Versicherung will nicht voll haften!

Hallo,

ich habe da ein kleines Problem:

Am Donnerstag den 23. März hatte ich einen Verkehrsunfall. Ein junger Mann fuhr mir in meinen Fiat Punto (97er Modell).
Er drängte mich ab und fuhr noch auf den vorausfahrende Wagen auf.
Meine Beifahrerseite war lädiert, Achse und Lenkung hatten auch einen Schaden. Die Schuldfrage war auch schnell geklärt. Die Versicherung übernahm die Kosten der Reparatur. Die Reparatur übernahm ein
Fiatvertragshändler mit dazugehöriger Werkstatt. Da mein Wagen nicht mehr verkehrssicher war, wurde mir ein Leihwagen (Fiat Punto 99er Modell)zur Verfügung gestellt. Der Fiathändler arbeitet mit einer Autovermietung zusammen, so das ich mein Fahrzeug dort ließ und ein Leihwagen mitnahm. Der Sachverständige bezifferte den Schaden auf 4.300,–DM und eine Reparaturzeit von 5 Tagen.

Nun beginnt mein Problem. Donnerstags war der Unfall. Der Sachverständige begutachtete den Wagen am Freitag. Die Reparatur begann somit am Montag. Da Teile bestellt werden mußten verzögerte sich die Reparatur, so das ich den Wagen nicht Freitags (5 Tage nach Reparaturbeginn) sondern erst am Montag zurück bekam.

Der Leihwagen wurde von mir am gleichen Tag wieder zurückgegeben. So weit ist alles noch OK.
Am vergangen Freitag bekam ich Post von der gegnerischen Versicherung. Man hat die Reparaturkosten des Fiathändler ausgeglichen und der Autovermietung einen bestimmten Betrag für den Leihwagen erstattet.
Die Kosten wurde nur bis Freitag übernommen weil der Sachverständige in seine Gutachten nur diese 5 Tage als Reparaturzeit angab.
Samstags bekam ich nun Post von der Autovermietung in der stand, ich solle doch 400,–DM für die Restzeit /- kosten bezahlen.

Klar, damit bin ich nicht einverstanden. Jemand fährt mir ins Auto.
Ich habe nur Ärger und Laufereien und nun soll ich auch noch dafür Geld bezahlen.
Was soll denn der Scheiß?

Was kann ich dagegen unternehmen? Dummerweise bin ich nicht im
Autorechtschutz (wie z.B. ADAC), sonst würde ich eine Anwalt damit beauftragen. Übernimmt auch eine „normale“ Rechtschutzversicherung solche Fälle? Was kann ich überhaupt machen?

Ich für jeden Tip dankbar.

Viele Dank für die Mühe.

Frank

Hallo!
Hier könnte eine Bestätigung der Werkstatt
helfen, daß die Reparatur länger gedauert hat (schriftlich bestätigen lassen!)
Original an die Versicherung mit der Bitte
um schnelle Regulierung der restlichen Mietwagenkosten (Brief der Autovermietung
beilegen) . Zudem haben Sie Anspruch auf
eine Unkostenpauschale (DM 100?) Fordern Sie
diese ebenfalls ein - Überweisung auf Ihr Konto!
Leider gibt es in diesem Bereich immer wieder Probleme; es fängt schon damit an, wenn mit dem Mietwagen nicht mehr als durchschnittlich ca. 40 km täglich gefahren wurden - dann wäre das Taxi billiger gewesen als der Mietwagen und es könnte deshalb schon Abzüge geben.
Viele Grüße
Heinz

Nun beginnt mein Problem. Donnerstags war
der Unfall. Der Sachverständige
begutachtete den Wagen am Freitag. Die
Reparatur begann somit am Montag. Da
Teile bestellt werden mußten verzögerte
sich die Reparatur, so das ich den Wagen
nicht Freitags (5 Tage nach
Reparaturbeginn) sondern erst am Montag
zurück bekam.

Der Leihwagen wurde von mir am gleichen
Tag wieder zurückgegeben. So weit ist
alles noch OK.
Am vergangen Freitag bekam ich Post von
der gegnerischen Versicherung. Man hat
die Reparaturkosten des Fiathändler
ausgeglichen und der Autovermietung einen
bestimmten Betrag für den Leihwagen
erstattet.
Die Kosten wurde nur bis Freitag
übernommen weil der Sachverständige in
seine Gutachten nur diese 5 Tage als
Reparaturzeit angab.
Samstags bekam ich nun Post von der
Autovermietung in der stand, ich solle
doch 400,–DM für die Restzeit /- kosten
bezahlen.

