Versicherung zahlt nach Hundebiss nicht was tun?

Hallo!
ich bin Ende Oktober 2010 beim Hundesitten vom Hund meiner Mutter in die rechte Hand gebissen worden, der Hund hatte durch einen lauten Knall Panik bekommen und ich wollte ihn aufhalten bevor er auf die Straße rennen kann. Dabei ist er eben erschrocken und hat rumgeschnappt.
Ich bin am nächsten Tag ins Krankhenaus weil die Chirurgin keinen Termin frei hatte und im Krakenhaus haben die festgestellt dass die Sehne getroffen wurde und eine halbe Stunde später lag ich schon im OP. 2 Tage später bin ich entlassen worden und bin seit der Entlassung beim Hausarzt in Behandlung. Den Vorfall haben wir der Hundehaftpflicht meiner Mutter geschcikt welche auch mordsmässig Unterlagen angefordert hat und diese hat sie nun endlich vergangene Woche vollständig vorliegen gehabt und mir dann mitgeteilt dass sie mir nur 1500€ Schmerzensgeld zahlen. Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass ich selbständig bin, als Schneidermeisterin und alleine einen Laden führe. Ich habe bis heute leider kein Gefühl im rechten Zeigefinger und kann auch maximal 3h am Tag arbeiten weil mir sonst die Hand so zu schmerzen anfängt, dass es bis in den Arm raufzieht. Der Hausarzt sagt, dass der Heilungsverlauf bis zu 1 Jahr dauern kann. Meine laufenden Kosten können leider schon seit 2-3 Monaten nicht mehr gedeckt werden und wenn die Versicherung nicht zahlt, werde ich Insolvenz anmelden müssen.
Was kann ich denn tun damit die Versicherung mir meinen entstandenen Vermögensschaden schnellstens zahlt?
Vielen Dank für eure schnelle Hilfe!

Zu einem Fachwalt für Versicherungsrecht gehen.

MfG
Dr.Schamberger

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Hallo,

einzig sinnvoll: nimm dir einen versierten Anwalt, vorzugsweise einen Fachanwalt f. Vers.-Recht.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

leider werde ich Ihnen hier nicht richtig weiterhelfen können.

Der Versicherer hat bisher Schmerzensgeld bezahlt. Dies ist als Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und die Einschränkungen während der Heilbehandlung zu sehen. Nicht davon erfasst wird hier grundsätzlich ein erlittener Verdienstausfall.

Dieser ist noch entsprechend geltend zu machen und auch zu belegen. Da Sie selbstständig sind empfehle ich hier auch Ihren Steuerberater zu Rate zu ziehen, welche Unterlagen er zusammenstellen kann, um einen Verdienstausfall der Höhe nach nachzuweisen. Hier wird auch eine Stellungnahme des Arztes notwendig sein, aus der hervorgeht, für welchen Zeitraum Sie inwieweit im Sinne einer Arbeitsunfähigkeir eingeschränkt waren.

Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften, welche Unterlagen für die Geltendmachung eines Schadens notwendig sind. Der Schaden ist aber ausreichend nachzuweisen.

Hoffe die Angaben helfen ein wenig weiter.

Viele Grüße
Nancy

Hallo!

Das Übliche!
Zum Anwalt gehen, hoffen das man nicht die allerletzte Pfeife erwischt und dann klagen.

Mit Schrecken erahne ich die Beratungslücken die sich da auftun!

…und mit vor´s Gesicht gehaltenen Händen frage ich mich. „Hat die Frau denn in Gottes Namen keine Berufsunfähigkeitsversicherung?“

Gruß
Christoph Mittler

Einen Arzt aufsuchen, der das alles in einem Gutachten festhält. Den Haftpflichtversicherer auffordern einen Sachverständigen zu beauftragen oder selbst einen Sachverständigen beauftragen.

Hallo!

