hallo
ein autofahrer bekommt einen steinschlag in die windschutzscheibe. dort reisst die scheibe zwar langsam, aber sicher immer weiter auf.
er lässt nun diese scheibe bei einem spezialisten auswechseln und gibt dort seine versicherungsdaten zur abrechnung ( teilkasko ) an.
wenig später bekommt er von seiner versicherung post inder drin steht das sie nicht zahlen wollen. grund sei die nicht mehr nachvollziehende defekte scheibe ( hat anscheinend der händler gleich vernichtet nachdem einbau ).
nun soll man die komplette scheibe selbst zahlen.
der autofahrer will das nicht auf sich sitzen lassen, da es ja nicht sein problem ist was der scheibenspezialist mit seiner alten scheibe macht.
wer bekommt nun im falle eines rechtsstreits recht ?
gruss