Klar, damit bin ich nicht einverstanden.
Jemand fährt mir ins Auto.
Ich habe nur Ärger und Laufereien und nun
soll ich auch noch dafür Geld bezahlen.
Was soll denn der Scheiß?

Was kann ich dagegen unternehmen?
Dummerweise bin ich nicht im
Autorechtschutz (wie z.B. ADAC), sonst
würde ich eine Anwalt damit beauftragen.
Übernimmt auch eine „normale“
Rechtschutzversicherung solche Fälle? Was
kann ich überhaupt machen?

Ich für jeden Tip dankbar.

Viele Dank für die Mühe.

Frank

Hallo Frank,
als Unfallbeteiligter haben Sie immer das Recht, einen Anwalt einzuschalten, insbesondere dann, wenn die Versicherung nicht regulieren will; die Kosten des Anwaltes sind immer von der Versicherung zu tragen, wenn Ihnen keine „Mitschuld“ angelastet wurde.
Selbstverständlich haben Sie das Recht, auch am Wochenende ein Fahrzeug fahren zu dürfen und für Sie ist das Leihfarzeug so lange zu nutzen, wie Ihnen Ihr PKW nicht zur Verfügung steht.
Ich hatte -6- Wochen einen Leihwagen, weil der Autohändler ein Ersatzteil nicht geliefert bekam; hier half schnell und unkompliziert der Rechtsanwalt, der noch einige zusätzliche Märker bekam, von denen ich nicht wußte, dass ich darauf Anspruch hatte.
Im Telefonbuch - Gelbe Seiten - Rechtsanwälte und dort ggf. unter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“

MfG
Peter

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Einmal das Wort ‚Anwalt‘ erwähnen - hilft oft (oT)

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Hallo Frank,

ich wette, Du bekommst auch die Kosten für die restliche Mietdauer erstattet. Sofern die längere Nutzungszeit berechtigt war (und so sieht es ja durch die längere Lieferung der Ersatzteile aus) wird das auch funktionieren, ohne das Du gleich mit einem Anwalt um die Ecke kommst, dessen Kosten du unter Umständen aus Gesichtspunkten der Schadenminderungspflicht selbst tragen musst.

Ich gehe dabei davon aus, dass Du bei dem Mietwagenunternehmen eine Abtretungserklärung unterschrieben hast.
Das bedeutet, die Rechnung wird der gegnerischen Versicherung direkt zugestellt.

Nun überleg mal:
Der Versicherung liegt ein Gutachten vor, welches eine Reparaturzeit von 5 Tagen vorsieht. Die Mietwagenfirma stellt eine Rechnung über eine längere Nutzungsdauer aus.
Woher, wenn nicht von Dir, soll nun die Versicherung das mit der Lieferzeit der Ersatzteile wissen (nachfragen wird die Versicherung deshalb nicht extra, muss sie auch nicht. Die Versicherung muss Dich nicht fragen, sondern Du musst Deine Ansprüche per Nachweis geltend machen!)?

Also, lass Dir das von der Werkstatt und ggf. von dem Sachverständigen bestätigen, informier die Versicherung unter Vorlage der Bestätigung und Du wirst sehen, der Rest wird auch bezahlt - ganz ohne Anwalt und ohne weitere Kosten (auch von der, wie Du vorurteilsgeprägt meinst, Sch…-Versicherung).

Wetten das!?

Gruß
WALTER

ich wette, Du bekommst auch die Kosten
für die restliche Mietdauer erstattet.

auf jeden fall

Sofern die längere Nutzungszeit
berechtigt war (und so sieht es ja durch
die längere Lieferung der Ersatzteile

die verzögerung der lieferung von ersatzteilen gehört nun mal zur reparatur des unfallschadens, also muß auch für diese zeit der mietwagen von der gegnerischen versicherung bezahlt werden

Ecke kommst, dessen Kosten du unter
Umständen aus Gesichtspunkten der
Schadenminderungspflicht selbst tragen
musst.

es gab bereits mehrere urteile (allerdings nur amtsgerichte) daß man aus gründen der „waffengleichheit“ immer und sofort einen anwalt nehmen kann und diesen mit dem geltendmachen der ansprüche an die versicherung beauftragt

sich nix gefallen lassen!
wird schon klappen :smile:

Hi,

wie Walter ja schon ausgeführt hat weiss die Versicherung womöglich garnichts von den besonderen Umständen. Ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter und Nachreichung der Bestätigung von Werkstatt/Sachverständigem reicht vermutlich völlig aus. Da es ja jetzt nur noch um etwa 400 DM geht und nicht mehr um einige 1000 läuft man Gefahr den Anwalt selbst zahlen zu müssen wenn man sich nicht zuerst um eine gütlich Einigung bemüht (Schadensminderungspflicht). Vermutlich erkennt die Versicherung die 400 Mark ohne weiters an, stellt sich dann aber auf den Standpunkt der Anwalt sei überflüssig gewesen und nun muss man für die Anwaltskosten klagen. Also erstmal mit dem Sachbearbeiter reden.

