010 vorzeitig kündigen?

Das wird schwierig. Aus der 5-jährigen Vertragsdauer schließe ich, dass es sich um eine Sachversicherung handelt. Bei Sachversicherungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall. Aber Vorsicht, viele Versicherungen nehmen keine Anträge an, wenn im Jahr vor der Kündigung ein oder mehrere Schäden waren. Wenn Du Dich also weiterversichern willst, könnte es ein Problem geben.

Hallo hhana,

von welcher Versicherung sprechen wir denn: Leben, Kranken, Unfall, Kfz, … !!!

Ich gehe mal von Hausrat/Wohngebäude oder Haftpflicht bzw. Unfall aus.
Du hast einen „Fast-5jahres-Vertrag“ geschlossen, nach § 8 (3) VVG ist das möglich. Dann sehe ich keine Möglichkeit, „einfach so“ den Vertrag zu beenden.

Nach einem Schaden bestünde eine Kündigungsmöglichkeit.

Vielleicht lieferst Du noch mehr Input? Es empfiehlt sich übrigens immer, die Vers.-Bedingungen mal zu lesen… i. d. R. lassen die Überschriften Dich den relavanten Passus schnell finden.

Ja, es handelt sich um Hausratversicherung und um Haftpflicht Versicherung für Vermieter - vom 02.03.2005 bis 01.03.2010. Die hausrat Versicherung hat schon ein Schaden abgelenhnt - Fahrrad Diebstahl vom Keller. Da wusste ich aber nicht ich kann kündigen. Wie ist es - wenn die Versicherung Schanden Regulierung ablehnt, kann man kündigen? Habe ich richtig verstanden?

Ja, es handelt sich um Hausratversicherung und um Haftpflicht
Versicherung für Vermieter - vom 02.03.2005 bis 01.03.2010.

Eben war es noch der 01.01.2010. Was denn jetzt ?

kann kündigen. Wie ist es - wenn die Versicherung Schanden
Regulierung ablehnt, kann man kündigen? Habe ich richtig
verstanden?

Nein, das hast Du nicht richtig verstanden. Nach einem versicherten Schaden besteht für die Versicherung und für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, egal ob der Schaden reguliert wurde oder nicht.

Wurde die Regulierung mit der Begründung abgelehnt, dass es kein versicherter Schaden war, hast Du natürlich auch kein Sonderkündigungsrecht.

Nein, das hast Du nicht richtig verstanden. Nach einem
versicherten Schaden besteht für die Versicherung und für den
Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, egal ob der Schaden
reguliert wurde oder nicht.

Wurde die Regulierung mit der Begründung abgelehnt, dass es
kein versicherter Schaden war, hast Du natürlich auch kein
Sonderkündigungsrecht.

Wahrscheinlich hast Du recht, eine abschließende Beurteilung würde ich jedoch erst nach Blick in die konkreten Bedingungen vornehmen…

Wie Nordlicht schon sagte: das mit den Laufzeiten ist irgendwie unklar.

Eine Kdg nach Schaden ist auf jeden Fall nicht gerade „günstig“, weil der Beitrag so oder so bis Ende der Vers-Periode zu zahlen wäre. Du solltest den Beendigungstermin daher entsprechend wählen. Außerdem rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließen.

Was ist denn der Grund für den Wechselwunsch? Wenn der Vertrag „i. O.“ ist (Umfang und Beitrag), besteht ja kein Grund zur Panik. Aber das bleibt nmatürlich Dir überlassen…

Es sind zwei Verträge - Hausrat Versicherung und Haftpflicht Versicherung für Vermieter. Haftpflicht Versicherung ist vom 02.03.2005 bis 01.03.2010.

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Hallo,
weiter unten wurde ja bereits gesagt, dass kein Sonderkündigungsrecht bei nicht versicherten Schäden besteht. Ob der Fahrraddiebstahl aus dem Keller versichert war, geht aus dem Bedingungswerk hervor, und kann hier nicht so einfach geklärt werden.

Kurze Zusammenfassung:
Sie haben eine Hausratversicherung und eine Vermieterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, Laufzeit vom 02.03.2005 bis zum 01.03.2010.

Zum Vertrag Abschluß kam durch Übersehen von den
Daten!

Wie ist dieser Satz zu verstehen? Welche Daten wurden übersehen?
Vielleicht findet sich hier ein Ansatzpunkt. Außerdem wäre es gut zu wissen, warum Sie kündigen wollen.

Schön Grüße
Micha

Hallo Leute,

falls keine Möglichkeit wie „Kündigung im Schadenfall“ etc. möglich ist dann folgendes machen. Einfach zur nächsten Hauptfälligkeit z.B. den 01.01.2008 (wenn Ablauf 01.01.2010 ist) kündigen. Wenn die Gesellschaft nicht innerhalb 14 Tagen die Kündigung ablehnt, ist sie verpflichtet sie durchgehen zu lassen.

Hab ich schon sehr oft in der Arbeit gemacht. Ist leider ein Standardbrief den ich da immer wegschicke, daher kann ich grad nicht den Paragraphen durchgeben. Hole ich aber morgen nach.

