mal angenommen jemand möchte eine Rentenversicherung vorzeitig auflösen und sich das Geld auszahlen lassen.
Derjenige hat Kontakt mit der Versicherung aufgenommen und diese teilte ihm mit, dass sie die Original-Lohnsteuerkarte zur Auszahlung benötige.
Ist man dazu verpflichtet der Versicherung die Original-Lohnsteuerkarte auszhändigen (in diesem hypothetischen Fall liegt eine Kopie der Versicherung bereits vor, diese akzeptiert sie jedoch nicht)?
Was ist wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte nicht herausgeben will und das zuständige Finanzamt nur eine Karte mit Steuerklasse 6 ausstellen will?
Guten Tag Sylvie,
zu Frage 1: Nein.
zu Frage 2: Nix ist.
Da Sie sich nicht nach Gründen oder Hintergründen für dieses oder
jenes erkundigen, gehe ich davon aus, dass die Fragen erschöpfend
beantwortet sind. Man soll ja auch - wenn ich Sie richtig verstanden habe - nicht die Zeit verschwenden, indem man sich dem Verständnis
von Dingen zuwendet, für die es genug Leute gibt, die weniger belichtet sind.
Gruß
Günther
man sich Dingen zuwendet
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Derjenige hat Kontakt mit der Versicherung aufgenommen und
diese teilte ihm mit, dass sie die Original-Lohnsteuerkarte
zur Auszahlung benötige.
Das habe ich noch nie gehört. Kann es sich da um ein Mißverständnis handeln ?
Falls die Versicherung einen Steuerabzug ausrechnen will oder muß, kann sie wohl kaum auf der Steuerkarte bestehen, die beim Arbeitgeber liegt.
Was ist wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte nicht
herausgeben will und das zuständige Finanzamt nur eine Karte
mit Steuerklasse 6 ausstellen will?
Dann muß man das so hinnehmen und die zuviel bezahlte Steuer über eine Einkommensteuererklärung zurückholen.
@Nordlicht: Erst Mal vielen Dank für Deine Antwort. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer das von der Versicherung „Schwarz auf Weiß“, dass das Original benötigt wird (eine Begründung dazu gibt es nicht).
Mir persönlich fällt auch beim besten Willen kein triftiger Grund ein, warum jemand ausgerechnet einer Versicherung seine Original-Lohnsteuerkarte zukommen lassen sollte.
@Günther: Tut mir leid, aber ich kann Deinen Ausführungen nicht so ganz folgen. Besonders hilfreich war das jedenfalls nicht…