Ich war bis August 2010 hauptberuflich selbstständig und arbeite seit September wieder im Angestelltenverhältnis. Wer kann mir einen Rat geben, wie es mit den extra für die Selbstständigkeit abgeschlossenen Versicherungen aussieht, die ich nun so schnell wie möglich kündigen will. Beispielsweise habe ich u.a. einen „Rechtsschutz für Selbstständige“. Danke im Voraus für eure Ratschläge.
Guten Tag,
mit Wegfall des Risikos „Selbständigkeit“ können alle Versicherungen, die ausschließlich diesen Bereich abdecken kündigen. Hierfür die Gewerbeabmeldung und Kündigung an Ihre Versicherung senden.
Die Rechtsschutzversicherung kann problemlos in eine „normale“ Rechtsschutz ohne das Risiko der Selbständigkeit umgewandelt werden.
Eine etwaige Krankenversicherung kann selbstverständlich sofort gekündigt werden, wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sind. (Ebenfalls nachweisen, dass Sie nun pflichtversichert sind).
Lebensversicherungen in jeder Form bleiben mit einem Statuswechsel unberührt und können weitergeführt werden. Hierbei jedoch an die Gegebenheiten anpassen. Z.B. ist eine Rüruprente für einen Angestellten mit normalem Einkommen nicht die erste Wahl.
Viel Erfolg mit der neuen Herausforderung!
Grüße
Esser
Hallo,
eine Kündigung von Versicherungen ist immer abhängig von ihrer Art.
Eine Betriebshaftpflicht erlischt mit der Beendigung des Gewerbes.
Eine Rechtschutzversicherung für Selbständige erlischt dagegen nicht, denn diese wird in eine Rechtschutzversicherung für Arbeitnehmer umgewandelt. (geht im übrigen auch umgekehrt)und diese kann dann fristgerecht gekündigt werden.
Mal bei der Gesellschaft anfragen, die helfen da gern weiter.
VG René
Hallo,
die „Firmenversicherungen“ können rückwirkend zum Stichtag (Abmeldung des Gewerbes) aufgehoben werden. Kopie der Gewerbeabmeldung reicht als Nachweis.
Man spricht hier von einem „Risikofortfall“. Risiken die es nicht mehr gibt (Selbständigkeit) müssen nicht mehr abgedeckt werden und werden aufgehoben.
Bei der besagten Rechtsschutzversicherung kann es sein, dass Teil für „selbständige“ ausgeschlossen wird, der Privatrechtsschutz aber fortbesteht.
Viele Grüße
M.K.
Mit Aufgabe der Selbständigkeit das heißt das Gewerbe
austragen lassen ( Gewerbeschein)mit dieser Bestätigung
können Sie dann alle Versicherungen die auf die Selbständigkeit gelaufen sind abändern oder auch Kündigen den Vertrag aufheben.
Rechtschutz, Betriebshaftpflicht,PKV…
Sollten Sie hier noch Fragen haben gerne.
MFG B:B
Guten Morgen Roswitha,
Versicherungen für den geschäftlichen Bereich gelten solange, wie es das Geschäft gibt. Sende einfach die Kündigung mit der Gewerbeabmeldung an die Versicherung und bitte darum rückwirkend, spätestens aber zum Kündigungstermin abzurechnen. Das sollte unproblematisch passieren.
Gruss und schönen Nikolaus
hallo roswitha,
alle versicherungen, die auf grund der selbständigkeit abgeschlossen wurden, haben i.d.r. ein sonderkündigungsrecht, sollte die selbständige tätigkeit aufgegeben worden sein. dies bedingt meistens eine abmeldung im gewerbezentralregister, mitteilung an das finanzamt, meldungen an ihk etc. am besten mal in den agb der einzelenen verträge nachschauen, wie es dort geregelt ist oder den abschlussvermittler zu rate ziehen.
eine pauschale aussage ist hier nicht möglich. gruss, maxxler71
Wenn das versicherte Risiko wegfällt, in diesem Fall Anwalts- und Gerichtskosten von einem Rechtsstreit für einen Selbstständigen, dann hat man sofortiges Kündigungsrecht. Außerordentliches Kündigungsrecht hat man auch, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Für weiteren Rat bräuchte ich mehr Informationen. Wie lange bestehen bei wem welche Verträge? Was soll geändert werden?
Hallo Roswitha,
Die RS für Selbstständige kann umgewandelt werden in eine RS für Nicht-Selbstständige.
Weiterhin kommt es darauf an, welche Versicherungen noch im Detail bestehen.
Geschäfts- und Betriebshaftpflichtversicherung kann gekündigt werden wegen „Risikowegfall“.
Eine Krankenvollversicherung kann weitergeführt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Werden sie (noch) nicht erfüllt, kann diese umgewandelt werden in eine Anwartschaftsversicherung und/ oder in eine Krankenergänzungsversicherung (beim gleichen Versicherer). Unter Berücksichtigung der Vorversicherung können sich erhebliche Vorteile ergeben hinsichtlich des Beitrages und es muss u.U. nicht einmal mehr eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist prinzipiell die Kündigung die schlechteste Variante. Hier bitte noch einmal ganz genau beraten lassen. Es gibt dabei sehr viel zu beachten und man kann dabei sehr viel (Geld) verlieren. Je nachdem, welche Lebens- / Rentenversicherung eben besteht.
Viele Grüße
Winni
Hallo,
wenn ich das richtig auswendig weiss, wandelt sich die Rechtschutz in eine Privat-RS um. Jedenfalls benötigen die die Meldung. Berufs-Haftpflicht z.B. entfällt wegen Risikofortfall.
Viele Grüße
Andreas Berger
hallo schreibe die gesellschjaften an und lege gewerbeabmeldung vor wenn fortfall vom risiko kann auch der vertrag beendet werden-spätestens aber zum ende der zeitperiode / jahr
lg
ojoemisch
Eine Kündigung müsste möglich sein, weil die Selbstständigkeit ja weggefallen ist. Mit der Kündigung am besten einen Nachweis über das Ende der Selbstständigkeit mitschicken.
Schöne Grüße
Henry
Hallo,
alle Versicherungen, die sich auf Ihre Selbstständigkeit beziehen, können Sie wegen Risikowegfall außerordentlich kündigen.
Gilt diese außerordentliche Kündigungsrecht auch bei Verträgen in anderen Gebieten (z.B. einen Werbevertrag)?
MfG