Hallo alle.
Folgender (hypotetischer) Fall:
Auto wird im Hof angefahren. Gegener räumt Schuld ein. Unabhängiger Sachverständiger erstellt Gutachten. Geschädigter wünscht Abrechnung nach Gutachten. Versicherung zahlt nun eine deutlich geringere Summe als im Gutachten festgestellt aus. Abgezogen werden folgende (im Gutachten eindeutig festgestellte) Positionen mit der Begründung, dass biher keine Reparatur erfolgt ist:
- Mehrwertsteuer
- „Verbringung“ beim Lackierer
- Ersatzwagenkosten für Fzg-Ausfall
- Wertminderung (Begründung: das Auto ist 7 Jahre alt und hat über 100.000 km, somit ist keine Wertminderung da)
Anmerkung: der geschädigte hat keinen Rechtsanwalt eingeschaltet, obwohl er ihm für die Schadensabwicklung zustehen würde…
Sind die Abzüge OK so?
Sollte man Einspruch erheben?
Kann man immer noch auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt einschalten?
Was würde passieren, wenn man das Auto nachträglich doch noch reparieren lassen würde und die Kosten a) geringer oder b) höher als im Gutachten ausfallen?
Hätte man Anspruch auf die Gesamtsumme, wenn man das Auto selbst oder bei einem Verwandten (KOSTENLOS) reparieren lassen würde?
Danke für Eure Hilfe!