Eine Freundin von mir hat in einer Bar ihr Getränk ausversehn ein Getränk umgestoßen und auf mein Smartphone ( Sony Ericsson Xperia Play) das zu dem Zeitpunkt auf dem Tisch mit dem Display nach unten lag. Danach ging es nicht mehr an konnte nichts mehr machen weder neuer Akku oder sonst irgendwas.
Wir haben alles über die Versicherung laufen lassen. Ich musste dann mein Handy zu einem Sachbearbeiter schicken der ein Gutachten gemacht hat. Gestern kam dann ein Brief mit einem Betrag von „NUR“ 175€ obwohl ich 255€ bezahlt hab( zu dem ist das Handy nicht mal 1 Jahr alt).
Meine Frage: Warum krieg ich so wenig Geld wieder und was kann ich machen damit ich den vollen Betrag wider bekomme?
Das hängt damit zusammen, dass der Verursacher eines Schadens nur für den Zeitwert der beschädigten Sache haftet, also nicht für den Neuwert.
Da diese Geräte eine sehr kurzes Verfalldatum haben, musst Du Dir hier Abzüge gefallen lassen.
Ich halte den Betrag für angemessen, oder was hättest Du bei einem Verkauf des gebrauchten Gerätes erhalten?
Viele Grüße
Julius Jordan
die Haftpflicht (die vermutlich eingeschaltet wurde) hat korrekt reguliert und den Zeitwert ersetzt. Ich hätte hier aus dem Bauch heraus ebenfalls einen Abschlag von 20% angesetzt,
viele Grüße
Andreas
Hallo, bei Haftpflichtschäden ist keine Neuwertentschädigung vorgesehen.
Würde man ein neun Monate altes Gerät suchen, bekäme man evtl. eines zu diesem Preis.
Streng genommen kann man sich glücklich schätzen, denn wenn die Freundin im gleichen Haushalt leben würde (gleicher Haftpflicht- Vertrag), dann wäre es ein Eigenschaden und es gäbe :
nix.
Also, dagegen vorzugehen macht aus meiner Sicht wenig Sinn.
MFG.
Ko.
Wir haben alles über die Versicherung laufen lassen. Ich
musste dann mein Handy zu einem Sachbearbeiter schicken der
ein Gutachten gemacht hat. Gestern kam dann ein Brief mit
einem Betrag von „NUR“ 175€ obwohl ich 255€ bezahlt hab( zu
dem ist das Handy nicht mal 1 Jahr alt).
Meine Frage: Warum krieg ich so wenig Geld wieder und was kann
ich machen damit ich den vollen Betrag wider bekomme?
Die Versicherung dürfte nach Zeitwert erstatten und ein fast ein Jahr altes Mobiltelefon ist nunmal leider keinen Neupreis mehr wert.
Nachträglich wird man da meiner Meinung nach nichts machen können; für die Zukunft hilft nur eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Neuwert (ist aber deutlich teuer).
Hallo Sebastian,
Die Haftpflichtversicherungen zahlen bei Sachschäden in den meisten Fällen lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert. Der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert einer Sache und ist demnach der Neuwert abzüglich des Wertverlustes (Wertminderung durch Gebrauch und den Faktor Zeit). Der Geschädigte erhält damit die Möglichkeit, sich auf Gebrauchtmarkt gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. In der Regel ist der Zeitwert als Entschädigung auch ausreichend, da ein zusätzlicher kostenintensiver Wiederbeschaffungsauswand fehlt. Zeitwert plus Wiederbeschaffungsaufwand entsprechen dann dem sogenannten Wiederbeschaffungswert.
Möglicherweise kannst Du Dein Handy jetzt tatsächlich gebraucht für diesen Betrag kaufen.
ich war im Urlaub und habe dann vergessen, Ihnen zu antworten. Warten Sie noch auf eine Antwort oder hat sich die Sache inzwischen anderweitig geklärt?