Versicherung zahlt nicht alles

Hallo Allerseits!

Ich bin mir nicht ganz sicher ob dies der Richtige Platz ist aber irgenwo muß man ja anfangen.

Angenommen einer Person A wurde bei einem Unfall der Wagen zu schrott gefahren. Die Schuldfrage ist klar, der Unfallgegener hat 100% Schuld.
Das von der Versicherung geforderte Gutachten weist folgende Zahlen auf:
Wiederbeschaffungswert 6.000 Euro
Reperaturkosten 10.000 Euro
Restwert 2.000 Euro

Wie ein Wagen mit wirtschaftlichen Totalschaden noch einen Restwert haben kann ist mir schon mal schleierhaft.

Die Versicherung stellt sich nun auf den Standpunkt „Wir zahlen Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ also lediglich 4.000 Euro.

Ist das so ohne weiteres möglich?
Was soll Person A mit dem zerklumpten Haufen Metall?
Muß sie sich tatsächlich selbst um den Verkauf dieses Häufchen Elends kümmern?

Schon mal Danke und Gruß
Stefan

Ich bin mir nicht ganz sicher ob dies der Richtige Platz ist
aber irgenwo muß man ja anfangen.

Ja, und zwar in Fällen wie Deinem bei einem Anwalt. Man kann es nur immer und immer wieder sagen: in Unfallsachen (gerade wenn der Gegner zu 100 % Schuld hat) zum Anwalt, sonst wird bares Geld verschenkt.

Wie ein Wagen mit wirtschaftlichen Totalschaden noch einen
Restwert haben kann ist mir schon mal schleierhaft.

Es gibt einen Markt für (auch stark) beschädigte Fahrzeuge.

Die Versicherung stellt sich nun auf den Standpunkt „Wir
zahlen Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ also lediglich
4.000 Euro.
Ist das so ohne weiteres möglich?

Ja, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % über Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert liegen.

Was soll Person A mit dem zerklumpten Haufen Metall?
Muß sie sich tatsächlich selbst um den Verkauf dieses Häufchen
Elends kümmern?

Hat der Gutachter den Restwert mit einem Restwertgebot ermittelt? Dann gibt es einen Käufer, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums auch verpflichtet ist, das Fahrzeug bei Dir abzuholen und den gebotenen Preis zu zahlen.
Andernfalls fordere den Versicherer auf, über den Sachverständigen das Fahrzeug in die Restwertbörse einzustellen und erkläre, daß Du den tatsächlichen Erlös abziehen lassen wirst.

Ciao, Wotan

Stefan,

Wiederbeschaffungswert 6.000 Euro
Reperaturkosten 10.000 Euro
Restwert 2.000 Euro

Wie ein Wagen mit wirtschaftlichen Totalschaden noch einen
Restwert haben kann ist mir schon mal schleierhaft.

Selbst ein Klumen Metall kann ausgeschlachtet werden, ausserdem hat das Material ja auch noch einen Wert.

Die Versicherung stellt sich nun auf den Standpunkt „Wir
zahlen Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ also lediglich
4.000 Euro.

Das ist voellig normal

Ist das so ohne weiteres möglich?

Ja

Was soll Person A mit dem zerklumpten Haufen Metall?
Muß sie sich tatsächlich selbst um den Verkauf dieses Häufchen
Elends kümmern?

Geh zum Auto- oder Schrotthaendler, und frag die. Entweder sie nehmen dir das Ding ab oder wissen, wo/wie du es loswirst.

Schon mal Danke und Gruß

Gern geschehen, dto

Ralph

Hallo Wotan,

danke für deine schnelle und super Antwort. Ein paar Bemerkungen kann ich mir allerdings nicht verkneifen.

Und nein, es geht nicht um mein Auto (das lebt noch) sondern das einer Bekannten und mich interessierte dies einfach.

Ja, und zwar in Fällen wie Deinem bei einem Anwalt. Man kann
es nur immer und immer wieder sagen: in Unfallsachen (gerade
wenn der Gegner zu 100 % Schuld hat) zum Anwalt, sonst wird
bares Geld verschenkt.

Jain.

  1. Vorher ein bisschen schlau machen schadet nichts, immerhin kosten Anwälte Geld.

  2. Auch wenn bereits ein Anwalt zugezogen wurde, hilft es sehr sich selber auch mit dem Thema zu beschäftigen. Ein Anwalt ist nur so gut wie die Angaben (Vorgaben) die man ihm macht. Dies ist so meine Lebenserfahrung mit Anwälten.

