Versicherung zahlt zu wenig!

Eine Freundin von mir hat in einer Bar ihr Getränk ausversehn ein Getränk umgestoßen und auf mein Smartphone ( Sony Ericsson Xperia Play) das zu dem Zeitpunkt auf dem Tisch mit dem Display nach unten lag. Danach ging es nicht mehr an konnte nichts mehr machen weder neuer Akku oder sonst irgendwas.

Wir haben alles über die Versicherung laufen lassen. Ich musste dann mein Handy zu einem Sachbearbeiter schicken der ein Gutachten gemacht hat. Gestern kam dann ein Brief mit einem Betrag von „NUR“ 175€ obwohl ich 255€ bezahlt hab( zu dem ist das Handy nicht mal 1 Jahr alt).

Meine Frage: Warum krieg ich so wenig Geld wieder und was kann ich machen damit ich den vollen Betrag wider bekomme?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian

Hallo Sebastian,

die Versicherung zahlt meines Wissens nur den Zeitwert des Handys. Wenn es ein Jahr alt ist und du 175 EUR bekommst, sei doch froh.

Leg noch 20 EUR drauf und kauf es dir bei Amazon neu:

http://geizhals.at/de/615614

Viele Grüße
Marco

Das hängt damit zusammen, dass der Verursacher eines Schadens nur für den Zeitwert der beschädigten Sache haftet, also nicht für den Neuwert.
Da diese Geräte eine sehr kurzes Verfalldatum haben, musst Du Dir hier Abzüge gefallen lassen.
Ich halte den Betrag für angemessen, oder was hättest Du bei einem Verkauf des gebrauchten Gerätes erhalten?
Viele Grüße
Julius Jordan

Vielen Dank für die schnelle und Hilfreiche Antworten. Ich hatte keine Ahnung, aber jetzt bin ich wider ein bisschen schlauer geworden.

Gruß
Sebastian

Vielen Dank für die schnelle und Hilfreiche Antworten. Ich hatte keine Ahnung, aber jetzt bin ich wider ein bisschen schlauer geworden.

Gruß
Sebastian

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Hallo,

die Haftpflicht (die vermutlich eingeschaltet wurde) hat korrekt reguliert und den Zeitwert ersetzt. Ich hätte hier aus dem Bauch heraus ebenfalls einen Abschlag von 20% angesetzt,
viele Grüße
Andreas

hallo sebastian,

du hast den zeitwert ersetzt bekommen

vermutlich war das handy ab kaufdatum aelter als 365
tage…somit verringert sich der wert im verhaeltnis
zum neupreis

tut mir leid aber mehr geld wirst du nicht erhalten

gruss

WEIL DU DEN Z E I T W E R T ERSETZT BEKOMMST, OK

Hallo, bei Haftpflichtschäden ist keine Neuwertentschädigung vorgesehen.
Würde man ein neun Monate altes Gerät suchen, bekäme man evtl. eines zu diesem Preis.
Streng genommen kann man sich glücklich schätzen, denn wenn die Freundin im gleichen Haushalt leben würde (gleicher Haftpflicht- Vertrag), dann wäre es ein Eigenschaden und es gäbe :
nix.

Also, dagegen vorzugehen macht aus meiner Sicht wenig Sinn.
MFG.
Ko.

Ok, vielen Dank an alle antworten. Habs auch verstanden was gemeint ist. Kann man halt nichts machen.

MfG
Sebastian

Hallo!

Wir haben alles über die Versicherung laufen lassen. Ich
musste dann mein Handy zu einem Sachbearbeiter schicken der
ein Gutachten gemacht hat. Gestern kam dann ein Brief mit
einem Betrag von „NUR“ 175€ obwohl ich 255€ bezahlt hab( zu
dem ist das Handy nicht mal 1 Jahr alt).

Meine Frage: Warum krieg ich so wenig Geld wieder und was kann
ich machen damit ich den vollen Betrag wider bekomme?

Die Versicherung dürfte nach Zeitwert erstatten und ein fast ein Jahr altes Mobiltelefon ist nunmal leider keinen Neupreis mehr wert.
Nachträglich wird man da meiner Meinung nach nichts machen können; für die Zukunft hilft nur eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Neuwert (ist aber deutlich teuer).

LG
Stefan

Hallo,

das Gerät ist nunmal nicht mehr neu, also wird auch nicht der Neupreis, sondern nun noch der sog. Zeitwert ersetzt. Völlig korrekt.

Und der Abzug von 255 EUR auf 175 EUR ist sogar eher freundlich berechnet, würde ich sagen.

Grüße, M

Weil Haftpflichtversicherungen immer nur den Zeitwert ersetzen, nicht den Neuwert! Dagegen kann man gar nix machen, das ist nunmal so…

Hallo Sebastian,
Die Haftpflichtversicherungen zahlen bei Sachschäden in den meisten Fällen lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert. Der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert einer Sache und ist demnach der Neuwert abzüglich des Wertverlustes (Wertminderung durch Gebrauch und den Faktor Zeit). Der Geschädigte erhält damit die Möglichkeit, sich auf Gebrauchtmarkt gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. In der Regel ist der Zeitwert als Entschädigung auch ausreichend, da ein zusätzlicher kostenintensiver Wiederbeschaffungsauswand fehlt. Zeitwert plus Wiederbeschaffungsaufwand entsprechen dann dem sogenannten Wiederbeschaffungswert.
Möglicherweise kannst Du Dein Handy jetzt tatsächlich gebraucht für diesen Betrag kaufen.

Gruß
Der Ruhestandsplaner -Essen

Hallo,

ich war im Urlaub und habe dann vergessen, Ihnen zu antworten. Warten Sie noch auf eine Antwort oder hat sich die Sache inzwischen anderweitig geklärt?

Wurde schon alles geklärt. Danke für die Hilfe aller.

Gruss Sebastian