Max

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

den besonderen Umständen. Ein Telefonat
mit dem Sachbearbeiter und Nachreichung
der Bestätigung von
Werkstatt/Sachverständigem reicht
vermutlich völlig aus. Da es ja jetzt nur

das mag bei leuten ausreichen die ihre rechte kennen und an einen vernünftigen sachbearbeiter geraten.
viele sind aber obrigkeitsgläubig und geben sich mit einer gekürzten erstattungssumme zufrieden. nach dem motto „na die bei der versicherung werden das schon richtig gemacht haben, die machen schließlich jeden tag sowas“

noch um etwa 400 DM geht und nicht mehr
um einige 1000 läuft man Gefahr den
Anwalt selbst zahlen zu müssen wenn man
sich nicht zuerst um eine gütlich
Einigung bemüht
(Schadensminderungspflicht). Vermutlich
erkennt die Versicherung die 400 Mark
ohne weiters an, stellt sich dann aber
auf den Standpunkt der Anwalt sei
überflüssig gewesen und nun muss man für
die Anwaltskosten klagen. Also erstmal
mit dem Sachbearbeiter reden.

daß sie es anerkennt weiß man halt vorher nicht :wink:
ob es um 1 mio geht oder ne mark bzw n halben euro: ein anwalt kennt fristen (die der laie gerne mal versäumt und futsch ist sein anspruch), kann auf sonstige ansprüche aufmerksam machen und erledigt den ganzen schriftverkehr.
bloß weil die versicherung sich auf den standpunkt stellt ein anwalt sei überflüssig gewesen muß dem noch lange nicht so sein. klären kann das nur ein gericht. manchmal raten versicherungen sogar von einem anwalt ab mit dem hinweis man könnte auf den kosten sitzenbleiben. sollte ich mal so einen „gutgemeinten rat“ kriegen würde das am selben tag beim staatsanwalt aufm tisch liegen.

Also nochmal von vorne:

Die Versicherung hat alle Kosten anstandslos bezahlt bis auf 4 Tagessätze für den Mietwagen, weil laut Gutachten die Reparatur die 4 Tage kürzer dauerte. Da würde ich zunächst einmal von einem Missverständnis ausgehen und nachfragen.
Des weiteren habe ich selbstverständlich mir bei meinem letzten unverschuldeten Verkehrsunfall einen Anwalt genommen. Ich stand in der Kneipe mit 3 Freunden, alle Anwälte, einer Leiter der Rechtsabteilung bei einer großen Versicherung und hätte nur weglaufen können um kein Mandant zu werden. Verkehrssachen sind für Anwälte sehr lukrativ. Wenig Arbeit und sicheres Geld weil die Versicherungen in einer schlechten Position sind. Dadurch war die Sache damals für mich sehr viel komfortabler. Ich mußte mich um nichts kümmern und mein Anwalt hat um jede Mark gefeilscht. Gezahlt hat Ihn - bei Reparaturkosten von 11000,- - selbstverständlich die Versicherung. Das ganze war also für mich eine Frage des Komforts und nicht der dumpfen ANgst die Versicherung könnte mich über den Tisch ziehen.
Hier liegt der Fall aber anders. Es geht ja nur noch um eine relativ geringfügige Restsumme. Da muß man zumindest vorher mal nachfragen. Wenn die Versicherung dann nicht zahlen will kann immer noch der Gang zum Anwalt angetreten werden.

Max

P.S. An den ursprünglichen Fragesteller: Sage dem Sachbearbeiter auch daß Du Anspruch auf 100,- Aufwandspauschale hast.

…mit anderen Worten,

scheint es am besten zu sein, immer sofort einen Anwalt einzuschalten und den alles machen zu lassen. Es ist zwar fuer die Versicherung die teuerste Leosung, aber wenn man die Regulierungspraxis mancher Versicherung betrachtet, und den Mehr-Aerger, den die Sache so mitbringt, unausweichlich.

