Versicherung will kündigung nicht anerkennen ?

hallo

laut dem neuen versicherugsgesetz darf man ja verträge nach 3 jahren laufzeit kündigen.

in einem fall ist es jetzt so das am 1.2.2007 eine versicherung abgeschlossen wurde auf 5 jahre laufzeit.

nun will derjenige der die versicherung hat diese zum 1.2.2010 kündigen ( also nach 3 bezahlten jahresbeiträgen ).

er teilt dies seiner versicherung mit, aber diese sagt es sei nicht zulässig und er müsse die 5 jahre bindungsfrist einhalten da er ja auf seine beiträge rabatt ( 5% ) bekommen hätte.

kann man nun kündigen, oder nicht ? wer ist im recht ?

gruss

kann man nun kündigen, oder nicht ? wer ist im recht ?

Das neue VVG ist da eindeutig, die Kündigung ist rechtens. Es gibt allerdings eine große Versicherung im Lande, die das nicht anerkennt (sie schenit es nötig zu haben). Da kann man dann klagen, billiger ist es sicherlich, die übrigen zwei Jahre „abzusitzen“ (worauf die Gesellschaft wahrscheinlich spekuliert).

Hi,

Da kann man
dann klagen, billiger ist es sicherlich, die übrigen zwei
Jahre „abzusitzen“ (worauf die Gesellschaft wahrscheinlich
spekuliert).

wieso ist das billiger? Wenn die Rechtslage eindeutig ist, muss dann nicht die Vers. die Prozesskosten tragen, da der Kunde ja offensichtlich gewinnen wird?

ms

Hi,

aber der Klageeinreichende muß zunächst in Vorleistung gehen. Die Gerichtskosten sind mit Klageeinreichung zu bezahlen, evtl. fordert der Anwalt auch einen Vorschuß.

Gruß
Tina

kann man nun kündigen, oder nicht ? wer ist im recht ?

/t/laufzeit-von-vertraegen-auf-3-jahre-begrenzt/4947203
/t/versicherung-kuendigen-nach-3-jahren/5013114

Gruß,
Max

Na dann hoffen wir mal dass er woanders entsprechend Rechtsschutzversichert ist^^