Danke für die vielen schnellen Antworten, ich denke ich werde am Montag wirklich mal einen Anwalt aufsuchen, obwohl da den richtigen zu finden ja auch immer Glückssache ist… :smile:
zu der Frage ob ich denn keine Berufsunfähigkeitsversicherung habe: doch. Nur habe ich dabe den Fehler gemacht und mich auf meinen langjährigen, bis dato immer zuverlässigen Versicherungsmakler zu vertrauen der mir nicht gesagt hat dass diese Versicherung erst nach 6 Monaten(!!!) prüft ob sie für den Schaden eintritt…

Vielen Dank für alle Antworten und noch eine Genauere Antwort für Nancy: die Versicherung hat schon alle erforderlichen Unterlagen bekommen welche meine monatlichen Kosten belegen und hat dazu auch keine Fragen mehr, sprich es sind genau die Unterlagen die die Versicherung gebraucht hat, nur haben die halt vom Grundtenor so geschrieben, dass sie diese Unterlagen jetzt ja alle haben aber trotzdem nur Schmerzensgeld zahlen… Ich hätte dennen genauso gut meine Kleidergröße schicken können und die hätten sie dann als Information abgelegt… Versicherungen halt. Ich gebe aber nicht auf und frage eben doch mal bei einem Anwalt nach.

Schönes Wochenende!

Hallo nochmal,

2 Klarstellungen noch zu Ihren weiteren Ausführungen:

Den Ausgleich, den Sie grundsätzlich beanspruchen könnten ist der Verdienstausfall. D.h. grundsätzlich ist hier zu belegen, welchen Verdienst Sie ohne Unfall gehabt hätten. (Hier wird regelmäßig der Verdienst im Vergleichszeitraum der Vorjahre genommen.) In Abzug wird dann der Verdienst gebracht, den Sie tatsächlich hatten. Die Differenz ist dann der Verdienstausfall. Was nicht erstattet wird, sind Ihre laufende Kosten. Denn die haben ja mit dem Unfall nichts zu tun.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt grundsätzlich bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ein und leistet dann eine entsprechende Rente.

Was in Ihrem Fall zunächst zu klären wäre, inwieweit Sie über eine Krankenversicherung eine entsprechende Lohnfortzahlung mitversichert haben. Diese wird wenn, dann meist so abgeschlossen, dass nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit ein Zahlungsanspruch in der versicherten Höhe entsteht. Nachzuweisen ist hier allein die Arbeitsunfähigkeit.

Wichtig ist, dass Sie laufende Kosten und Verdienst, Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit nicht drucheinander werfen.

Ein Anwalt wird Sie sicherlich aufklären. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Schadenersatzrecht.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin gute Besserung!

Nancy

Hallo auch!

Für solch einen Fall sollte eine private Krankentagegeldversicherung bestehen, die den Verdienstausfall auffängt. Desweiteren sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung und ggf. eine Unfallversicherung bestehen, die ebenfalls für bleibende Schäden aufkommen können. Sofern diese Versicherungen nicht bestehen, sieht es dem Grunde nach schlecht aus, insbesondere dann, wenn man die Zahlung des Schmerzengeldes als Schadenabschlusszahlung akzeptiert hat. Dann besteht gegenüber der Haftpflichtversicherung kein Anspruch mehr. Unter Umständen empfiehlt sich hier der Gang zum Rechtsanwalt, was im schlimmsten Fall bedeuten kann, dass man gegen die eigene Familie zu klagen hat…

Hoffe, das hilft ein wenig weiter. Wenn noch Fragen sind, fragen…

Gruß
CKH

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. Zuerst muss ich Sie laut Richtlinien darauf Hinweisen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren in Finanzdienstleistungsbereich tätig bin.

Nun zu Ihrem Anliegen,

da ich leider den ganzen Sachverhalt nicht kenne, kann ich auch keine konkrete Antwort geben. Unter anderem muss ich wissen, welche Unterlagen die Versicherung alles angefordert hat.

Ich kann Ihnen nur raten, dass sie zu einem Anwalt gehen, oder wenn noch nicht geschehen, sich das schriftlich bestätigen lassen von Ihrem Hausarzt, dass es bis zu einem Jahr dauert, bis das Gefühl wieder kehrt.

Wenn ich weitere Informationen bekomme, kann ich Ihnen auch weitere Auskünfte geben.

Mit freundlichen Grüßen

Th. Hahn