Versicherung zahlt Echtholzparkett nicht voll

Hallo,

ich habe an einen Versicherungsexperten unter Euch !

Nach einem masiven Wasserschaden (Leitungswasserschaden)
war mein Keller unter Wasser.

Die Versicherung zahlte die Trocknung im Rahmen der
Gebäudehaftpflicht zu 100 !

Aber bei meinem Echtholzparkett wollen die Herren nur
den Satz von 30 Euro pro qm zahlen.

Weiss jemand ob das Rechtens ist weil die Gebäudeversicherung meines wissens zu 100 Prozent bezahlt
(Im gegensatz zur Haftpflicht die nur den Zeitwert erstattet)

MfG Jürgen

Hallo,

Servus,

Nach einem masiven Wasserschaden (Leitungswasserschaden)
war mein Keller unter Wasser.

Die Versicherung zahlte die Trocknung im Rahmen der
Gebäudehaftpflicht zu 100 !

Aber bei meinem Echtholzparkett wollen die Herren nur
den Satz von 30 Euro pro qm zahlen.

Weiss jemand ob das Rechtens ist weil die Gebäudeversicherung
meines wissens zu 100 Prozent bezahlt
(Im gegensatz zur Haftpflicht die nur den Zeitwert erstattet)

Richtig, grundsätzlich sind die Wiederherstellungskosten versichert.
Werden die „30 Euro“ seitens des Versicherers irgendwie begründet?

Mutmaßliche Begündungen könnten sein: tatsächliche Wiederherstellungskosten, zu niedrige Versicherungssumme, fehlender Unterversicherungsverzicht, Quotelung wegen grober Fahrlässigkeit usw.

Es bringt ja nichts hier zu mutmaßen, wenn die Lösung ggf. schon mitgeteilt wurde.

MfG Jürgen

VG
U. Wolff

Hallo Jürgen,

Hallo,

ich habe an einen Versicherungsexperten unter Euch !

Nach einem masiven Wasserschaden (Leitungswasserschaden)
war mein Keller unter Wasser.

Die Versicherung zahlte die Trocknung im Rahmen der
Gebäudehaftpflicht zu 100 !

100 ! was ist das % oder € ?

Aber bei meinem Echtholzparkett wollen die Herren nur
den Satz von 30 Euro pro qm zahlen.

Echtholzparkett im Keller ist schon etwas eigenartig.
Handelt es sich hier wirklich um einen Keller, oder um Wohnräume im Untergeschoß ?

Weiss jemand ob das Rechtens ist weil die Gebäudeversicherung
meines wissens zu 100 Prozent bezahlt.

Kann man pauschal nicht beantworten, da wir die Versicherungsbedingungen nicht kennen.

(Im gegensatz zur Haftpflicht die nur den Zeitwert erstattet)

MfG Jürgen

Gruß Merger

Hi

Nach einem masiven Wasserschaden (Leitungswasserschaden)
war mein Keller unter Wasser.

Die Versicherung zahlte die Trocknung im Rahmen der
Gebäudehaftpflicht zu 100 !

Das war zu erwarten.

Aber bei meinem Echtholzparkett wollen die Herren nur
den Satz von 30 Euro pro qm zahlen.

Kann es vielleicht sein das der Keller als Wohnraum genutzt wurde und dies der Versicherung nicht angegeben wurde? Vielleicht wurde der keller auch nach Abschluss der Versicherung ausgebaut und es wurde versäumt dies der Versicherung mitzuteilen.

Weiss jemand ob das Rechtens ist weil die Gebäudeversicherung
meines wissens zu 100 Prozent bezahlt
(Im gegensatz zur Haftpflicht die nur den Zeitwert erstattet)

Die Gebäudeversicherung ersetzt beim richtigen Versicherungsschutz den gleitenden Neuwert.

Schau mal in deine Police und überprüfe mal was ich oben angemerkt habe, ich glaube da liegt der Hund begraben.

Grüße

Zahao

Nein hat die Versicherung nicht begründet,
der Schadensregulierer der DEVK hat mit nur mitgeteilt das sie für Laminat 15 euro und für Parkett 30 Euro leisten.

Hab ich erst mal so hingenommen da ich wenig Erfahrung darin habe und wollte mich hier erstmal schlau machen bevor ich Ihn noch mal anspreche.

In meinen Unterlagen finde ich nichts von diesen Leistungssätzen.

Einen Echtholzparkett für 30 Euro bekomm ich vom Fachbetrieb natürlich auch nicht gelegt.

MfG Jürgen

Nein hat die Versicherung nicht begründet,
der Schadensregulierer der DEVK hat mit nur mitgeteilt das sie
für Laminat 15 euro und für Parkett 30 Euro leisten.

In meinen Unterlagen finde ich nichts von diesen
Leistungssätzen.

Dann würde ich das auch so nicht akzeptieren. Ggf. noch einmal mit Fristsetzung (Textforem oder Schriftform)nachhaken, auf welcher Grundlage hier eine pauschale Abrechnung ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Wiederherstellungskosten erfolgen soll. Nötigenfalls anwaltliche Hilfe einholen - die meisten Rechtsschutzversicherer bieten ja die kostenlose Hotline für eine erste juristische Einschätzung an. Vielleicht kannst Du die Antwort hier einstellen.

Einen Echtholzparkett für 30 Euro bekomm ich vom Fachbetrieb
natürlich auch nicht gelegt.

Natürlich nicht.

MfG Jürgen

VG
U. Wolff