Viele Grüße

Veronika

Solche Sichtweisen finde ich immer wieder interessant… ich könnte ja wetten, dass Du einer dieser „fanatischen“ Verbraucher bist, die sich ständig beklagen, wie unfairungerechtkundenunfreundlich Versicherungen sind. Dbei halten sie sich in der Regel mehr an die Vereinbarungen als Leute wie - Du.

Verstehe es nicht falsch, ich kenne Dich ja nicht… aber Deinen Rat finde ich „befremdlich“, zumal Du das offensichtloch generell so machst…

Es gibt dazu übrigens keinen §, sondern lediglich sog. „Richterrecht“, d. h. der BGH hat mal entschieden, das eine Kündigung zeitnah abgelehnt werden muss, ansonsten wirksam ist. Im entschiedenen Fall ging ea aber nach meiner Erinnerung um eine Kündigung durch einen Makler, der seine Vollmacht nicht vorgelegt hatte. Ob eine aus der Luft gegriffene Kündigung zwangsläufig auch „immer“ durchgeht, würde ich zumindest mit einem Fragezeichen versehen.

Hallo erstmal,

Solche Sichtweisen finde ich immer wieder interessant… ich
könnte ja wetten, dass Du einer dieser „fanatischen“
Verbraucher bist, die sich ständig beklagen, wie
unfairungerechtkundenunfreundlich Versicherungen sind. Dbei
halten sie sich in der Regel mehr an die Vereinbarungen als
Leute wie - Du.

Ach ja? Dann trau ich mich wetten das du einer dieser „Vertreter“ bist der Makler hasst weil diese einen 5-Jahres-Vertrag (den Vertreter ja zu gerne abschließen um den Kunden zu binden) immer wieder zum frühzeitigen zum auflösen bringen. Nichts für ungut, ich kenn dich ja nicht!

Verstehe es nicht falsch, ich kenne Dich ja nicht… aber
Deinen Rat finde ich „befremdlich“, zumal Du das
offensichtloch generell so machst…

Was ist da befremdlich? Dies machen wir nur mit dem Einverständnis des Kunden! Und zum Wohl des Kunden, wenn wir zu einer besseren Gesellschaft umdecken können. Also, brauchst nicht so zu schimpfen, wir machen nichts, was nicht erlaubt wäre!!

Es gibt dazu übrigens keinen §, sondern lediglich sog.
„Richterrecht“, d. h. der BGH hat mal entschieden, das eine
Kündigung zeitnah abgelehnt werden muss, ansonsten wirksam
ist. Im entschiedenen Fall ging ea aber nach meiner Erinnerung
um eine Kündigung durch einen Makler, der seine Vollmacht
nicht vorgelegt hatte. Ob eine aus der Luft gegriffene
Kündigung zwangsläufig auch „immer“ durchgeht, würde ich
zumindest mit einem Fragezeichen versehen.

Glaub mir, es geht immer durch wenn die Gesellschaft nicht zeitnah (innerhalb 18 Tagen sag ich jetzt einfach mal) ablehnt.

Viele Grüße,

Veronika

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Ach ja? Dann trau ich mich wetten das du einer dieser
„Vertreter“ bist der Makler hasst

Du liegst daneben: Ich komme aus der Makler-Ecke. Aus der seriösen.

Was ist da befremdlich? Dies machen wir nur mit dem
Einverständnis des Kunden! Und zum Wohl des Kunden, wenn wir
zu einer besseren Gesellschaft umdecken können. Also, brauchst
nicht so zu schimpfen, wir machen nichts, was nicht erlaubt
wäre!!

Du siehst Dich als Robin Hood… aber nur weil der Kunde es will, ist es seriös?!
Es kommt außerdem mehr auf den Vertrag/die Bedingungen an, weniger auf die Gesellschaft. Oder hast Du die Courtage-Vereinbarung im Sinn? Aber lassen wir das, ich glaube dass sich unere Sichtweisen vermutlich sonst gar nicht so groß unterscheiden.

Glaub mir, es geht immer durch wenn die Gesellschaft nicht
zeitnah (innerhalb 18 Tagen sag ich jetzt einfach mal)
ablehnt.

Im damaligen Fall war es m. E. eine Bearbeitungszeit von max. 3 Arb-Tagen, mit Postweg somit etwas mehr als eine Woche. Dass Du eine Kündigung generell auf dem Rechtsweg durchsetzen könntest, würde ich aber immer noch in Frage stellen. Wobei die Richter meist pro Kunde entscheiden, insofern mag Deine Einschätzung zutreffen.

Hallo, wie kann man eine Vericherung Vertrags Dauer 25.01.2005
bis 01.01.2010 vorzeitig kündigen? Ist das möglich und welche
Begründung?Zum Vertrag Abschluß kam durch Übersehen von den
Daten!
Danke für jede Antwort in Voraus!

Eine Beitragserhöhung ermöglicht auch ein Sonderkündigungsrecht.

Die Auflösung des Hausrats ebenfalls…

Vielleicht hast Du glück und die Haftpflicht erhöht zur nächsten Fälligkeit. Beides sind aber rechtlich unabhängige Verträge…