Guten Tag, kurze Erklärung des Problems: Frau X hatte sich einen Laptop von einem Bekannten geliehen um Fotos auszutauschen, dummerweise ist ihr beim angucken der Bilder ihr Telefon aus der Hand gefallen und direkt auf das Display, welches natürlich sofort defekt war und nur noch weiß zu sehen war mit dem schwarzen Punkt bzw Stern in der linken oberen Ecke wo das Telefon draufgefallen war. Sie meldete dies sofort ihrer Haftpflichtversicherung (XXX) und schilderte den Fall. Es dauerte nicht lange, da bekam der Geschädigte Post, dass er den defekten Laptop nach Wiesbaden schicken solle… Das Paket wurde sicher verpackt und mit „Achtung zerbrechlich“ gekennzeichnet und an die Versicherung versandt. Nach etwa 14 Tagen bekam er das Paket aus Trier zurück, die Schutzverpackung im Paket war völlig defekt und der Laptop hatte noch einen viel größeren Schaden als vorher (das gesamte Display voll mit Rissen bzw Brüchen). Zeitgleich bekam Frau X einen Brief von der XXX Versicherung dass der Schadenhergang nicht so wie geschildert passiert sein kann und der Schaden daher nicht übernommen wird. Dem widersprach sie schriftlich und wies darauf hin, dass der Laptop noch defekter als vorher zurückgekommen sei. Darauf erhielt sie die Antwort, dass der Schaden auf keinen Fall so passiert sein kann und ein Transportschaden ebenfalls ausgeschlossen wird und der Schaden somit auch nicht übernommen wird. Ob es nun ratsam wäre einen anderen Gutachter einzubeziehen oder einen Anwalt einzuschalten überlegt
Frau X nun…
Hallo,
ich vergesse einfach mal die Schadensbeschreibung und ob ich persönlich den Schadenhergang für glaubhaft oder nicht halte. Es gilt der Grundsatz, dass der Anspruchsteller nachweispflichtig für den Schaden, die Schadenhöhe und die Kausalität zwischen Ereignis und Schaden ist.
Folgerichtig müßte er auch zunächst mal den Transportschaden bei der Post geltend machen.
Ob er Gutachter oder Anwalt einschalten will, hängt von der Einschätzung der Erfolgsaussichten ab. Schlimmstenfalls bleibt man auf den Kosten sitzen und hat immer noch ein kaputtes Notebook. Den Ratschlag dazu kann und darf (keine Rechtsberatung hier im Board) hier niemand geben.
Andreas
Ob es nun ratsam wäre einen
anderen Gutachter einzubeziehen oder einen Anwalt
einzuschalten überlegt
Frau X nun…
Guten Tag Lucie,
das was Kollege Berger zum Transportschaden gesagt hat, sehe ich auch so. Hierfür ist die Post oder welcher Transportladen auch immer zuständig.
Darüber hinaus kann ich nicht erkennen, weswegen die Gesellschaft den Apparat überhaupt angefordert hat. Wenn Ihre Schilderung zutrifft, handelt es sich um einen Schaden an einem von Ihnen geliehenen
Gegenstand. Solch ein Schaden ist nicht versichert, es sei denn, Sie
besitzen die Police eines Anbieters - von dem ich noch nicht gehört habe - der so einen Quark tatsächlich qua Bedingungswerk wieder einschließt. Hoffen wir, dass der Anbieter das Schadenjahr 2009 überlebt.
Gruß
Günther
Hallo,
also wir versichern gemietete / geliehene Sachen in der PHV. Zumindest bis 5.000 € Schadenssumme p.a. bei 20% SB.
Und uns gibt es schon ein paar jährchen 
Grüße
Lars
Guten Tag,
inzwischen gibt es viele Versicherer, die geliehene/gemietete/gepachtete Sachen mitversichern. Jedoch ist mir bisher kein Versicherer bekannt, der dies ohne Selbstbeteiligung einschließt.
Komme selbst aus dem Versicherungsbereich (unabhängiger Makler von ca. 50 Versicherern)-, die minimmalste SB liegt bei 150€.
Was Grundsätzliches: Ca. alle 2 Jahre die Sachversicherungen durch den „TÜV“ schicken, bzw. prüfen lassen. Bedingungsgemäß ändert sich so ziemlich Einiges in dieser Zeit.
Gruß
Sina0505
Hallo,
die minimmalste SB liegt bei 150€.
50 € sinds bei uns…
Hallo,
unabhängig von diesem Transportschaden: so, wie Du den Hergang beschreibst, bin auch ich mir sicher, dass der Schaden NICHT eingetreten ist… der Bildschirm eines Laptops steht offen mehr oder weniger im rechten Winkel zum Tisch/Boden, wie soll da ein Handy „drauffallen“?!
Ansonsten bleibt dem Geschädigten nur, den Schädiger zu verklagen. Da der Schaden selbst ja gedeckt ist, wird der Versicherer dann wieder aktiv und den Prozess für den Schädiger führen.
Mehr kann man hier nicht ausführen wg. Rechtsberatung.
Grüße, M
Wie ein Handy auf einen geöffneten Bildschirm fallen kann ist ganz einfach, wenn 2 Leute sich Bilder anschauen, einer sitzt und der andere steht ihm auf 11 Uhr gegenüber, klappt man den Bildschirm natürlich soweit es geht zurück sodass er quasi fast waagerecht auf dem Tisch steht damit derjenige der steht auch was sehen kann…