Vor mehr als zwei Jahren ereignete sich ein kleiner Unfall zwischen Person A und B. Die Versicherungen regelten das, dachte Person A. Nun erhielt Person A einen Mahnbescheid, den diese nicht zuordnen konnte. Nach einiger Recherche fand Person A raus, das Auto von Person B war ein Leihauto. Die Versicherung von Person A zahlte einen Großteil des Schadens und einen Restbetrag fand man als ungerechtfertigt. Nun gab es wohl einen regen Schriftverkehr zwischen den Anwälten des Eigentümers des Autos von Person B und der Versicherung von Person A. Der komplette Schriftverkeht mitsamt Zahlungsaufforderungen ging nicht an Person, aber der Mahnbescheid. Sollte dann nicht auch der Mahnbescheid an die Versicherung von Person A gehen?
Versicherung von Person A meinte nichts zu unternehmen und den Mahnbescheid an diese weiterzuleiten. Wie verhält sich das mit dem Widerspruch? Muß Person A diesen einlegen, oder die Versicherung?
A legt auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch ein und leitet den Mahnbescheid sofort an seine Haftpflichtvers. weiter, die kümmert sich um den Rest.
Hallo,
kann hier leider nicht weiterhelfen
Gruß,
Micha
Mahnbescheid an diese weiterzuleiten. Wie verhält sich das mit
dem Widerspruch? Muß Person A diesen einlegen, oder die
Versicherung?
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft. Grundsätzlich bestehen von Person B sowohl ein Anspruch gegen A als auch gegen dessen Versicherung. Diese wird den Schaden entweder regulieren oder in die Abwehr gehen - dafür ist sie da. Wenn sie fordert den Mahnbescheid weiter zu schicken, dann sollte man das tunlichst machen. Die Versicherung wird entsprechend reagieren. Sofern die Zeit knapp wird, wäre Person A jedoch gut beraten selbst Widerspruch einzulegen.
Hier kann ich leider nicht helfen.