Seit ich das erstemal einen Verkehrunfall hatte, weiss ich, dass man (wenn manns selbst macht) etwas mehr von der gegnerischen Versicherung fordern muss, als einem zusteht. Erst dann kann der Sachbearbeiter ein bischen streichen (!), steht in der Versicherung gut da, und man bekommt letztendlich, was man bei ‚normaler‘ regulierung sowieso erhalten haette. \

Fordert man den normalen Betrag (wie hier geschehen…), streicht der Sachbearbeiter auch (davon haengt ja offensichtlich sein Wohl ab) und der Aerger faengt an.

gruss
wl

scheint es am besten zu sein, immer
sofort einen Anwalt einzuschalten und den
alles machen zu lassen.

Das würde ich auch so sehen, vorrausgesetzt die Schadnehöhe überschreitet Bagatellwerte.

Seit ich das erstemal einen Verkehrunfall
hatte, weiss ich, dass man (wenn manns
selbst macht) etwas mehr von der
gegnerischen Versicherung fordern muss,
als einem zusteht. Erst dann kann der
Sachbearbeiter ein bischen streichen (!),
steht in der Versicherung gut da, und man
bekommt letztendlich, was man bei
‚normaler‘ regulierung sowieso erhalten
haette. \

Fordert man den normalen Betrag (wie hier
geschehen…), streicht der Sachbearbeiter
auch (davon haengt ja offensichtlich sein
Wohl ab) und der Aerger faengt an.

gruss
wl

Ich hatte auch mal einen unverschuldeten Unfall ohne Anwalt reguliert. Der
Sachverständige war von der Versicherung (Allianz) in dem dortigen
Schadenzentrum. Reguliert würde äußerst großzügig und schnell.

Ein weiteres. Mittlerweile dürfte sich auch allgemein herumgesprochen haben daß praktisch alle Versicherungen in der KFZ-Haftpflicht Verluste machen. Das liegt natürlich auch an der Regulierung.
Beispiel: mein letzter Unfall.
Ich stand seit einigen Sekunden vor einer roten Ampel, als mir jemand mit ca. 20 km/h auffuhr. Er hatte gepennt. Ich hatte den Fuß von der Bremse, bin also meinem Vordermann auch noch leicht aufgefahren. Eigentlich keine große Sache. Kosten:
Reparatur: 11000,-
Sachverständiger: 1200,-
Anwalt: 1500,-
Nutzungsausfall: 2800,-
Wertminderung: 1500,-
alles ca. Werte.
Summe: 18000,-
Mein Vordermann:
Reparatur: 4000,-
Sachverständiger: 700,-
Anwalt: 800,-
Nutzungsausfall/Leihwagen: 1500,-
Wertminderung: 1000,-
Summe: 8500,- (ungefähr)
Gesamtschaden: 26500,-
Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt: ca 1500,-
Kosten für die Versicherung: 25000,-

Und so werden die meisten Unfälle reguliert. Das ginge auch preiswerter. Und letzlich zahlen wir alle es ja über die Prämien.

Max

Hallo zusammen,

ich arbeite selbst in der Schadenregulierung.
Der Geschilerte Fall ist doch wohl eindeutig: der Versicherer zahlt die Dauer gemäß Gutachten. In den meisten Reparaturrechnungen steht nämlich keine Reparaturdauer drin.
Normalerweise fragt jetzt der Vermieter den Versicherer und der VErsicherer fragt dann die Werkstatt.
eigentlich solltest Du davon nix mitbekommen.
Hier hat also entweder Dein Vermieter gepennt oder der Versicherer hat zu wenig zu tunund will sich beschäftigen.

Bei der geringen Zeitdifferenz steht der Betrag Dir 100%ig zu!!!

Gruß
Florian

Hallo!
Hier könnte eine Bestätigung der
Werkstatt
helfen, daß die Reparatur länger gedauert
hat (schriftlich bestätigen lassen!)
Original an die Versicherung mit der
Bitte
um schnelle Regulierung der restlichen
Mietwagenkosten (Brief der Autovermietung
beilegen) . Zudem haben Sie Anspruch auf
eine Unkostenpauschale (DM 100?) Fordern

die Pauschale richtit sich nach dem Gerichtsbezirk und beträgt so 30-60 DM !
Höhere Kosten müssen meist per Beleg geltend gemacht werden.

Leider gibt es in diesem Bereich immer
wieder Probleme; es fängt schon damit an,
wenn mit dem Mietwagen nicht mehr als
durchschnittlich ca. 40 km täglich
gefahren wurden - dann wäre das Taxi
billiger gewesen als der Mietwagen und es
könnte deshalb schon Abzüge geben.

Die Aussage ist richtig… schließlich geht es ja auch darum, den Schaden wieder zu richten… es geht hier nicht um Bereicherung (jedenfalls sollte es das nicht)

Gruß
Florian