Wie ein Wagen mit wirtschaftlichen Totalschaden noch einen
Restwert haben kann ist mir schon mal schleierhaft.

Es gibt einen Markt für (auch stark) beschädigte Fahrzeuge.

Das kann ich gerne glauben, nur für dieses Auto ist der Wert für den Halter 0,00, die Versicherung kann mit dem Rest ja machen was sie möchte.

Was soll Person A mit dem zerklumpten Haufen Metall?
Muß sie sich tatsächlich selbst um den Verkauf dieses Häufchen
Elends kümmern?

Hat der Gutachter den Restwert mit einem Restwertgebot
ermittelt? Dann gibt es einen Käufer, der innerhalb eines
bestimmten Zeitraums auch verpflichtet ist, das Fahrzeug bei
Dir abzuholen und den gebotenen Preis zu zahlen.
Andernfalls fordere den Versicherer auf, über den
Sachverständigen das Fahrzeug in die Restwertbörse
einzustellen und erkläre, daß Du den tatsächlichen Erlös
abziehen lassen wirst.

Muß das wirklich so kompliziert sein (ich befürchte ja)? Kann man der Versicherung nicht sagen „Herzlichen Glückwunsch, ich nehme den Wiederbeschaffungswert und sie haben jetzt einen weiteren Haufen Blech“. Warum muß sich der Halter, der ja nun schon einen Schaden hat, auch noch um die Abwicklung der Verschrottung kümmern.

Gruß
Stefan

Guten Morgen!

Jain.

  1. Vorher ein bisschen schlau machen schadet nichts, immerhin
    kosten Anwälte Geld.

Dasist ja gerade das Schöne an diesen unverschuldeten Unfällen: Am Ende kostet der Anwalt kein Geld, sondern er fährt’s ein und nimmt einem die komplette Arbeit ab. „Ein bißchen schlau“ zu sein hingegen, das kann kosten.

Jain.

  1. Vorher ein bisschen schlau machen schadet nichts, immerhin
    kosten Anwälte Geld.

Die Ausgangslage war, daß der Gegner zu 100% Schuld ist. Dann kostet Dich der Anwalt keinen Cent, sämtliche Kosten der Regulierung des Schadens, zu denen auch die Anwaltskosten gehören, hat der Gegner bzw. dessen Versicherer zu tragen.

  1. Auch wenn bereits ein Anwalt zugezogen wurde, hilft es sehr
    sich selber auch mit dem Thema zu beschäftigen. Ein Anwalt ist
    nur so gut wie die Angaben (Vorgaben) die man ihm macht. Dies
    ist so meine Lebenserfahrung mit Anwälten.

Das ist insofern richtig, als Anwälte mit dem arbeiten müssen, was sie an Informationen haben. Ein einigermaßen fähiger Anwalt wird sich aber durch Nachfragen die Angaben besorgen, die er braucht, um die Interessen seines Mandanten gut wahrnehmen zu können.

Muß das wirklich so kompliziert sein (ich befürchte ja)? Kann
man der Versicherung nicht sagen „Herzlichen Glückwunsch, ich
nehme den Wiederbeschaffungswert und sie haben jetzt einen
weiteren Haufen Blech“. Warum muß sich der Halter, der ja nun
schon einen Schaden hat, auch noch um die Abwicklung der
Verschrottung kümmern.

Also: es gibt keine Verpflichtung des Versicherers, den Haufen Blech zu kaufen.
Vorgehensweise:

  1. Versicherer anschreiben und ihm anbieten, den Schrott zum im Gutachten angesetzten Restwert zu kaufen (wird er nicht machen, aber gut)
  2. In dem Schreiben sagen, daß, falls der Versicherer nicht kaufen will, er doch bitte in die Restwertbörse etc. (wie ich bereits geschrieben habe)
  3. Will er das auch nicht, gehst man zu einem Schrotthändler seines Vertrauens, läßt sich ein Angebot geben, schickt das dem Versicherer und sagt, wenn er nicht binnen 1 Woche ein höheres Angebot macht, verkauft man zu dem Preis und fordert den Rest vom Versicherer.

Tja, und wenn er dann immer noch nicht zahlt, landet man doch beim Anwalt, wo man am besten sofort hingegangen wär und sich den ganzen Ärger erspart hätte.

Ciao, Wotan

Danke Wotan,

das hat mir sehr geholfen.

Gruß
Stefan

PS: Sie ist beim Anwalt. :smile: