Versicherung Zahnbehandlung ohne Wartezeit?

Hi,

das wird wie immer in einer sinnlosen Diskussion enden.

Ob diese Diskussion sinnlos endet liegt an dir.

Scheinbar hast Du schon so viele privatärztliche
leistungsanträge studiert und bearbeitet das du es (wie immer)
besser wissen willst.

Nein - noch keinen. Brauche ich auch nicht für die Beantwortung der Urprungsfrage, welche du scheinbar vergessen hast. Auf das UP bist du überhaupt nicht eingegangen. Empfehlung wie „der Tarif zahlt zu wenig“ sind völliger Schwachsinn, weil es hier um einen bereits eingetretenen Leistungsfall geht, welche die anderern Versicherer nicht übernehmen.

Das wird mir jetzt zu blöde… hoffentlich hört keiner auf Dich.

Hoffentlich hört der aus dem UP darauf. Er hast schließlich errechnet, dass er mit der Versicherung einen guten Schnitt macht. Dies solltest sogar du mit Hilfe eines Taschenrechners hinbekommen.

PS: Der Tarif ist nicht geschlossen weil er sich rechnet, und
das geschieht bestimmt nicht wenn der Versicherer draufzahlt.

Richtig! Also ist die ERGO Direkt nicht blöd.

Gruß
Falke

Hallo Zahao,

PS: Der Tarif ist nicht geschlossen weil er sich rechnet, und
das geschieht bestimmt nicht wenn der Versicherer draufzahlt.

Der Tarif ist nicht geschlossen, weil ein Versicherer immer mit der Dummheit der Menschen rechnet.

Also wenn ein Mensch eine Erstattung erhalten hat, bleibt er auch weiterhin in dem Vertrag und zahlt dann oft lebenslang erhöhte Beiträge für eine sehr schlechte Leistung.

Alternativ, werde ich einem Kunden der in solch einem Zahn-Dilemma steckt diese Versicherung für einen zeitlichen Abschluss von 2 Jahren empfehlen. Und wenn die Zähne saniert sind, empfehlen den Versicherer zu wechseln.

Wenn es die Exxx so haben will, warum soll man ihr nicht dabei helfen.

Gruß Merger

Hi,

nur für Dich :smile:)

Die vom Fragende oben angegebene Beschreibung der Situation beschreibt ganz klar Anteile von privatärztlicher Leistung.

Auszug aus den für diesen Tarif aktuellen Versicherungsbedingunen:

1.2 Kein Versicherungsschutz besteht für

• zahnärztliche bzw. ärztliche Maßnahmen oder zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, für die Leistungen vereinbart sind, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen. In diesen Fällen können wir unsere Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.

Diesen „angemessene Teil“ legt die Gesellschaft fest, er ist nicht im Bedingungswerk niedergelegt. Es könne 100 € oder 1000€ sein…

Das einzige was sicher ist sind 24 Monatsbeiträge, und wenn die Leistung der Versicherung niedriger ist zahlt der Versicherungsnehmer drauf.

Also wenn der Versicherungsnehmer 717,60 an Beiträgen zahlt, Teile der Behandlung privatärztlich sind, dann legt die ERGOdirekt fest was er bekommt… Das sagen die Bedingungen, das ist die Grundlage des Vertrags.

… und wenn das nur 527 € sind (man weiß es ja nicht) frage ich mich was diese Versicherung dann genutzt haben soll.

zahao

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Hi Merger

Der Tarif ist nicht geschlossen, weil ein Versicherer immer
mit der Dummheit der Menschen rechnet.

Jo, das ist wohl war…

Also wenn ein Mensch eine Erstattung erhalten hat, bleibt er
auch weiterhin in dem Vertrag und zahlt dann oft lebenslang
erhöhte Beiträge für eine sehr schlechte Leistung.

Mich wundert das auch immer das viele Leute echt auf der Leitung sitzen…

Alternativ, werde ich einem Kunden der in solch einem
Zahn-Dilemma steckt diese Versicherung für einen zeitlichen
Abschluss von 2 Jahren empfehlen. Und wenn die Zähne saniert
sind, empfehlen den Versicherer zu wechseln.

Da wäre ich vorsichtig mit… siehe Bedingungswerk. bei Anteilen von privatärztlicher Behandlung legt die E… die Erstattung fest. Und wenn der Patient nicht nur Kassenleistung haben will dann zahlt er da auch noch mal richtig zu.

Wenn es die Exxx so haben will, warum soll man ihr nicht dabei
helfen.

Ich würde diesen Tarif in keinem Fall empfehlen, nicht mit dem Bedingungswerk und schon gar nicht zu diesem Beitrag.

Grüße

Zahao