Mein Vermieter hat eine Versicherung abgeschlossen für Schneedienst. Es wurde umgesetzt auf die Mieter 12,85 jeden Monat. Ich muss sagen es schneit nie ,selten und glatt ist das auch nicht.( Duisburg) Jetzt frage ich auch soll ich zahlen ? Danke für eine Antwort.
Heidelore49
Was auch immer eine Schneedienstversicherung ist: die Kosten für den Winterdienst gehören zu den Kosten der Straßenreinigung und die können nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden.
Im übrigen spielt es keine Rolle, ob Du der Ansicht bist, daß es in Duisburg nicht schneit oder selbst dann, wenn es schneit, nicht glatt ist. Tatsache ist, daß Schnee geräumt werden muß, wenn er da ist.
Gruß
C.
Keine Gute Antwort!!! Heidelore49
Wenn Du eine Antwort wolltest, die Deine Meinung bestätigt, dann hättest Du das dazuschreiben müssen. Ist halt nur blöd, wenn die Realität anders aussieht.
Hallo! So war das nicht gemeint! 27 Jahre wohne ich da ,gab wenig Schnee. Meisten habe ich dann gefegt oder den Sand von anderen weggenommen. Jetzt hat der Vermieter eine Versicherung beauftragt . Ist ja gut ,aber das Salz muss ich wegnehmen weil alles voll Salz ist. Am Haus und in der Türe, fegt die Stadt nicht. Ich putze die Treppen. Ich habe mehr Arbeit und muss noch bezahlen.
Nicht böse sein !!! L.G. Heidelore49
Genau: meistens. Passieren kann aber immer was, und dann ist der Vermieter dran mit Schadensersatzzahlungen. Sogar dann, wenn er einen Plan für die Mieter bezüglich Schneeräumen gemacht hat - er müsste das nämlich auch noch kontrollieren. Und was ist mit älteren Mietern, die gar nicht mehr Schneeräumen können?
Ich würde mich als Vermieter auf sowas auch nicht einlassen. Wenn er ein Unternehmen damit beauftragt hat, ist er nämlich aus dem Schneider. Und hat nicht mal Aufwand damit.
Btw., die Schneeräumer kalkulieren selbstverständlich auch ein, wie oft sie raus müssen. Weshalb die Kosten in München völlig anders sind als in Duisburg. Hast Du Dir schon mal überlegt, wie lange auch nur einmal Räumen dauert und was das dann kostet? Unter der Berücksichtigung, dass das Unternehmen Maschinen und Leute dafür vorhalten und diese zum Haus bringen muss? Dass Lohnnebenkosten anfallen? Und selbstverständlich auch für eine Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt werden will?
Gruß
anf
Hallo ! Hast Recht ! Man muss sich mal in den Vermieter versetzen, wir würden das auch so machen. Danke ! Denn wen man jemanden kennt und den das erzählt, der gibt ein immer Recht. Ich bezahle. L. G. Heidelore49
Hallo,
nun habe ich ja lange genug in Düsseldorf gewohnt, um sagen zu können, daß „wenig“ sehr relativ ist. So hat fast im gesamten Dezember 2010 Schnee gelegen und ganz besonders viel über die Weihnachtsfeiertage. 2014 lag um Silvester Schnee und auch 2008, 2009 und 2011 gab es einen oder mehrere Tage mit Schneefall, der auch liegengeblieben ist. Auch wenn das natürlich nichts im Vergleich z.B. mit dem Alpenvorland ist, so besteht da auch - oder ganz besonders (weil es nämlich nicht Normalität gehört) - Räumpflicht.
Wenn sich da einer die Haxen bricht, kann man nicht darauf verweisen, daß es ja nur ein Tag war, an dem Schnee lag, der nicht geräumt wurde. Dann ist man als Eigentümer in der Pflicht und nach einem vermeidbaren Unfall kann daraus auch schnell mal eine erhebliche finanzielle Verpflichtung erwachsen, die einen auch mal in die Nähe des Ruins führen kann. Insofern muß der Vermieter schon aus Eigenschutz dafür sorgen, daß der Schnee zu den vorgeschriebenen Zeiten geräumt wird.
Was auch immer die erwähnte Versicherung sein soll.
Gruß
C.