Hallo an Alle, meine Freundin hat vor kurzem einen Ausflug mit Jugendlichen unternommen. Dies gehört zu ihrem Job als Pädagogin dazu benutze sie allerdings ihren Privaten PKW der auch für die Zeit vom Arbeitgeber versichert war. Beim ausladen ist einem der Jugendlichen ein Missgeschick mit einem Edding passiert der den ganzen Himmel mit einem dicken Strich versehen hat. Nun zahlt die Versicherung nur einen neuen Himmel(ca1500€) aber nur wenn es tatsächlich auch erneuert wird! Darf die Versicherung dies als Bedingung stellen? Ich kenne das nicht so? Normalerweise wird der Schaden ermittelt und dann gezahlt ob der Schaden bleibt ist dem Geschädigten seine Sache, oder? Lieben Dank schon jetzt für Antworten
Hallo,
natürlich kann der Schaden auf Basis des Sachverständigengutachtens bzw. eines Kostenvoranschlages, fiktiv abrechnet werden!
Es sind doch zu beachten, dass bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird, da diese nur dann erstattungsfähig ist, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Führen Sie z.B. eine Eigenreparatur durch wird die MwSt nicht erstattet. Nur wenn Sie Rechnungen z.B. über Ersatzteile vorlegen können ist diesbezüglich die MwSt zu erstatten.
Mann kann aber auch so mit dem Auto weiterfahren, oder eine Billigreparatur durchführen, oder das Auto beschädigt in Zahlung geben usw.
Grundsätzlich hat man das Recht mit dem Auto nach Belieben zu verfahren!
Wenn es sich nicht um einen Kaskoschaden, sondern um einen Haftpflichtschaden handelt, hat man außerdem das Recht einen Anwalt mit der Bearbeitung des Schadens zu beauftragen,
Die Kosten dafür muss die zuständige Haftpflichtversicherung übernehmen.
Ich hoffe ich habe Ihnen helfen können!
Mit freundlichen Grüßen Wilfried
Vielen lieben Dank für die schnelle umfangreiche Antwort! Hat meiner Freundin sehr geholfen und weiterhin alles Gute!
Liebe Grüße Claudia