Versicherung will nicht zahlen

hallo

ein autofahrer bekommt einen steinschlag in die windschutzscheibe. dort reisst die scheibe zwar langsam, aber sicher immer weiter auf.

er lässt nun diese scheibe bei einem spezialisten auswechseln und gibt dort seine versicherungsdaten zur abrechnung ( teilkasko ) an.

wenig später bekommt er von seiner versicherung post inder drin steht das sie nicht zahlen wollen. grund sei die nicht mehr nachvollziehende defekte scheibe ( hat anscheinend der händler gleich vernichtet nachdem einbau ).

nun soll man die komplette scheibe selbst zahlen.

der autofahrer will das nicht auf sich sitzen lassen, da es ja nicht sein problem ist was der scheibenspezialist mit seiner alten scheibe macht.

wer bekommt nun im falle eines rechtsstreits recht ?

gruss

Hi,
ich gehe mal davon aus, dass der Schaden vor der Reparatur dem Versicherer gemeldet wurde

er lässt nun diese scheibe bei einem spezialisten auswechseln
und gibt dort seine versicherungsdaten zur abrechnung (
teilkasko ) an.

Also die Schaden-Nummer.

wenig später bekommt er von seiner versicherung post inder
drin steht das sie nicht zahlen wollen. grund sei die nicht
mehr nachvollziehende defekte scheibe ( hat anscheinend der
händler gleich vernichtet nachdem einbau ).

Die Agentur des Versicherers vor Ort hat sicher ein Foto, bzw. die defekte Scheibe gesehen.

nun soll man die komplette scheibe selbst zahlen.

Versteh ich nicht

…da es ja
nicht sein problem ist was der scheibenspezialist mit seiner
alten scheibe macht.

So wie es aussieht ist es aber sein Problem.

wer bekommt nun im falle eines rechtsstreits recht ?

Die Erfordernis eines Rechtsstreits sehe ich hier (noch) nicht. Red einfach mal mit deiner Agentur, was die dazu meint.

Gruß Keki

hallo

er lässt nun diese scheibe bei einem spezialisten auswechseln
und gibt dort seine versicherungsdaten zur abrechnung (
teilkasko ) an.

das ist normal.

wenig später bekommt er von seiner versicherung post inder
drin steht das sie nicht zahlen wollen. grund sei die nicht
mehr nachvollziehende defekte scheibe ( hat anscheinend der
händler gleich vernichtet nachdem einbau ).

für eine normale windschutzscheibe wäre das in der schadenversicherung völlig unnormal. kein mensch läßt ohne grund eine windschutzscheibe austauschen.

wenn die versicherung aber eine teurere besondere (z.b. mit farbigem oberen rand, soweit nicht standard) bezahlen soll, dann will sie den nachweis, dass eine solche auch vorhanden war.

… anderenfalls wird gerne unterstellt, der versicherungsnehmer habe aus seinem wunsch nach einer verbesserung einen versicherungsfall gemacht. (=versicherungsbetrug)

… da es ja
nicht sein problem ist was der scheibenspezialist mit seiner
alten scheibe macht.

bei einer verbesserung, die über die wiederherstellung eines fehlerfreien zustandes hinaus geht, sehr wohl!

lg dev

der autofahrer will das nicht auf sich sitzen lassen, da es ja
nicht sein problem ist was der scheibenspezialist mit seiner
alten scheibe macht.

Es ist aber sein Problem, dass er seiner Versicherung den Schaden nicht mehr plausibel machen kann. Wie ich das hier lese, erfolgte vor der Reparatur keine Schadesmeldung. Der Versicherungsnehmer hat es auch nicht für nötig befunden, den Schaden zu fotographieren.

wer bekommt nun im falle eines rechtsstreits recht ?

Ich vermnute, die Versicherung. Hier wurden Obliegenheiten des Versicherungsnehmers verletzt.

der autofahrer will das nicht auf sich sitzen lassen, da es ja
nicht sein problem ist was der scheibenspezialist mit seiner
alten scheibe macht.

wer bekommt nun im falle eines rechtsstreits recht ?

Hallo,
klarer Grundsatz: Nachweispflichtig für die Existenz des Schadens ist der Versicherungsnehmer. Er stellt ja auch die Ansprüche.

Du merkst, es ist eben nicht das Problem des Scheibenspezialisten, sondern des Versicherungsnehmers, wenn er von seiner Versicherung Geld sehen möchte.

Ist kein Nachweis möglich (Zeugen, Fotos, usw.) sieht´s schlecht aus. Ist meiner Meinung nach zwar eher ungewöhnlich, dass man sich wg. eines Glasschadens vor Gericht sieht, aber das war ja nicht die Frage…
Gruß
Andreas

nicht gemeldet

Es ist aber sein Problem, dass er seiner Versicherung den
Schaden nicht mehr plausibel machen kann. Wie ich das hier
lese, erfolgte vor der Reparatur keine Schadesmeldung. Der
Versicherungsnehmer hat es auch nicht für nötig befunden, den
Schaden zu fotographieren.

hallo

ja, der schaden wurde nicht vorher gemeldet. ist ja auch nicht zwingend notwendig, da ja der reparierer sich mit den versicherung in verbindung setzt

gruss

ja, der schaden wurde nicht vorher gemeldet. ist ja auch nicht
zwingend notwendig, da ja der reparierer sich mit den
versicherung in verbindung setzt

Der Versicherungsnehmer ist für die ordentliche Schadensmeldung verantwortlich. Wenn ihm ein anderer das abnimmt und ordentlich macht ist das schön, aber man sollte sich nicht darauf verlassen.