Versicherung zum Vertragsbeginn storniert!

Hallo,
ich habe zwei Versicherungsverträge (für 2. Person) über einen Makler abgeschlossen.
Mein Hinweis: max. ist eine Belastung von 100,- im Monat möglich für beide Verträge möglich.
Hinweis des Maklers: Die Vermittlungsprovision wird separat ausgewiesen.
Was der Makler verschwieg: Die Provision ist auf der CD mit den Vertragsunterlagen.
Die in Papierform zugesandten Vertragsunterlagen, sowie die Police enthalten keinen Hinweis auf die Provision!

Nun war der erste Zahltag, und ich habe die Beiträge überwiesen. Dann folgte eine Abbuchung der Provision, über deren Höhe ich ja nichts wußte. Ergebnis: Beiträge plus Provision belaufen sich auf 180,- p. M.!

Hier habe ich die Versicherungsverträge dann zum Vertragsbeginn gekündigt.

Bestätigung erfolgte zum Ablauf des ersten Monats!

Weiterer Haken: Die Provision wurde über die Vertragslaufzeit gestreckt. Ein Inkassounternehmen verlangt nun die Provision.

Grosszügiger Weise hat das Inkasso inzwischen die Kündigung des Vertrages auch erhalten.

Meine Frage: Muß ich die Provision weiterzahlen?
Ich habe ja zum Vertragsbeginn per Einschreiben m. Rückschein und per Fax gekündigt!
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruss, SpeedyDo

Nun war der erste Zahltag, und ich habe die Beiträge
überwiesen. Dann folgte eine Abbuchung der Provision, über
deren Höhe ich ja nichts wußte. Ergebnis: Beiträge plus
Provision belaufen sich auf 180,- p. M.!

Hi,
üblicherweise erhält der Makler seine Courtage vom Versicherer, der Vertreter bekommt seine Provision ebenfalls vom Versicherer.
Handelte es sich hier um einen Versicherungsberater? Dann ist das Beratungshonorar natürlich auch im Falle der Vertragskündigung zu bezahlen.

Ein Inkassounternehmen verlangt nun die Provision.

Wenn der Berater die Forderung im Rahmen des Factoring verkauft hat ist das natürlich sein gutes Recht.

Meine Frage: Muß ich die Provision weiterzahlen?

Was wurde vertraglich zum Thema vereinbart?

Gruß Keki

Zum Thema wurde vertraglich nur vereinbart, dass eine Vergütung zu Zahlen ist. ABER: es wurde nie erwähnt, wie hoch die Provision ist, wann sie zu Zahlen ist, und wann nicht. Also auch nicht, was im Falle einer Vertragsauflösung geschieht.

Hallo,

eine seperate Abschlußgebühr ist mE nur in Bausparverträgen möglich.
Um was für einen Vertrag würde es sich denn handeln?

VG René

Fondsgebundene Rentenversicherung

Hallo,

die Höhe und wie die Zahlungen der Abschluß- und Vertriebskosten erfolgen, stehen meist in der Produktinformation. Vermutlich auf der CD.

Allerdings erscheint es so, dass bei der Zahlung des Einlösebetrages es zu einem rechtsverbindlichen Vertrag gekommen ist.
Nun kann gekündigt werden, aber der Gesellschaft steht der erste Jahresbeitrag grob gesagt, als „Entschädigung“ zu.
Könnten es diese Kosten sein, die nun eingeklagt werden?

VG René

Guten Tag,

hmm, die wollen die Vermittlungsprovision über die volle Laufzeit des ursprünglichen Vertrages. Dauer: 5 Jahre x ca. 80,- für beide Verträge je Monat.

Ah jetzt…
Hallo,

…da fällt es mir wie Schuppen von den Augen.
Es gibt ne´n Maklerpool oder wie man dies auch immer nennt. Die haben ein Zusatzblatt, bei dem man sich zur Zahlung der Abschlußprovision (oder/und Kosten) auch bei Stornierung verpflichtet.
Hast Du dies ggf. unterschrieben?

Diese Vereinbarung ist rechtlich auch iO, meines Wissens nach.

VG René

Nein, nicht das ich wüßte. Erst nach der Kündigung habe ich ein Schreiben erhalten, in dem die Provisionen aufgeführt sind. ABER: ein Schreiben bez. Provision mit meiner Unterschrift hab ich nicht, und auch noch nicht von denen erhalten. Die Firma heißt Medius (nebenbei).

Hallo,

dann schau mal Deine gesamten Unterlagen und auch die CD durch, ob dort so eine Vereinbarung stattgefunden hat.

Evtl. hast Du dies auch bei einem Maklervertrag mit unterzeichnet?

Ist aus der Ferne von jedem hier schwer zu beurteilen oder einzuschätzen. Wir können in die Unterlagen ja nicht schauen!

VG René

Danke, ich hab auf der CD nachgeschaut. Kein Maklervertrag enthalten. Nur die Police mit allen Unterlagen. Keine Ausfertigung der Provisionsvereinbarung des Maklers vorhanden. Ist das ein Punkt wo man ansetzen kann? Es geht ja schließlich nur um diesen.

Hallo,

ja natürlich. Die müssen doch vertragliche Grundlagen vorweisen können, dass die Provisionszahlungen gerechtfertigt sind!

VG René

Eigentlich schon, aber ich hab keine Kopie der Vereinbarung erhalten. Erst nach der Kündigung haben die mir „nur“ ein Blatt gesandt, aus denen der Betrag hervor geht.
Die können - wies scheint - mir keine Vereinbarung mit meiner Unterschrift vorlegen :wink:.
Ich denke mal, ich übergebs dem Anwalt. Es nervt einfach nur noch. Wie bei der priv. Krankenversicherung, die seit August nicht schnallt, dass ich gesetzlich versichert bin, weil ich wieder eine versicherungspflichtig beschäftigt bin.