hallo
laut dem neuen versicherugsgesetz darf man ja verträge nach 3 jahren laufzeit kündigen.
in einem fall ist es jetzt so das am 1.2.2007 eine versicherung abgeschlossen wurde auf 5 jahre laufzeit.
nun will derjenige der die versicherung hat diese zum 1.2.2010 kündigen ( also nach 3 bezahlten jahresbeiträgen ).
er teilt dies seiner versicherung mit, aber diese sagt es sei nicht zulässig und er müsse die 5 jahre bindungsfrist einhalten da er ja auf seine beiträge rabatt ( 5% ) bekommen hätte.
kann man nun kündigen, oder nicht ? wer ist im recht ?
gruss