ich habe vor kurzem online eine hundehaftpflicht in auftrag gegeben. die police habe ich am 21.02. erhalten.
da sich nun herausgestellt hat, dass mein partner allergisch auf den vierbeiner reagiert, werden wir den hund wieder abgeben muessen. somit moechte ich der versicherung nun widersprechen.
laut vertrag steht mir hierfuer eine frist von 14 tagen zur verfuegung.
gibt es etwas was ich bei dem schriftlichen widerspruch unbedingt beachten muss? muss ich zb den grund hierfuer benennen?
die versicherung hat außerdem den ersten jahresbetrag bereits eingezogen. muss ich diesen mithilfe des widerspruchs einfordern, oder kann ich auch einfach die moeglichkeit der lastschriftrueckgabe nutzen (ohne hiermit den reibungslosen ablauf des widerspruchs zu behindern)?
gibt es etwas was ich bei dem schriftlichen widerspruch
unbedingt beachten muss?
Dass er fristgerecht eingeht.
muss ich zb den grund hierfuer benennen?
Nein, aber es macht Deinen Widerspruch plausibler. Wenn Du die Abgabe des Hundes irgendwie belegen kannst (z.B. schriftliche erklärung des neunen Eigentümers) ist es noch besser.
die versicherung hat außerdem den ersten jahresbetrag bereits
eingezogen. muss ich diesen mithilfe des widerspruchs einfordern,
Ja kannst Du.
oder kann ich auch einfach die moeglichkeit der
lastschriftrueckgabe nutzen
Das wäre unfair, denn das kostet die Versicherung Gebühren und sie kann ja nichts dafür, dass Du dem Vertrag widersprechen mußt.
laut vertrag steht mir hierfuer eine frist von 14 tagen zur
verfuegung.
gibt es etwas was ich bei dem schriftlichen widerspruch
unbedingt beachten muss? muss ich zb den grund hierfuer
benennen?
Nein, keine Gründe notwendig, du kannst innerhalb vom 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen.
die versicherung hat außerdem den ersten jahresbetrag bereits
eingezogen. muss ich diesen mithilfe des widerspruchs
einfordern, oder kann ich auch einfach die moeglichkeit der
lastschriftrueckgabe nutzen (ohne hiermit den reibungslosen
ablauf des widerspruchs zu behindern)?
Der Versicherer muß dir i.d.R. innerhalb von 30 Tagen den Beitrag zurück erstatten. Der Anteilt der Prämien bis zum Eingang des Widerrufs gebührt jedoch den Versicherer.
Den Weg des Widerspuchs ist eine gangbare Möglichkeit.
Wenn Du den Hund leider Weggeben musst, dann wirst du hierüber sicherlich ein Stück Papier bekommen (Kaufvertrag/Schungsvertrag).
Diesen schickst Du an die Versicherung.
Mit Weggabe des Tieres ist der ein „Wagnisfortfall“ eingetreten. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Tage der Anzeige.
Doch nun zu Deiner Frage:
Eine Begründung bedarf es nicht. Sie kann in Textform erfolgen, z.B. eMail.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages am dem Du die Police bekommen hast. Den Erhalt der Police muss im Zweifel immer der Versicherer beweisen. Dies kann er oft nicht…
Wegen der Prämie würde ich mit der VErsicherung sprechen. Aber Achtung, oftmals „arbeiten“ die noch mit dem Geld ein paar Wochen. Also den Leuten eine Frist setzen: 7 Tage. Und wenn´s dann nicht da ist. Lastschrift platzen lassen.
Sonnige Grüße,
Jan
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