Versicherung wollte nicht Wertminderung zahlen, weil: "„da nur
Stoßfängererneuert wurde und es sich hierbei um schraubbare Teile handelt“.
Ist es richtig?!
Versicherung wollte nicht Wertminderung zahlen, weil:
""da nur
Stoßfängererneuert wurde und es sich hierbei um
schraubbare
Teile handelt".
Ist es richtig?!
Hallo,
grundsätzlich hat das mit der Technik des Fahrzeug nur
sehr wenig zu tun. Deshalb lautet ja auch die korrekte
Bezeichnung „merkantiler Minderwert“ im Sprachgebrauch
Wertminderung. Voraussetzung für diesen merkantilen
Minderwert ist, dass beim Verkauf des Fahrzeugs
aufgrund des Unfalls vom Käufer voraussichtlich ein
Nachlass am Kaufpreis verlangt wird. dieser Nachlass
soll durch die Wertminderung, die die Versicherung zu
tragen hat ausgeglichen werden. Die Wertminderung wird
von „Ihrem Sachverständigen“ in seinem Gutachten
ausdrücklich ausgewiesen ggf. auch verneint. Wenn Sie
allerdings einen Versicherungssachverständigen mit der
Begutachtung Ihres Fahrzeugs beauftragt haben, wird der
die Wertminderung wohl etwas versicherungsfreundich mit
einer nicht zutreffenden Begründung (siehe oben) zu
Ihrem Nachteil verneinen oder „verniedlichen“.
Mfg
Walter Dettinger